Sitzung: 05.03.2012 Hauptausschuss
Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 032/12
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow “, hier
wirksam in der Fassung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5, in Kraft getreten
30.01.2009, soll in dem in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich geändert
werden.
Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „nördlich Am Bienenhaus“ soll die nördliche
Baugrenze für einen Teil des Baugebietes WA 14 um rund 1,2 m in Richtung Norden
verschoben und die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“)
damit erweitert werden. Die in einen Bebauungsplan-Vorentwurf aufzunehmende,
neue Baugrenze ist in Anlage 5 skizziert.
Die von dieser Änderung nicht berührten Festsetzungen des wirksamen
Bebauungsplanes sollen unverändert beibehalten werden.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
-
Frau
Dr. Kimpfel nimmt an der Sitzung teil – 11 Hauptausschussmitglieder sind
anwesend.-
An der Aussprache zur
DS-Nr. 032/12 beteiligen sich:
-
Herr
Musiol
-
Herr
Burkardt
-
Frau
Dr. Kimpfel
-
Frau
Sahlmann
-
Frau
Krause-Hinrichs
-
Herr
Templin
-
Herr
Burkardt
→ Der Gemeindevertretung wird keine
Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 032/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung
am 22. 03. 2012 zu setzen.