Der Bürgermeister informiert:

 

Ursprünglich wollte er zur Gemeindevertretersitzung am im Dezember 2011 zu diesem Sachverhalt berichten. Da dieser Punkt nach Schließung der Sitzung entfallen musste, hat er ihn auf die heutige Tagesordnung des Hauptausschusses gesetzt. Des Weiteren hat er einen Brief an alle Gemeindevertreter geschickt, in dem er den Stand vom 15. 12. 2011 zum Thema –Alteichen- mitgeteilt hat. Daraufhin wurde er vom Gemeindevertreter F. Musiol angeschrieben, dass diese Information keine Aussprache in der Gemeindevertretung ersetzt, so wie es angekündigt war. Aus diesem Grund der heutige TOP dazu. Die schriftliche Information des Bürgermeisters an die Gemeindevertreter, in der das Ergebnis des Baumgutachters Herrn Wäldchen und die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde mitgeteilt wird, wird von Mitgliedern der Gemeindevertretung, von den Initiativen –Buschgraben-, -Bäketal-, -Pro Kanallandschaft Kleinmachnower Schleuse- anders eingeschätzt. Dass er die Lokale Agenda sowie den UVO-Ausschuss nicht informiert hat, bedauert er und hat sich dafür auch entschuldigt.

Er betont noch mal, dass die Gemeinde Kleinmachnow am Fontane-Wanderweg eine Verkehrssicherungspflicht trifft. Er bezieht sich dabei auf ein Grund- und Teilurteil des Saarländischen Oberlandesgerichtet vom 09. 11. 2011 und zitiert auszugsweise. Bis zur Entscheidung des BGH gilt in ganz Deutschland dieses Urteil. Er wird vorschlagen, den Weg erst einmal zu sperren.

 

 

An der Aussprache beteiligen sich:

-          Herr Musiol

-          Frau Sahlmann

-          Herr Warnick

-          Frau Eiternick

-          Herr Templin

-          Herr Dr. Klocksin

-          Frau Dr. Kimpfel

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll:

Sie zweifelt das Gutachten nicht an. Man muss nun sehen, was man machen kann. Der Weg muss aber verlegt werden.

 

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll:

Er schlägt folgende Verfahrensweise vor:

Eine Verwaltungsvorlage als Grundsatzbeschluss zur künftigen Handhabung von Baumdenkmälern in der Gemeinde Kleinmachnow – im Sinne eines Leitfadens zu erarbeiten. Auch der Antrag von Herrn Musiol sollte in einer solchen Vorlage eingearbeitet werden.

Weiter sollte festgeschrieben werden: Sperrung des Wanderweges, Unberührbarkeit der Bäume festschreiben.

 

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll:

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen, der Beschluss der Gemeindevertretung DS-Nr. 036/2004 hat nach wie vor Bestand.

 

Nach geführter Aussprache unterbreitet Herr Grubert folgenden Vorschlag:

Den Fontane-Wanderweg zu sperren und keine Baumpflegemaßnahmen bzw. Fällmaßnahmen an den Alteichen vorzunehmen, und dann mit den Ausschüssen zusammen unter Einschaltung der Unteren Naturschutzbehörde unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht eine Lösung zu erarbeiten. Der Vorschlag, den Wanderweg anders durch den Wald zu führen ist zu prüfen, da an anderen Alteichen die gleiche Verkehrssicherungspflicht zutrifft, wenn es sich um einen offiziellen Wanderweg handelt. Konsens ist aber, die 2 Alteichen zu erhalten. Im 2. Schritt kann dann der Vorschlag von Herrn Dr. Klocksin aufgegriffen werden und der Altbaumbestand erfasst werden. Aber nicht im Zusammenhang mit der Problematik der 2 Alteichen, sondern extra.

 

         Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

         Herr Musiol zieht auf Grund des Vorschlages des Bürgermeisters seinen Antrag unter TOP 10.1. zurück.

 

Herr Grubert zu Protokoll:

Die Abgrenzung einer Verkehrssicherungspflicht und die Behandlung alter Bäume sind immer vom Einzelfall abhängig. Bei den beiden Alteichen tendiert das dahingehend, dass die Berechtigung eines Schnittes nicht gegeben ist, da es Alteichen sind. Diese Erfahrung hat er gewonnen. Bei anderen Altbäumen kann das anders aussehen.

 

 

Frau Dr. Kimpfel und Herr Templin zu Protokoll:

Der UVO-Ausschuss muss bei gleicher Situation in Sachen Altbäume informiert werden.