Herr Ernsting

Ø         Klarstellungssatzung

Zum Jahreswechsel 2010/2011 hatte sich bekanntlich herausgestellt, dass die seit Jahren vorhandene Klarstellungssatzung der Gemeinde niemals wirksam geworden ist.

Die Verwaltung hatte daraufhin prüfen lassen, ob die Neuaufstellung einer solchen Satzung insbesondere dann hilfreich sein könnte, wenn nicht gewollte Bauvorhaben „beerdigt“ werden. Empfehlung der Kommunalaufsicht und des hinzugezogenen Rechtsbeistands lautet: nicht erforderlich, da der „Innenbereich (und nur dieser wird in Klarstellungssatzung abgegrenzt) durch zahlreiche B-Pläne ohnehin weitestgehend geregelt ist. Für den Außenbereich trifft eine Klarstellungssatzung keinerlei Regelungen, hier wird immer der Landkreis über Einzelvorhaben entscheiden, dabei allerdings die Darstellung des FNP zu beachten haben.

Die GV beauftragte mit DS-Nr. 061/2011 am 31.02.2011 eine Satzung danach zu erarbeiten.

Zur GV am 15.12.2011 wurde darüber informiert, dass die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 7.000,- bis 9.000,- Euro im Haushalt 2012 enthalten sind.

Wie von der GV beschlossen, wird in Kürze eine Beauftragung erfolgen. Eine Information über Ergebnisse erhalten Sie in einer der nächsten Bauausschusssitzungen.

 

Ø         Bio-Supermarkt (Förster-Funke-Allee 110, nördl. des Blocks altengerechtes Wohnen)

Hier gibt es bekanntlich Interesse eines Investors am Erwerb dieser Fläche. Bis zum Ende dieser Woche erfolgt eine Untersuchung zu damit verbundenen schalltechnischen Auswirkungen, um festzustellen inwieweit an dieser Stelle insbesondere der Parkplatz-Suchverkehr, der sich auf das angrenzende Wohngebiet auswirken würde, nach den schalltechnischen Normen dort verträglich gestalten lassen würde oder eben nicht. Das Ergebnis soll bis Anfang kommender Woche vorliegen und dann wird über das weitere Vorgehen beraten werden können.