Frau Neidel

Zu diesem Tagesordnungspunkt möchten wir gern die Meinung des Bauausschusses hören, wie sie dieser Planungsidee gegenüberstehen. Wir haben in der Zusammenfassung noch einmal beschrieben, dass es zwei Ideen gab, die eine wurde aus Sicht der Verwaltung als doch für besser geeignet hier zur Umsetzung empfohlen. Herr Grubert hatte sich seit Mai 2009 sehr persönlich dafür engagiert, eine Verbesserung für die Schulwegsicherheit an der Steinweg-Schule zu forcieren.

Im Zuge der Kosteneinsparung, hat die Verwaltung Ihnen unter IV auf der Seite 3 eine Empfehlung ausgesprochen, eine kleine Variante, nämlich im Kernbereich direkt vor der Schule selbst, in Form eines verkehrsberuhigten Bereiches umzusetzen.

 

Herr Lippoldt zu Protokoll

Nicht nur der Bürgermeister, sondern auch jeder von uns in der AG Verkehrsorganisation hat sich intensiv mit dem Steinweg beschäftigt und es gab ein einhelliges Votum, weil wir nur einhellige Voten abgegeben haben, die Schulwegsicherheit am Steinweg vorrangig durch Einrichtung einer Fahrradstraße zu gewährleisten. Der verkehrsberuhigte Bereich konterkariert dieses Projekt, ich halte ihn als Ergänzung für sinnlos, denn wenn sie sich verkehrsberuhigte Bereiche vor Schulen ansehen, gleich hier vor der Haustür Eigenherd-Schule, dann stellen sie fest, dass dort häufiger als früher Geschwindigkeitsüberschreitungen eintreten, weil nämlich die Geschwindigkeit dort drastisch reduziert werden soll. Es wird den Kindern eine Sicherheit vorgegaukelt, die tatsächlich nicht vorhanden ist. Das was das Ordnungsamt beim letzten Treffen des U.V.O.-Ausschusses vorgetragen hat, waren die Geschwindigkeitsüberschreitungen dramatisch. Wenn sie sich in Stahnsdorf den verkehrsberuhigten Bereich vor der Grundschule ansehen, es ist ein einziges Chaos. Die Eltern, die ihre Kinder trotzdem in die Schule bringen, kommen zu Hauf und stehen dann im Pulk vor der Schule, so dass es absolut unzumutbar ist den Wettbewerb zwischen Kindern, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen, den ein- und ausfahrenden Autos der Eltern aufzunehmen. Das einzig Sinnvolle aus meiner Sicht und auch aus Sicht der Arbeitsgruppe Verkehrsorganisation sollte deshalb die Anlage einer Fahrradstraße sein. Und das Positive ist, dass die untere Straßenverkehrsbehörde diese auch als sofort genehmigungsfähig angesehen hat, wenn die Teileinziehung erfolgt. D. h., der erste Schritt der jetzt unverzüglich seitens der Verwaltung geleistet werden muss, ist die Teileinziehung nach § 8 des Brandenburgischen Straßengesetzes durchzuführen. Das ist ein Prozess, der in 4 Monaten spätestens abgeschlossen sein kann und dann dürfte garantiert sein, dass die untere Verkehrsbehörde auch die Fahrradstraße anordnet und zwar vom Heidefeld bis zur Rudolf-Breitscheid-         Straße.

 

Frau Wagner-Lippoldt zu Protokoll

Ich möchte noch einmal auf die Gesetzesgrundlagen und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften hinweisen. Es ist so, dass der Gesetzgeber als Voraussetzung für eine verkehrsberuhigte Zone fordert, dass die Wohn- und Aufenthaltsfunktion auf diesem Gelände im Vordergrund steht, d. h. Kinder dürfen da auch Bobbycar fahren und Sackhüpfen. Und wenn diese Wohn- und Aufenthaltsfunktion nicht gegeben ist, dann sind auch die Voraussetzungen für die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht gegeben.

 

Herr Lippoldt zu Protokoll

In den Verwaltungsvorschriften der neuen StVO seit 1. September heißt es ganz klar, Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches nur wenn der Verkehr gering ist, d. h., der erste der klagt in einem Streitfall wird möglicherweise die Anordnung   des verkehrsberuhigten Bereiches zu Fall bringen, wenn er überhaupt genehmigt werden kann. Der Verkehr muss gering sein, deswegen sind ja verkehrsberuhigte Bereiche nach der StVO ohnehin nur in Anliegerstraßen vorgesehen, niemals auf Sammelstraßen, Haupterschließungsstraßen, völlig undenkbar bei dem Verkehrsaufkommen das auf dem Steinweg ist, halte ich für nicht genehmigungsfähig. Der zweite Aspekt, den die Verwaltung bereits angesprochen hat, ist die Kostenlast, die zu tragen ist. Wir hören erstmals von der Verwaltung, dass das andere schon vorher gewusst haben, dass die Straßenbaubeitragssatzung verkehrsberuhigte Bereiche auch nur in Anliegerstraßen definiert, nicht auf Haupterschließungsstraßen. So dass eine Umlage der Kosten auf die Anlieger in der vorgesehenen Form von 70 % nicht möglich ist.

 

Frau Neidel

Wenn hier eine Empfehlung als Ergebnis der Diskussion gegeben wird, dann wird die Verwaltung natürlich diese rechtlichen Dinge und die Genehmigungsfähigkeit noch einmal vertiefend abstimmen und prüfen.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich:

Herr Dr. Mueller,

Herr von Wnuk,

Frau von Törne,

Frau Scheib,

Herr Sahlmann

Frau Neidel,

Herr Dr. Klocksin

 

Empfehlung des Bauausschusses:

Prüfung einer Fahrradstraße im Zusammenhang mit einer verkehrsberuhigten Zone vor der Schule und Ausschließung von Stellplätzen in diesem Bereich.

 

 


Abstimmungsergebnis zum gestellten Prüfauftrag:

5 Zustimmungen / 0 Ablehnungen/ 2 Enthaltungen – einstimmig zugestimmt