Lfd. Nr. 1 – Winterdienst – Beschluss aus 2008 noch offen

Als TOP in der Sitzung am 22.02.2012.

Herr Brömmer gab eine kurze Zusammenfassung.

 

Herr Bittroff zu Protokoll: „Herr Brinkmann hat mir gesagt, das die UVB, also die VB hier vom Kleinmachnow entschieden hat, dass es nicht geht. Die Polizei hat die gleiche Auffassung gehabt und hat einen anderen Vorschlag gemacht. Der Vorschlag wurde auch Herrn Brömmer telefonisch von Herrn Wuthenow mitgeteilt und Herr Brömmer hat sich dann mit dem Bürgermeister in Verbindung gesetzt und der hat auch mit Herrn Wuthenow gesprochen. Herr Wuthenow hat ihm einen Vorschlag gemacht, wie man es machen könnte, darauf ist der Bürgermeister nicht eingegangen und Herr Brinkmann hat mir gesagt, diese Vorlage wurde wieder zurückgenommen vom Bürgermeister am Telefon. Das ist jetzt die Frage: Ist das jetzt zurückgenommen worden, dann ist das ja gar nicht mehr aktuell, wenn sie zurückgenommen wurde oder ist sie nach aktuell? Dann müssen wir ja irgendetwas machen.“

 

Herr Brömmer: Der ursprüngliche Vorschlag der eingebracht wurde, das ist richtig, wurde von der Polizei im Anhörungsverfahren beanstandet. Dass Sie damit nicht einverstanden waren und wir jetzt eine pragmatische Lösung finden wollten, um möglichst schnell auch die Ziele dort trotzdem durchzusetzen. Und genau dazu dient jetzt auch das Gespräch mit dem Ministerium, um dort die Grundlagen zu schaffen, um eine möglichst bürgerfreundliche aber trotzdem zielgerichtete Lösung zu finden. So, wie wir es ursprünglich vorgeschlagen haben, mit dieser Zeichenkombination, ist es nicht möglich. Und dadurch ist natürlich auch die Anordnung selbst hinfällig, wenn Sie so wollen. Sie können nicht etwas anordnen, was rechtlich nicht möglich ist, das ist richtig. Aber im nächsten Schritt wird dann natürlich für die Straßen, wenn wir wissen, wie eine rechtliche Anordnung möglich ist, eine neue Anordnung rausgehen, die dann wiederum genehmigt werden muss.

 

Herr Musiol: Was heißt denn dann bürgerfreundliche Lösung? Wir haben erwartet, dass ein Halteverbot zur Winterwartung in den betreffenden Straßen aufgestellt wird. Das  Zusatzzeichen „Schneeflocke“ war ja nicht unsere Intension. Gibt es denn andere Möglichkeiten, diese Halteverbotsschilder dort hinzustellen?

 

Herr Brömmer: Die bürgerfreundliche Lösung verstehe ich insoweit, dass in Kleinmachnow ja bei vielen Grundstücken trotz vorhandenem Parkplatz trotzdem auf der Straße geparkt wird. Wenn wir jetzt eine Regelung durchführen würden, die großflächig dazu führen würde, dass diese Mitbürger nicht mehr auf der Straße parken würden, könnte ich mir vorstellen, dass dort eine gewisse Missstimmung aufkommen würde. Deswegen müssen wir ja versuchen, beide Sachen in Einklang zu bringen. Und es gibt Straßen, die aufgrund der Breite schon laut StVO ohne Schildanordnung ein absolutes Parkverbot hervorbringen, das braucht nicht angeordnet werden, es besteht schon laut StVO. Das hat man bislang nur nicht durchgesetzt, aber das besteht schon und von daher bräuchte auch keine weitere Beschilderung erfolgen. Es gibt weitere Straßen, wo z. B. dieses Parkverbot nicht besteht. Dort müsste es dann durch Verkehrszeichen angeordnet werden. Diese Kombination von diesem zweiten Zeichen  „Schneeflocke“, es war glaube ich im Gespräch noch eine Befristung für einen gewissen Zeitraum, dienen eben gerade dazu, möglichst bürgerfreundlich diese Sache umzusetzen. Aus Sicht der Verwaltung war die Kombination mit der Schneeflocke wünschenswert.

