Herr Ernsting

Die GV hatte am 16.06.2011 diesen B-Plan-Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden bestimmt. Wir haben nach der von Ihnen vorgenommen Beschlussfassung was das künftige Grundstück der evangelischen Kirche angeht, noch eine Ergänzung, nämlich die, dass neben dem Nutzungsmaß Grundfläche „GR“ von 1000 m² auch eine Geschossfläche von 1600 m² für diese Fläche eingeführt wurde, vorgenommen, so dass dort ein Kirchengebäude mit einem Saal für ca. 450 Sitzplätze und diesen beiden Nutzungsmaßen zulässig wäre. Im Anschluss an die Beschlussfassung durch die GV haben wir dann mit der Behördenbeteiligung begonnen, um zunächst einmal durch Abfragen bei den Fachbehörden herauszubekommen, welche Hinweise aus fachbehördlicher Sicht noch gegeben werden. Eine wichtige Thematik ist, dass es bekanntlich Flächen gibt, die im Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ liegen. Die Flächen, die im Wesentlichen betroffen sind, sind die Flächen, die nach dem B-Plan-Entwurf, der von Ihnen gebilligt wurde, aus dem Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ auszugliedern wären. Beteiligt wurden das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, das zuständige Landesamt und natürlich die Untere Naturschutzbehörde. Es gab dann auch entsprechende Rückläufe. Die Obere Naturschutzbehörde hat danach um weitere Unterlagen gebeten. Am 19.09.2011 fand mit dem Innenministerium ein Abstimmungstermin statt, an dem wir die Planungsinhalte die dem B-Plan zu Grunde liegen ausführlich erläutert haben. Auch in diesem Zusammenhang sind noch einmal weitere Wünsche, wie beispielsweise zum Thema Artenschutz und zu weiteren Einzelfragen, an die Gemeinde herangetragen worden. Auch Wünsche zur Darlegung, die für diesen Standort sprechen. Auch dem sind wir in der Folge nachgekommen, in dem wir die entsprechenden Unterlagen zusammengetragen haben. Parallel zu diesem Arbeitsschritt hat die evangelische Kirchengemeinde sich noch einmal über die wirtschaftlichen Hintergründe Gedanken gemacht. Das wurde in der Märkischen Allgemeinen am 26.10.2011 veröffentlicht.

Die Informationen, die aus diesem Presseartikel zu entnehmen waren hat die Verwaltung anschließend schriftlich von der Kirchengemeinde erbeten. Die zusammengestellten Unterlagen haben wir mit einem Schreiben vom 30.11.2011 dem Landesumweltamt und dem zuständigen Ministerium als Informationsunterlage zur Verfügung gestellt und darum gebeten, dass nunmehr eine Rückäußerung zu dem Thema „Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet“ erfolgt. Aus den Hinweisen des Landesumweltamtes haben wir eine zunächst interne von Ihnen noch nicht beratene oder gebilligte Version des B-Plan-Entwurfes hergestellt.

Herr Ernsting erläutert die eingearbeiteten Veränderungen.

 

An der Diskussion beteiligt sich:

Frau Dr. Kimpfel