Sitzung: 10.01.2012 Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 195/11
I. Organisationsmodell
1. Als Organisationsmodell für die
Sanierung und den Betrieb des Freibades Kiebitzberge durch die Kommunen
Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf wird die „Gemeinsame
Besitz-Betriebsgesellschaft“ festgelegt.
2. Als mögliche Rechtsformen
werden die GmbH oder GmbH & Co. KG
gewählt.
3. Das Freibad soll durch die
Gemeinde Kleinmachnow als Sacheinlage in die gemeinsame Gesellschaft
eingebracht werden.
II. Weitere Arbeitsschritte
1. Auswahl der verbindlichen
Rechtsform der gemeinsamen Besitz-Betriebsgesellschaft.
2. Durchführung einer unabhängigen,
sachverständigen Wirtschaftlichkeitsanalyse zum Vergleich und zur Bewertung der
Unternehmensgründung mit potentiellen Privatisierungsalternativen unter
Zugrundelegung der günstigsten Sanierungsvariante Bronze.
3. Prüfung erforderlicher
aufsichtsbehördlicher Genehmigungen und Festlegung der rechtlichen
Anforderungen an die Vertragsgestaltung einschließlich Festlegung der Anteile der als einzige Gesellschafter an der
gemeinsamen Gesellschaft beteiligten drei Kommunen.
4. Ausarbeitung
Gesellschaftsvertrag.
5. Einholung der Stellungnahme der
örtlichen IHK bzw. Handwerkskammer zur beabsichtigten Unternehmensgründung im
Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches.
6. Beschluss zur
Gesellschaftsgründung durch die kommunalen Vertretungen.
7. Einholung der kommunalaufsichtlichen
Genehmigung zur Gründung der Gesellschaft, Beurkundung des
Gesellschaftervertrages, Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.
II. Weitere Arbeitsschritte
1. Auswahl der verbindlichen Rechtsform der gemeinsamen
Besitz-Betriebsgesellschaft.
2. Durchführung einer unabhängigen, sachverständigen
Wirtschaftlichkeitsanalyse zum Vergleich und zur Bewertung der
Unternehmensgründung mit potentiellen Privatisierungsalternativen unter
Zugrundelegung der günstigsten Sanierungsvariante Bronze.
3. Prüfung erforderlicher aufsichtsbehördlicher Genehmigungen und
Festlegung der rechtlichen Anforderungen an die Vertragsgestaltung
einschließlich Festlegung der Anteile der
als einzige Gesellschafter an der gemeinsamen Gesellschaft beteiligten drei
Kommunen.
4. Ausarbeitung Gesellschaftsvertrag.
5. Einholung der Stellungnahme der örtlichen IHK bzw. Handwerkskammer
zur beabsichtigten Unternehmensgründung im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches.
6. Beschluss zur Gesellschaftsgründung durch die kommunalen
Vertretungen.
7. Einholung der kommunalaufsichtlichen Genehmigung zur Gründung der
Gesellschaft, Beurkundung des Gesellschaftervertrages, Eintragung der
Gesellschaft in das Handelsregister.“
Herr Piecha erläutert die Beschlussvorlage. Er informiert über den Start eines neuen Anlaufs zur Verständigung der drei Kommunen auf ein gemeinsames und praktikables Betriebskonzept. Ziel solle sein, eine Organisationsform zu finden, die ab 2013 arbeitsfähig sein soll und die alle drei Kommunen beim Betrieb und der Sanierung des Freibades Kiebitzberge als regionale Aufgabe mit einbindet. Der Bedarf sei für unsere Region einschließlich Berlin vorhanden. Alle drei Kommunen legen ihren Gremien eine gleichlautende Beschlussvorlage vor, die auf der präferierten Sanierungsvariante „Bronze“ basiert.
An der Frage- und
Diskussionsrunde beteiligen sich:
Herr Templin, Herr Dr. Wyrwich, Herr Dr. Klocksin, Herr Singer
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage DS-Nr. 183/11:
Ja: 8
Nein: - Enthaltung: -
Antrag einstimmig
zugestimmt