 

Herr Bittroff: „Die Frage ist doch die: Die Polizei hat vorgeschlagen es so zu machen, wie die Straßenreinigungssatzung es vorsagt, dass von dann bis dann (Zeitraum) diese Schilder aufgestellt werden, das ist der Geltungsbereich. Das soll angeblich nach Aussagen von Herrn Brinkmann der Bürgermeister abgelehnt haben. Damit ist das ganze Ding vom Tisch und damit ist wieder das gleiche Problem was wir vorher hatten, dass da also keine Lösung gefunden ist. Und das andere, was Sie sagen Herr Brömmer, ist definitiv so nicht ganz richtig, denn in den schmalen Straßen muss eine Breite übrig bleiben von 3,05 m. Frau Leißner hat uns letztens erzählen wollen von 3,10 m, weil es dort ein Urteil zu gibt. Also, wenn das Fahrzeug kleiner ist, dann kann der dort stehen. Das hilft uns aber nicht weiter, wenn der Bauhof mit dem Winterdienstfahrzeug durchfahren soll. Er braucht eine bestimmte Geschwindigkeit, die Schildbreite ist 3 m und er kann den Schnee nicht nur immer auf einer Seite lagern. Ein Bürger muss den Schnee auf sein Grundstück lagern und der andere, der sein Auto dort stehen lässt, der ist dort schön frei, das geht ja nun auch nicht. Und ich verstehe jetzt nicht diese Hinhaltetaktik von der Gemeinde.“

 

Frau Neidel: „Herr Brinkmann hat eine andere Aussage getätigt, nicht der Bürgermeister (BM) hat es abgelehnt, sondern der BM bemüht sich im Moment um eine abschließende Lösung.

 

Herr Musiol: Hat der BM angedeutet, bis wann er es klären will? Können wir bis zum Hauptausschuss eine Aussage vom BM haben, wie für diesen Winter verfahren wird?

 

Frau Neidel: Wir wünschen uns, bis zum Hauptausschuss Aussagen treffen zu können. Wir sind aber abhängig vom Ministerium; von dort gibt es aber noch keinen Termin.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll: „Ich möchte nicht nur in einer der nächsten Sitzungen den Winterdienst behandelt haben, sondern bitte auch das unrechtmäßige Parken auf allen Straßen, was nicht geahndet wird. Ich habe der Aussage von Herrn Brömmer entnommen, dass es nicht geahndet wird und ich bin zwar bürgerfreundlich, aber irgendwo gibt es Grenzen und dort sollte die Verwaltung nachhaken, wenn die Leute parken, wo sie nicht parken dürfen.

 

Herr Gutheins: Welche Art von Schilder ist angedacht?

 

Herr Brinkmann: In erster Linie wurde überlegt, die Schilder fest an den Lampen zu montieren, aber es könnten auch Schilder als Pfosten aufgestellt werden. Die Schilder sollten am 15.11. angebaut und am 15.04.12 wieder abgebaut werden. Klappschilder sind in Bezug auf Vandalismus nicht angedacht.

 

Lfd. Nr. 2 – Übersicht Straßen-, Park- und Bushaltestellenbänke

Die Übersicht befindet sich noch in Arbeit.

 

Lfd. Nr. 3 – Verteilung der Endfassung Straßenzustandsbericht

Die Information BAU 003/12 wurde zur Sitzung verteilt; siehe auch TOP 6.2.5.

 

Lfd. Nr. 4 – Fuß-/Radweg Teltowkanalaue – länderübergreifende Verkehrsplanung

Die Möglichkeit einer Anfrage besteht; diese wird voraussichtlich im Januar erfolgen.

 

Lfd. Nr. 5 – Übersicht über das Ahnden „Parken im Grünflächenbereich“- nicht öffentlich -

Herr Brömmer informiert über die Anzahl der Ahndungen (Anlage 1).

