Sitzung: 09.01.2012 Bauausschuss
Herr
Ernsting
Die
GV hatte am 16.06.2011 diesen B-Plan-Entwurf gebilligt und zur öffentlichen
Auslegung und zur Beteiligung der Behörden bestimmt. Wir haben nach der von
Ihnen vorgenommen Beschlussfassung was das künftige Grundstück der
evangelischen Kirche angeht, noch eine Ergänzung, nämlich die, dass neben dem
Nutzungsmaß Grundfläche „GR“ von 1000 m² auch eine Geschossfläche von 1600 m²
für diese Fläche eingeführt wurde, vorgenommen, so dass dort ein Kirchengebäude
mit einem Saal für ca. 450 Sitzplätze und diesen beiden Nutzungsmaßen zulässig
wäre. Im Anschluss an die Beschlussfassung durch die GV haben wir dann mit der
Behördenbeteiligung begonnen, um zunächst einmal durch Abfragen bei den
Fachbehörden herauszubekommen, welche Hinweise aus fachbehördlicher Sicht noch gegeben
werden. Eine wichtige Thematik ist, dass es bekanntlich Flächen gibt, die im
Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ liegen. Die Flächen, die im
Wesentlichen betroffen sind, sind die Flächen, die nach dem B-Plan-Entwurf, der
von Ihnen gebilligt wurde, aus dem Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“
auszugliedern wären. Beteiligt wurden das Ministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz, das zuständige Landesamt und natürlich die Untere
Naturschutzbehörde. Es gab dann auch entsprechende Rückläufe. Die Obere
Naturschutzbehörde hat danach um weitere Unterlagen gebeten. Am 19.09.2011 fand
mit dem Innenministerium ein Abstimmungstermin statt, an dem wir die
Planungsinhalte die dem B-Plan zu Grunde liegen ausführlich erläutert haben.
Auch in diesem Zusammenhang sind noch einmal weitere Wünsche, wie beispielsweise
zum Thema Artenschutz und zu weiteren Einzelfragen, an die Gemeinde
herangetragen worden. Auch Wünsche zur Darlegung, die für diesen Standort
sprechen. Auch dem sind wir in der Folge nachgekommen, in dem wir die
entsprechenden Unterlagen zusammengetragen haben. Parallel zu diesem
Arbeitsschritt hat die evangelische Kirchengemeinde sich noch einmal über die
wirtschaftlichen Hintergründe Gedanken gemacht. Das wurde in der Märkischen
Allgemeinen am 26.10.2011 veröffentlicht.
Die
Informationen, die aus diesem Presseartikel zu entnehmen waren hat die
Verwaltung anschließend schriftlich von der Kirchengemeinde erbeten. Die
zusammengestellten Unterlagen haben wir mit einem Schreiben vom 30.11.2011 dem
Landesumweltamt und dem zuständigen Ministerium als Informationsunterlage zur
Verfügung gestellt und darum gebeten, dass nunmehr eine Rückäußerung zu dem
Thema „Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet“ erfolgt. Aus den
Hinweisen des Landesumweltamtes haben wir eine zunächst interne von Ihnen noch
nicht beratene oder gebilligte Version des B-Plan-Entwurfes hergestellt.
Herr
Ernsting erläutert die eingearbeiteten Veränderungen.
An
der Diskussion beteiligt sich:
Frau
Dr. Kimpfel