Sitzung: 23.01.2012 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 198/11
Beschlussvorschlag:
1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf der Grundlage des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.
I S. 2414) , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509) – BauGB – den Bebauungsplan KLM-BP-023 „Alleewäldchen“,
bestehend aus:
Planzeichnung (Maßstab im
Original: 1:500) als Satzung.
2)
Die
entsprechend dem Abwägungsergebnis geänderte Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von
jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden
kann, sind ortüblich bekanntzumachen.
→ Der Gemeindevertretung wird einstimmig
empfohlen, die DS-Nr. 198/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 09. 02. 2012
zu setzen.