Frau Grohs berichtet, dass vor Weihnachten die spezifizierten Orientierungsdaten gekommen sind. Diese begründen sich darauf, dass im Dezember 2011 im Landtag die entsprechenden Beschlüsse zum Haushalt gefasst wurden. Im Ergebnis wurden die Schlüsselzuweisungen weitestgehend bestätigt.

Ein weiterer Beschluss wurde im Landtag im Dezember gefasst und zwar das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsführsorge. Es gab Änderungen in der Kommunalverfassung. Im Rahmen des Gesamtabschlusses hat sich eine Änderung ergeben. Bisher lautete die Passage, dass die Gemeinde zwei Jahre nach Einführung der Doppik, für Kleinmachnow wäre es das Jahr 2011erstmals gewesen, einen Gesamtabschluss aufstellen müsste. Das wurde jetzt, aufgrund der bekannten Erfahrungen die gesammelt wurden, im Rahmen der Umstellungsproblematik, geändert und auf das Jahr 2013 festgeschrieben. Das heißt, die Kommunen sind jetzt verpflichtet, für das Haushaltsjahr 2013 den ersten Gesamtabschluss im Jahr 2014 vorzulegen.

Die Kämmerin berichtet, dass mit der Erarbeitung des Gesamtabschlusses bereits im vergangenen Jahr begonnen wurde. Derzeitig werden intensiv mit den Gesellschaften die Konten abgestimmt. Weiterhin werden eine Konsolidierungsrichtlinie und ein Konzernkontenrahmen erarbeitet. Somit sind dann die formellen Voraussetzungen geschaffen, um einen reibungslosen Gesamtabschluss gewährleisten zu können. Ziel ist es, einen ersten Gesamtabschluss vor 2013 vorzulegen.