Sitzung: 11.01.2012 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Lfd. Nr. 1
– Winterdienst – Beschluss aus 2008 noch offen
Als TOP in der Sitzung am 22.02.2012.
Herr Brömmer gab eine kurze Zusammenfassung.
Herr
Bittroff zu Protokoll: „Herr Brinkmann hat mir gesagt, das die UVB, also die VB
hier vom Kleinmachnow entschieden hat, dass es nicht geht. Die Polizei hat die
gleiche Auffassung gehabt und hat einen anderen Vorschlag gemacht. Der
Vorschlag wurde auch Herrn Brömmer telefonisch von Herrn Wuthenow mitgeteilt
und Herr Brömmer hat sich dann mit dem Bürgermeister in Verbindung gesetzt und
der hat auch mit Herrn Wuthenow gesprochen. Herr Wuthenow hat ihm einen
Vorschlag gemacht, wie man es machen könnte, darauf ist der Bürgermeister nicht
eingegangen und Herr Brinkmann hat mir gesagt, diese Vorlage wurde wieder
zurückgenommen vom Bürgermeister am Telefon. Das ist jetzt die Frage: Ist das
jetzt zurückgenommen worden, dann ist das ja gar nicht mehr aktuell, wenn sie
zurückgenommen wurde oder ist sie nach aktuell? Dann müssen wir ja irgendetwas
machen.“
Herr
Brömmer:
Der ursprüngliche Vorschlag der eingebracht wurde, das ist richtig, wurde von
der Polizei im Anhörungsverfahren beanstandet. Dass Sie damit nicht
einverstanden waren und wir jetzt eine pragmatische Lösung finden wollten, um
möglichst schnell auch die Ziele dort trotzdem durchzusetzen. Und genau dazu
dient jetzt auch das Gespräch mit dem Ministerium, um dort die Grundlagen zu
schaffen, um eine möglichst bürgerfreundliche aber trotzdem zielgerichtete
Lösung zu finden. So, wie wir es ursprünglich vorgeschlagen haben, mit dieser
Zeichenkombination, ist es nicht möglich. Und dadurch ist natürlich auch die
Anordnung selbst hinfällig, wenn Sie so wollen. Sie können nicht etwas
anordnen, was rechtlich nicht möglich ist, das ist richtig. Aber im nächsten
Schritt wird dann natürlich für die Straßen, wenn wir wissen, wie eine rechtliche
Anordnung möglich ist, eine neue Anordnung rausgehen, die dann wiederum
genehmigt werden muss.
Herr
Musiol:
Was heißt denn dann bürgerfreundliche Lösung? Wir haben erwartet, dass ein
Halteverbot zur Winterwartung in den betreffenden Straßen aufgestellt wird.
Das Zusatzzeichen „Schneeflocke“ war ja
nicht unsere Intension. Gibt es denn andere Möglichkeiten, diese
Halteverbotsschilder dort hinzustellen?
Herr
Brömmer: Die
bürgerfreundliche Lösung verstehe ich insoweit, dass in Kleinmachnow ja bei
vielen Grundstücken trotz vorhandenem Parkplatz trotzdem auf der Straße geparkt
wird. Wenn wir jetzt eine Regelung durchführen würden, die großflächig dazu
führen würde, dass diese Mitbürger nicht mehr auf der Straße parken würden,
könnte ich mir vorstellen, dass dort eine gewisse Missstimmung aufkommen würde.
Deswegen müssen wir ja versuchen, beide Sachen in Einklang zu bringen. Und es
gibt Straßen, die aufgrund der Breite schon laut StVO ohne Schildanordnung ein absolutes
Parkverbot hervorbringen, das braucht nicht angeordnet werden, es besteht schon
laut StVO. Das hat man bislang nur nicht durchgesetzt, aber das besteht schon
und von daher bräuchte auch keine weitere Beschilderung erfolgen. Es gibt
weitere Straßen, wo z. B. dieses Parkverbot nicht besteht. Dort müsste es dann
durch Verkehrszeichen angeordnet werden. Diese Kombination von diesem zweiten
Zeichen „Schneeflocke“, es war glaube
ich im Gespräch noch eine Befristung für einen gewissen Zeitraum, dienen eben
gerade dazu, möglichst bürgerfreundlich diese Sache umzusetzen. Aus Sicht der
Verwaltung war die Kombination mit der Schneeflocke wünschenswert.
