Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ (vgl. Anlage 2) als Satzung.

2. Die Begründung i. d. F. vom 20.02.2012 wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“

2.    1. Änderung KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord (textliche Festsetzungen)

3.    Begründung, Stand 20.02.2012

 

 

Ø     Nach § 22 BbgKVerf erklärt sich Herr Grützmann befangen und nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 028/12 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 028/12 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 028/12:

Die DS-Nr. 028/12 wird mehrheitlich beschlossen.