Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Kleinmachnow errichtet auf dem Dach des Neubaus der Sporthalle der Maxim-Gorki-Gesamtschule eine Photovoltaikanlage und wird Betreiber der Anlage.

 

Die Maßnahme M-000033 „Neubau Sporthalle Maxim-Gorki-Gesamtschule“ soll um die Errichtung einer PV-Anlage erweitert werden.

 

Durch die Verwaltung ist die Planung zügig voran zu treiben.


Frau Grohs informiert vorab über die Ergebnisse aus den Fachausschüssen.

Die Abstimmung im Kulturausschuss erfolgte mit einer Maßgabe und mit 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.

Die Abstimmung im Umweltausschuss erfolgte einstimmig mit 5 Ja-Stimmen.

 

Ø         Herr Christall nimmt ab19:00 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Frau Grohs erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Frau Vogdt wünscht eine Erklärung zu den finanziellen Auswirkungen im Finanzhaushalt 2012 von 20.000,00 €. In der Problembeschreibung/Begründung wird formuliert: „Bisherige Kalkulationen gehen von einem Kostenrahmen bei Nutzung der Ost- und Westdachflächen i. H. v. 250.000,00€ aus. Nach derzeitigem Stand ist mit Einsparungen i. H. v. 150.000,00 € beim Neubau der Sporthalle an der Maxim-Gorki-Gesamtschule zu rechnen.“ Wie kommt die Verwaltung auf 20.000,00 €?

Gibt es eine Investitionsrechnung, fragt Frau Vogdt?

Weiterhin nimmt Sie Bezug auf den E-Mail Verkehr mit Herrn Miroslawa Stopinski. Darin wird auf das Gewicht der Photovoltaikanlage  Bezug genommen. Weiterhin wird auf die Schneelast eingegangen. Ist die Schneelast mit oder ohne Photovoltaikanlage berücksichtigt? Dies sollte unbedingt schriftlich vom Ingenieurbüro bestätigt werden.

Herr Burkardt wünscht eine Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Frau Grohs berichtet, dass es sich hierbei um einen Grundsatzbeschluss handelt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt werden. Der bisherige Kostenrahmen von 250.000,00 € ist eine Schätzgröße.

Frau Schwarzkopf teilt mit, dass die Planungskosten von 20.000,00 € dann in die eventuelle Umsetzung einfließen. Das heißt, wenn der Grundsatzbeschluss umgesetzt wird, entstehen diese Planungskosten nicht. Diese werden dann mit der Anlage verrechnet.

Herr Harmsen merkt an, dass alle verpflichtet sind zu sparen. Wieso wird das gesparte bzw. eingesparte Geld direkt wieder ausgegeben?

Weiterhin bezieht er sich auf die Formulierung im Beschlussvorschlag: „Die Gemeinde Kleinmachnow errichtet auf dem Dach des Neubaus der Sporthalle der Maxim-Gorki-Gesamtschule eine Photovoltaikanlage und wird Betreiber der Anlage.“

Ist dies nun ein Errichtungsbeschluss oder ein Grundsatzbeschluss, möchte er wissen.

Herr Harmsen merkt an, dass es einen Beschluss gibt, dass PV-Anlagen gefördert werden sollen. Im vorliegenden Beschluss finanziert wieder die Gemeinde eine PV-Anlage. Warum wird der bereits gefasste Beschluss nicht umgesetzt?

Herr Burkardt macht deutlich, wenn es sich um ein Grundsatzbeschluss handelt, muss die Formulierung lauten: „Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt … „.

Handelt es sich um einen Errichtungsbeschluss ist die gewählte Formulierung in der vorliegenden Beschlussvorlage richtig.

Herr Grubert teilt mit, dass die gewählte Formulierung aus seiner Sicht richtig ist und er keine Änderung in der Beschlussvorlage vornimmt.

Frau Vogdt fragt nach, woraus hervorgeht, dass die Planungskosten in die eventuellen Errichtungskosten einfließen. Sie bittet um eine schriftliche Ausführung dazu vom entsprechenden Ingenieurbüro.

Herr Grubert teilt mit, dass er sich das vom Ingenieurbüro bestätigen lassen wird, ebenso die Statik in Bezug auf die Schneelast.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 033/12 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 033/12 erfolgt mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen.