Einwendungen gegen die Niederschrift vom 08. Dezember 2011 liegen von Herrn Harmsen vor.

Seine Einwendungen lauten:

TOP 3 Haushaltssatzung

 

1.tarifliche Zahlungen

Auf Seite 3 / 2.Absatz ist die Aussage von Herrn Piecha festgehalten, dass keine außertariflichen

Zahlungen erfolgen.

Im folgenden Absatz steht er Satz: “Weiterhin zahlt die Gemeinde eine Weihnachtsgratifikation“

Nach meiner Kenntnis, sowie Recherche bei VERDI ist dies eine freiwillige (soziale) Leistung.  
Ich bitte um Klärung und sofern erforderlich, um eine Korrektur.

 

2. Gesamtabschluss / Doppikeinführung

Auf Seite 5 unten ist festgehalten:

„Frau Grohs informiert, dass der erste Gesamtabschluss zwei Jahre nach der Doppikeinführung erstellt werden muss.

Erstmalig verpflichtend muss der Gesamtabschluss für das Jahr 3013 in 2014 erstellt werden.“

 

Die Doppik wurde in der Gemeinde erstmalig für das Jahr 2009 eingeführt.

(siehe:  1.doppischer  Jahresabschluss 2009  vom Mai 2011)

Nach den Bemerkungen „müsste“ also für das Jahr 2011 erstmalig ein Gesamtabschluss erstellt werden.“

 

Seine Einwendungen wurden im Protokoll vom 08. Dezember 2011 berücksichtigt und entsprechend korrigiert. Die Austauschseiten wurden verteilt.

 

Die korrigierte Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08. Dezember 2011 wird festgestellt.