Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 2

Auf Grund des § 22 der Gemeindeordnung nehmen Herr Templin und Herr Grubert an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Frau Eiternick übernimmt die Leitung der Sitzung.

 

Beschlussvorschlag:

1)         Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 09.01.2012 gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit der textlichen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf einen Monat festgelegt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

 

2)         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außer­dem von der Auslegung benachrichtigt werden.


An der Aussprache zur DS-Nr. 200/11 beteiligen sich:

-          Frau Dr. Kimpfel

-          Frau Sahlmann

-          Herr Dr. Klocksin

 

Frau Dr. Kimpfel weist darauf hin, dass der Absatz, in dem Sendefunkanlagen bis zu einer Höhe von 2 m zugelassen sind, herausgenommen werden muss. Es gibt ja den Beschluss der Gemeindevertretung, dass in reinen Wohngebieten keine Sendemasten zugelassen sind.

         Frau Neidel sagt nach Prüfung ggf. eine korrigierte Fassung zur Gemeindevertretersitzung am 09. 02. 2012 zu.


         Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich unter Beachtung des Hinweises von Frau Dr. Kimpfel empfohlen, die DS-Nr. 200/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 09. 02. 2012 zu setzen.

 

- Herr Grubert übernimmt die Leitung der Sitzung.