Sitzung: 15.12.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 174/11
Auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I
S. 1509) - BauGB – i.V.m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel
15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I/08 S. 202, 207) wird die in der Anlage
beigefügte
Satzung
über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich „Alleewäldchen“
gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen.
Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie
tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage
Satzung über die erste Verlängerung der
Veränderungssperre für den Bereich „Alleewäldchen“ (Bebauungsplangebiet
KLM-BP-023 „Alleewäldchen“) mit anliegender Karte zur Abgrenzung des
Geltungsbereiches
Ø
Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 174/11 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Musiol
Abstimmung
zur DS-Nr. 174/11:
Die DS-Nr. 174/11 wird einstimmig beschlossen.