Sitzung: 15.12.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 170/11
1. Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ sowie die
Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 14.11.2011 gebilligt.
2. Der
Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich
bekanntzumachen.
3. Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme
zu geben.
Anlagen
1. Abgrenzung des
Geltungsbereiches KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“
2. Entwurf – textliche
Festsetzungen, Stand 14.11.2011
Ø
Nach
§ 22 BbgKVerf fühlt sich Frau Eiternick befangen und nimmt nicht an der
Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 170/11 teilt.
Ø
Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 170/11 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 170/11:
Die DS-Nr. 170/11 wird einstimmig beschlossen.