Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

I.  Organisationsmodell

1.  Als Organisationsmodell für die Sanierung und den Betrieb des Freibades Kiebitzberge durch die Kommunen Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf wird die „Gemeinsame Besitz-Betriebsgesellschaft“ festgelegt.

2.  Als mögliche Rechtsformen werden die GmbH oder GmbH & Co. KG  gewählt.

3.  Das Freibad soll durch die Gemeinde Kleinmachnow als Sacheinlage in die gemeinsame Gesellschaft eingebracht werden.

 

II.  Weitere Arbeitsschritte

1.  Auswahl der verbindlichen Rechtsform der gemeinsamen Besitz-Betriebsgesellschaft.

2.  Durchführung einer unabhängigen, sachverständigen Wirtschaftlichkeitsanalyse zum Vergleich und zur Bewertung der Unternehmensgründung mit potentiellen Privatisierungsalternativen unter Zugrundelegung der günstigsten Sanierungsvariante Bronze.

3.  Prüfung erforderlicher aufsichtsbehördlicher Genehmigungen und Festlegung der rechtlichen Anforderungen an die Vertragsgestaltung einschließlich Festlegung der Anteile         der als einzige Gesellschafter an der gemeinsamen Gesellschaft beteiligten drei Kommunen.

4.  Ausarbeitung Gesellschaftsvertrag.

5.  Einholung der Stellungnahme der örtlichen IHK bzw. Handwerkskammer zur beabsichtigten Unternehmensgründung im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches.

6.  Beschluss zur Gesellschaftsgründung durch die kommunalen Vertretungen.

7.  Einholung der kommunalaufsichtlichen Genehmigung zur Gründung der Gesellschaft, Beurkundung des Gesellschaftervertrages, Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.


 

II.  Weitere Arbeitsschritte

1.  Auswahl der verbindlichen Rechtsform der gemeinsamen Besitz-Betriebsgesellschaft.

2.  Durchführung einer unabhängigen, sachverständigen Wirtschaftlichkeitsanalyse zum Vergleich und zur Bewertung der Unternehmensgründung mit potentiellen Privatisierungsalternativen unter Zugrundelegung der günstigsten Sanierungsvariante Bronze.

3.  Prüfung erforderlicher aufsichtsbehördlicher Genehmigungen und Festlegung der rechtlichen Anforderungen an die Vertragsgestaltung einschließlich Festlegung der Anteile         der als einzige Gesellschafter an der gemeinsamen Gesellschaft beteiligten drei Kommunen.

4.  Ausarbeitung Gesellschaftsvertrag.

5.  Einholung der Stellungnahme der örtlichen IHK bzw. Handwerkskammer zur beabsichtigten Unternehmensgründung im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches.

6.  Beschluss zur Gesellschaftsgründung durch die kommunalen Vertretungen.

7.  Einholung der kommunalaufsichtlichen Genehmigung zur Gründung der Gesellschaft, Beurkundung des Gesellschaftervertrages, Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.“

 

 

 

Herr Piecha erläutert die Beschlussvorlage. Er informiert über den Start eines neuen Anlaufs zur Verständigung der drei Kommunen auf ein gemeinsames und praktikables Betriebskonzept. Ziel solle sein, eine Organisationsform zu finden, die ab 2013 arbeitsfähig sein soll und die alle drei Kommunen beim Betrieb und der Sanierung des Freibades Kiebitzberge als regionale Aufgabe mit einbindet. Der Bedarf sei für unsere Region einschließlich Berlin vorhanden. Alle drei Kommunen legen ihren Gremien eine gleichlautende Beschlussvorlage vor, die auf der präferierten Sanierungsvariante „Bronze“ basiert.

 

An der Frage- und Diskussionsrunde beteiligen sich:

Herr Templin, Herr Dr. Wyrwich, Herr Dr. Klocksin, Herr Singer

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage DS-Nr. 183/11:


Ja: 8    Nein: -   Enthaltung: -

Antrag einstimmig zugestimmt