Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting

Wir haben den Hinweis aufgegriffen, in dem es um die Frage Eingeschossigkeit der zukünftigen Bebauung ging. Dies wurde berücksichtigt.

Anders als Ihnen noch im Aufstellungsbeschluss vorgelegt, lässt sich aber der Wunsch eines Antragstellers, dass sein Vorbau und viele andere Vorbauten mit dieser Planänderung auch legal werden sollen, nicht umsetzen. Uns ist jetzt im Rahmen einer Bestandsaufnahme klar geworden, dass der ursprünglich vorgesehene Mindestabstand von 3 m zu öffentlichen Straßenverkehrsfläche nicht funktioniert.

Der Abstand des Vorbaus des Antragstellers beträgt weniger als 2,50 m. Darum ist die Festsetzung jetzt auch entsprechend formuliert. „wenn von diesen eingeschossigen straßenseitigen Vorbauten ein Mindestabstand von neu 2 m zur straßenseitigen Grundstücksgrenze eingehalten wird“.

 


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig zugestimmt