 

Lfd. Nr. 6 – Veranstaltungen Rathausmarkt – 15 % vom welchem Betrag

Die 15 %  wurden jeweils von den Bruttogesamtkosten erhoben:

Winzerfest:                   11.900,00 € brutto - Zuschuss 1.785,00 €

Italienische Nacht:      17.136,00 € brutto – Zuschuss 2.570,45 €

Skiopening:                  13.209,00 € brutto – Zuschuss 1.981,35 €

Adventsmarkt:             11.305,00 € brutto – Zuschuss 1.695,75 €

 

Herr Baumgraß: „Ich möchte noch die 1.500,00 € fürs Kino erwähnen.“

 

Herr Tauscher: „Wenn ich mich recht erinnere, hat der Bürgermeister in der letzten GV dazu etwas gesagt. Und auch für die Zukunft ist eine Förderung des Schneetransports zur Belustigung der Massen hier nach Kleinmachnow ausgeschlossen. Wir als UVO lehnen jedenfalls eine solche Veranstaltung mit Schneetransport und Vorwegnahme des Schneefalls etc. aus energetischen und klimatischen Gründen ab.

 

Herr Baumgraß zu Protokoll:

Da muss ich Herrn Tauscher widersprechen. Wir als UVO, das können wir nicht sagen. Ich finde das in Ordnung. Die Kinder haben Spaß daran und so viel ändern wir an unserer Umwelt nicht, wenn dort ein LKW mit Schnee kommt. Also ich halte das für ein bisschen weitgefasst, diese ganze Geschichte. Pro Kleinmachnow möchte das.

 

Lfd. Nr. 7 – Zehlendorfer Damm 202/208 a – Laubhaufen

Der Laubhaufen wird in der nächsten Zeit abgeholt.

 

Herr Brinkmann erläutert: „202/208 a, das sind zwei Grundstücke. Die haben jedes Jahr einen riesen großen Laubhaufen produziert. Und wir achten immer darauf, dass die Bürger nicht viel Laub rausbringen, das ist ja viel Geld, und ich habe jedes Jahr hier darüber berichtet und Sie haben mir immer beigepflichtet. Im August war der Haufen bei der 208 a mindestens schon 6 m lang. Als wir dort kontrolliert haben, wurde festgestellt, dass Grünabfälle aus dem Garten dort lagen. Wir haben den Haufen fotografiert. Daraufhin hat das Ordnungsamt mit dem Eigentümer gesprochen. Es gab eine Einigung, dass der Eigentümer ein Viertel und die Gemeinde Dreiviertel des Haufens entfernt. Bis zum Herbst dieses Jahres ist der Haufen auf 10 m Länge und 2,50 m Breite und 1,50 m Höhe angewachsen. Davon haben wir unser Dreiviertel abgeholt. Das andere Viertel liegt noch, das holen wir nun auch noch ab. Ich finde diese Verfahrensweise gegenüber den anderen Bürgern, die ihr Laub ordnungsgemäß entsorgen, nicht in Ordnung.

 

Lfd. Nr. 8 – Laubentsorgung nicht mit Laubbläser

Es könne durch Harken geschehen. In der Vergangenheit bei Herrn Dehne als auch bei Frau Leißner war untersucht worden, dass die Laubpuster vom Lärmwert her zulässig sind. Wenn der Bauhof diese Geräte nicht einsetzt und per Hand harkt, erhöhen sich die Kosten und das ist bisher so nicht kalkuliert, auch fürs Jahr 2012 nicht. Möglich wäre es.

 

Frau Blancke: Es geht ja nicht nur um die Lärmbelästigung, die ja, wie eben gesagt wurde, nicht stattfindet. Es geht mir um das Kleingetier, um die Ökologie. Unser Anliegen ist es, es nicht in der Vegetationsruhe zu tun, das betrifft das Harken und das Laubblasen.

 

Die Verwaltung wird eine Kalkulation einholen, Laubentsorgung mit Laubbläser gegenüber Laubentsorgung mit Harke.

 

Lfd. Nr. 9 – Messergebnisse Straße „Im Kamp“ – Reaktion der Polizei

Der Landkreis ist informiert über diese Zahlen und insoweit auch zuständig für den fließenden Verkehr und für die Überwachung. Hier findet ein Zusammenspiel von Landkreis und Polizei statt.