Herr
Bittroff: „Die
Frage ist doch die: Die Polizei hat vorgeschlagen es so zu machen, wie die
Straßenreinigungssatzung es vorsagt, dass von dann bis dann (Zeitraum) diese
Schilder aufgestellt werden, das ist der Geltungsbereich. Das soll angeblich
nach Aussagen von Herrn Brinkmann der Bürgermeister abgelehnt haben. Damit ist
das ganze Ding vom Tisch und damit ist wieder das gleiche Problem was wir
vorher hatten, dass da also keine Lösung gefunden ist. Und das andere, was Sie
sagen Herr Brömmer, ist definitiv so nicht ganz richtig, denn in den schmalen
Straßen muss eine Breite übrig bleiben von 3,05 m. Frau Leißner hat uns
letztens erzählen wollen von 3,10 m, weil es dort ein Urteil zu gibt. Also,
wenn das Fahrzeug kleiner ist, dann kann der dort stehen. Das hilft uns aber
nicht weiter, wenn der Bauhof mit dem Winterdienstfahrzeug durchfahren soll. Er
braucht eine bestimmte Geschwindigkeit, die Schildbreite ist 3 m und er kann
den Schnee nicht nur immer auf einer Seite lagern. Ein Bürger muss den Schnee
auf sein Grundstück lagern und der andere, der sein Auto dort stehen lässt, der
ist dort schön frei, das geht ja nun auch nicht. Und ich verstehe jetzt nicht
diese Hinhaltetaktik von der Gemeinde.“
Frau
Neidel:
„Herr Brinkmann hat eine andere Aussage getätigt, nicht der Bürgermeister (BM)
hat es abgelehnt, sondern der BM bemüht sich im Moment um eine abschließende
Lösung.
Herr
Musiol:
Hat der BM angedeutet, bis wann er es klären will? Können wir bis zum
Hauptausschuss eine Aussage vom BM haben, wie für diesen Winter verfahren wird?
Frau
Neidel: Wir
wünschen uns, bis zum Hauptausschuss Aussagen treffen zu können. Wir sind aber
abhängig vom Ministerium; von dort gibt es aber noch keinen Termin.
Frau
Sahlmann zu Protokoll: „Ich möchte nicht nur in einer der nächsten Sitzungen den
Winterdienst behandelt haben, sondern bitte auch das unrechtmäßige Parken auf
allen Straßen, was nicht geahndet wird. Ich habe der Aussage von Herrn Brömmer
entnommen, dass es nicht geahndet wird und ich bin zwar bürgerfreundlich, aber
irgendwo gibt es Grenzen und dort sollte die Verwaltung nachhaken, wenn die
Leute parken, wo sie nicht parken dürfen.
Herr
Gutheins: Welche
Art von Schilder ist angedacht?
Herr
Brinkmann:
In erster Linie wurde überlegt, die Schilder fest an den Lampen zu montieren, aber
es könnten auch Schilder als Pfosten aufgestellt werden. Die Schilder sollten
am 15.11. angebaut und am 15.04.12 wieder abgebaut werden. Klappschilder sind
in Bezug auf Vandalismus nicht angedacht.
Lfd. Nr. 2
– Übersicht Straßen-, Park- und Bushaltestellenbänke
Die Übersicht befindet sich noch in Arbeit.
Lfd. Nr. 3
– Verteilung der Endfassung Straßenzustandsbericht
Die Information BAU 003/12 wurde zur Sitzung
verteilt; siehe auch TOP 6.2.5.
Lfd. Nr. 4
– Fuß-/Radweg Teltowkanalaue – länderübergreifende Verkehrsplanung
Die Möglichkeit einer Anfrage besteht; diese wird
voraussichtlich im Januar erfolgen.
Lfd. Nr. 5
– Übersicht über das Ahnden „Parken im Grünflächenbereich“- nicht öffentlich -
Herr Brömmer informiert über die Anzahl der
Ahndungen (Anlage 1).
