Sitzung: 23.01.2012 Hauptausschuss
Der Bürgermeister
informiert:
Ursprünglich wollte er zur
Gemeindevertretersitzung am im Dezember 2011 zu diesem Sachverhalt berichten.
Da dieser Punkt nach Schließung der Sitzung entfallen musste, hat er ihn auf
die heutige Tagesordnung des Hauptausschusses gesetzt. Des Weiteren hat er einen
Brief an alle Gemeindevertreter geschickt, in dem er den Stand vom 15. 12. 2011
zum Thema –Alteichen- mitgeteilt hat. Daraufhin wurde er vom Gemeindevertreter
F. Musiol angeschrieben, dass diese Information keine Aussprache in der
Gemeindevertretung ersetzt, so wie es angekündigt war. Aus diesem Grund der
heutige TOP dazu. Die schriftliche Information des Bürgermeisters an die
Gemeindevertreter, in der das Ergebnis des Baumgutachters Herrn Wäldchen und
die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde mitgeteilt wird, wird von
Mitgliedern der Gemeindevertretung, von den Initiativen –Buschgraben-,
-Bäketal-, -Pro Kanallandschaft Kleinmachnower Schleuse- anders eingeschätzt.
Dass er die Lokale Agenda sowie den UVO-Ausschuss nicht informiert hat,
bedauert er und hat sich dafür auch entschuldigt.
Er betont noch mal, dass die Gemeinde
Kleinmachnow am Fontane-Wanderweg eine Verkehrssicherungspflicht trifft. Er
bezieht sich dabei auf ein Grund- und Teilurteil des Saarländischen
Oberlandesgerichtet vom 09. 11. 2011 und zitiert auszugsweise. Bis zur
Entscheidung des BGH gilt in ganz Deutschland dieses Urteil. Er wird
vorschlagen, den Weg erst einmal zu sperren.
An der
Aussprache beteiligen sich:
-
Herr
Musiol
-
Frau
Sahlmann
-
Herr
Warnick
-
Frau
Eiternick
-
Herr
Templin
-
Herr
Dr. Klocksin
-
Frau
Dr. Kimpfel
Frau
Sahlmann zu Protokoll:
Sie zweifelt das Gutachten nicht an. Man muss nun
sehen, was man machen kann. Der Weg muss aber verlegt werden.
Herr Dr.
Klocksin zu Protokoll:
Er schlägt folgende Verfahrensweise vor:
Eine Verwaltungsvorlage als Grundsatzbeschluss
zur künftigen Handhabung von Baumdenkmälern in der Gemeinde Kleinmachnow – im
Sinne eines Leitfadens zu erarbeiten. Auch der Antrag von Herrn Musiol sollte
in einer solchen Vorlage eingearbeitet werden.
Weiter sollte festgeschrieben werden: Sperrung
des Wanderweges, Unberührbarkeit der Bäume festschreiben.
Herr Dr.
Klocksin zu Protokoll:
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen, der
Beschluss der Gemeindevertretung DS-Nr. 036/2004 hat nach wie vor Bestand.
Nach geführter
Aussprache unterbreitet Herr Grubert folgenden Vorschlag:
Den Fontane-Wanderweg zu sperren und keine
Baumpflegemaßnahmen bzw. Fällmaßnahmen an den Alteichen vorzunehmen, und dann
mit den Ausschüssen zusammen unter Einschaltung der Unteren Naturschutzbehörde
unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht eine Lösung zu erarbeiten.
Der Vorschlag, den Wanderweg anders durch den Wald zu führen ist zu prüfen, da
an anderen Alteichen die gleiche Verkehrssicherungspflicht zutrifft, wenn es
sich um einen offiziellen Wanderweg handelt. Konsens ist aber, die 2 Alteichen
zu erhalten. Im 2. Schritt kann dann der Vorschlag von Herrn Dr. Klocksin
aufgegriffen werden und der Altbaumbestand erfasst werden. Aber nicht im Zusammenhang
mit der Problematik der 2 Alteichen, sondern extra.
→ Dem Vorschlag wird einstimmig
zugestimmt.
→ Herr
Musiol zieht auf Grund des Vorschlages des Bürgermeisters seinen Antrag unter
TOP 10.1. zurück.
Herr Grubert zu Protokoll:
Die Abgrenzung einer Verkehrssicherungspflicht
und die Behandlung alter Bäume sind immer vom Einzelfall abhängig. Bei den
beiden Alteichen tendiert das dahingehend, dass die Berechtigung eines
Schnittes nicht gegeben ist, da es Alteichen sind. Diese Erfahrung hat er
gewonnen. Bei anderen Altbäumen kann das anders aussehen.
Frau Dr.
Kimpfel und Herr Templin zu Protokoll:
Der UVO-Ausschuss muss bei gleicher Situation in
Sachen Altbäume informiert werden.