Sitzung: 09.01.2012 Bauausschuss
Herr
Ernsting
Ø
Klarstellungssatzung
Zum
Jahreswechsel 2010/2011 hatte sich bekanntlich herausgestellt, dass die seit
Jahren vorhandene Klarstellungssatzung der Gemeinde niemals wirksam geworden
ist.
Die
Verwaltung hatte daraufhin prüfen lassen, ob die Neuaufstellung einer solchen
Satzung insbesondere dann hilfreich sein könnte, wenn nicht gewollte
Bauvorhaben „beerdigt“ werden. Empfehlung der Kommunalaufsicht und des
hinzugezogenen Rechtsbeistands lautet: nicht erforderlich, da der „Innenbereich
(und nur dieser wird in Klarstellungssatzung abgegrenzt) durch zahlreiche
B-Pläne ohnehin weitestgehend geregelt ist. Für den Außenbereich trifft eine
Klarstellungssatzung keinerlei Regelungen, hier wird immer der Landkreis über
Einzelvorhaben entscheiden, dabei allerdings die Darstellung des FNP zu beachten
haben.
Die
GV beauftragte mit DS-Nr. 061/2011 am 31.02.2011 eine Satzung danach zu
erarbeiten.
Zur
GV am 15.12.2011 wurde darüber informiert, dass die erforderlichen Mittel in
Höhe von rund 7.000,- bis 9.000,- Euro im Haushalt 2012 enthalten sind.
Wie
von der GV beschlossen, wird in Kürze eine Beauftragung erfolgen. Eine
Information über Ergebnisse erhalten Sie in einer der nächsten
Bauausschusssitzungen.
Ø
Bio-Supermarkt
(Förster-Funke-Allee 110, nördl. des Blocks altengerechtes Wohnen)
Hier
gibt es bekanntlich Interesse eines Investors am Erwerb dieser Fläche. Bis zum
Ende dieser Woche erfolgt eine Untersuchung zu damit verbundenen
schalltechnischen Auswirkungen, um festzustellen inwieweit an dieser Stelle
insbesondere der Parkplatz-Suchverkehr, der sich auf das angrenzende Wohngebiet
auswirken würde, nach den schalltechnischen Normen dort verträglich gestalten
lassen würde oder eben nicht. Das Ergebnis soll bis Anfang kommender Woche
vorliegen und dann wird über das weitere Vorgehen beraten werden können.