Lfd. Nr. 6
– Veranstaltungen Rathausmarkt – 15 % vom welchem Betrag
Die 15 %
wurden jeweils von den Bruttogesamtkosten erhoben:
Winzerfest: 11.900,00
€ brutto - Zuschuss 1.785,00 €
Italienische Nacht: 17.136,00 € brutto – Zuschuss 2.570,45 €
Skiopening: 13.209,00
€ brutto – Zuschuss 1.981,35 €
Adventsmarkt: 11.305,00
€ brutto – Zuschuss 1.695,75 €
Herr Baumgraß: „Ich möchte noch die 1.500,00 € fürs Kino
erwähnen.“
Herr Tauscher: „Wenn ich mich recht erinnere, hat der
Bürgermeister in der letzten GV dazu etwas gesagt. Und auch für die Zukunft ist
eine Förderung des Schneetransports zur Belustigung der Massen hier nach
Kleinmachnow ausgeschlossen. Wir als UVO lehnen jedenfalls eine solche
Veranstaltung mit Schneetransport und Vorwegnahme des Schneefalls etc. aus
energetischen und klimatischen Gründen ab.
Herr Baumgraß zu Protokoll:
Da muss ich Herrn Tauscher widersprechen. Wir als
UVO, das können wir nicht sagen. Ich finde das in Ordnung. Die Kinder haben
Spaß daran und so viel ändern wir an unserer Umwelt nicht, wenn dort ein LKW
mit Schnee kommt. Also ich halte das für ein bisschen weitgefasst, diese ganze
Geschichte. Pro Kleinmachnow möchte das.
Lfd. Nr. 7
– Zehlendorfer Damm 202/208 a – Laubhaufen
Der Laubhaufen wird in der nächsten Zeit
abgeholt.
Herr Brinkmann erläutert: „202/208 a, das sind
zwei Grundstücke. Die haben jedes Jahr einen riesen großen Laubhaufen
produziert. Und wir achten immer darauf, dass die Bürger nicht viel Laub
rausbringen, das ist ja viel Geld, und ich habe jedes Jahr hier darüber
berichtet und Sie haben mir immer beigepflichtet. Im August war der Haufen bei
der 208 a mindestens schon 6 m lang. Als wir dort kontrolliert haben, wurde
festgestellt, dass Grünabfälle aus dem Garten dort lagen. Wir haben den Haufen
fotografiert. Daraufhin hat das Ordnungsamt mit dem Eigentümer gesprochen. Es
gab eine Einigung, dass der Eigentümer ein Viertel und die Gemeinde Dreiviertel
des Haufens entfernt. Bis zum Herbst dieses Jahres ist der Haufen auf 10 m
Länge und 2,50 m Breite und 1,50 m Höhe angewachsen. Davon haben wir unser
Dreiviertel abgeholt. Das andere Viertel liegt noch, das holen wir nun auch
noch ab. Ich finde diese Verfahrensweise gegenüber den anderen Bürgern, die ihr
Laub ordnungsgemäß entsorgen, nicht in Ordnung.
Lfd. Nr. 8
– Laubentsorgung nicht mit Laubbläser
Es könne durch Harken geschehen. In der
Vergangenheit bei Herrn Dehne als auch bei Frau Leißner war untersucht worden,
dass die Laubpuster vom Lärmwert her zulässig sind. Wenn der Bauhof diese
Geräte nicht einsetzt und per Hand harkt, erhöhen sich die Kosten und das ist
bisher so nicht kalkuliert, auch fürs Jahr 2012 nicht. Möglich wäre es.
Frau Blancke: Es geht ja nicht nur um die
Lärmbelästigung, die ja, wie eben gesagt wurde, nicht stattfindet. Es geht mir
um das Kleingetier, um die Ökologie. Unser Anliegen ist es, es nicht in der
Vegetationsruhe zu tun, das betrifft das Harken und das Laubblasen.
Die Verwaltung wird eine Kalkulation einholen,
Laubentsorgung mit Laubbläser gegenüber Laubentsorgung mit Harke.
Lfd. Nr. 9
– Messergebnisse Straße „Im Kamp“ – Reaktion der Polizei
Der Landkreis ist informiert über diese Zahlen
und insoweit auch zuständig für den fließenden Verkehr und für die Überwachung.
Hier findet ein Zusammenspiel von Landkreis und Polizei statt.