Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.       Der Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow “, hier wirksam in der Fassung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5, in Kraft getreten 30.01.2009, soll in dem in Anlage 1 abge­grenzten Geltungsbereich geändert werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „nördlich Am Bienenhaus“ soll die nördliche Baugrenze für einen Teil des Baugebietes WA 14 um rund 1,2 m in Richtung Norden verschoben und die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“) damit erweitert werden. Die in einen Bebauungsplan-Vorentwurf aufzunehmende, neue Baugrenze ist in Anlage 5 skizziert.
Die von dieser Änderung nicht berührten Festsetzungen des wirksamen Bebauungsplanes sollen unverändert beibehalten werden.

 

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.


-          Frau Dr. Kimpfel nimmt an der Sitzung teil – 11 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.-

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 032/12 beteiligen sich:

-          Herr Musiol

-          Herr Burkardt

-          Frau Dr. Kimpfel

-          Frau Sahlmann

-          Frau Krause-Hinrichs

-          Herr Templin

-          Herr Burkardt


         Der Gemeindevertretung wird keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 032/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 22. 03. 2012 zu setzen.