Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Neidel

Erläutert einleitend.

 

Herr Grützmann

Anfrage zum Zehlendorfer Damm 200

Gibt es dieses erwähnte Planungskonzept von 2009 in Papierform?

 

Frau Neidel

Das Planungskonzept gibt es in Papierform. Die Finanzierung des Konzeptes erfolgte durch die gewog und liegt der Kulturabteilung vor, ist aber bisher nicht verteilt worden.

 

Herr Grützmann

Unter diesem Punkt steht, dass wir einen Grundsatzbeschluss haben, aber dieser Grundsatzbeschluss war nur der, zu prüfen, ob eine kulturelle Nutzung möglich ist, ein Beschluss ist bisher nicht abgeleitet worden.

 

Herr Dr. Klocksin

Präziser formuliert müsste es heißen, Grundsatzbeschluss zur Prüfung der kulturellen Nutzbarkeit.

Ich bitte dies zu ergänzen.

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll

Wir haben nach wie vor das Problem in dieser Gemeinde aufgrund der Arbeitsorganisation, dass bestimmte Maßnahmen hier in der Bauverwaltung liegen, aber andere in anderen Fachbereichen, wie in dem Beispiel Zehlendorfer Damm 200, bauliche Maßnahme liegt im FB KSG und nicht im FB Bauen. Obwohl dieser Ausschuss und der FB Bauen für Hoch- und Tiefbau in der Gemeinde zuständig ist. Das halte ich nach wie vor für eine unbefriedigende organisatorische Entscheidung.

 

Frau Neidel

Lärmschutzwand Stolper Weg

Bei den Rammarbeiten für die Lärmschutzwand kam es zu Rissbildungen in den anliegenden Wohnhäusern Am Wall.

Wir haben uns mit der Rechtsanwaltskanzlei, die uns in diesen Dingen betreut, in Verbindung gesetzt und es wird vorerst auf die Einleitung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens vor Gericht orientiert. Der Verlauf ist so, dass der Kommunale Schadensausgleichsdienst, der für uns als Gemeinde zuständig ist, einen öffentlich bestellten Sachverständigten stellt, der jetzt die Schäden begutachtet.