Einwohnerentwicklung per 22.03.2012

Hauptwohnung:              20.037                     

Nebenwohnung:                 812 

 

 

Volksbegehren BER

Die Vertreter der Volksinitiative "Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)" haben am 08. Februar 2012 gemäß § 13 des Volksabstimmungsgesetzes die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht. Der Landesabstimmungsleiter erwägt nunmehr im Rahmen seiner öffentlichen Bekanntmachung, die voraussichtlich am 11. oder 18. April 2012 im Amtsblatt für Brandenburg erscheinen wird, den Eintragungszeitraum auf den 04. Juni 2012 bis 03. Dezember 2012 festzusetzen. Aktuell gibt es in Kleinmachnow 16.200 Eintragungsberechtigte.

 

Vorgehensweise:

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros werden von derzeit 39 h/Woche auf 45 h/Woche ausgedehnt. Die Öffnungszeiten werden dann also wie folgt sein:

 

Mo       08 – 18:00 Uhr   (sonst bis 15:00 Uhr)

Di         09 – 20:00 Uhr   (sonst bis 19:00 Uhr)

Mi         09 – 15:00 Uhr

Do       08 – 18:00 Uhr   (sonst bis 17:00 Uhr)

Fr          09 – 15:00 Uhr

Sa        10 – 12:00 Uhr   (sonst nur jeden 1. Sa im Monat)

 

Zusätzlich soll an weiteren Orten die Eintragungsmöglichkeit gegeben werden. Eine Anfrage an das Augustinum wurde gestellt. Hinsichtlich der weiteren Modalitäten kann zum jetzigen Zeitpunkt nur gesagt werden, dass auch eine Eintragung analog Briefwahl möglich sein soll. Durchführungsbestimmungen liegen noch nicht vor. Der personelle Mehrbedarf im Bürgerbüro umfasst zwei Mitarbeiter zzgl. Hausmeister und Rufbereitschaft am Wochenende für EDV.

 

 

Klage

Am Dienstag sind die Flugrouten amtlich bekannt gegeben worden. Gestern haben die Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow Klage hinsichtlich der Festlegung der Wannseeroute eingelegt. Vertreten werden wir vom Büro Geulen und Klinger.  Die Deutsche Umwelthilfe klagt ebenfalls.

 

 

Karl-Marx-Straße 117

Das Haus ist in dieser Woche unter Denkmalschutz gestellt worden ist. Es ist ein gutes Domizil für den Heimatverein. In der nächsten Woche findet ein Besichtigungstermin statt.

 

 

Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“

Ziel des B-Planes  war es u. a. das Planungsrecht für Sportpark, Sportplatz, Tennisplätze und Freibad zu sichern. Ende 2009 stellten vier Anwohner Normenkontrollanträge gegen den B-Plan beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die mündliche Verhandlung erfolgte am 15.03.2012. Am 16.03.2012 teilte das Oberverwaltungsgericht auf mündliche Nachfrage mit, dass der B-Plan nach geheimer Beratung vom 2. Senat für unwirksam erklärt wurde. Über die genauen Gründe dieser Entscheidung ist noch nichts bekannt. Aus mündlicher Verhandlung lässt sich immerhin ableiten, dass das Gericht einerseits umfangreichere schalltechnische Untersuchungen für erforderlich gehalten hätte. Ausdrücklich unbeanstandet blieb aber die Festlegung der Gemeinde auf eine von insgesamt 25 untersuchten Erschließungsvarianten. Die  förmliche Zustellung des Urteils und seiner Begründung steht noch aus. Sie ist in ein bis zwei Monaten zu erwarten. Mit der Zustellung der Urteilsbegründung beginnen die Rechtsmittelfristen

zu laufen und es wird zu prüfen sein, ob die Revision des Urteils auf dem Weg der Nichtzulassungsbeschwerde beantragt werden kann. Bis zum Ablauf der Rechtsmittelfristen bzw. der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde, gilt der B-Plan weiter.

 

Auswirkungen:

Der Betrieb der Sportstätten in den Kiebitzbergen ist auf Grund der vorliegenden bestandskräftigen Genehmigungen  nicht gefährdet oder beeinträchtigt (Sportpark 1999, Freibad 1974). Instandsetzungen und Sanierungen vorhandener baulicher Anlagen z. B. der baulichen Anlagen des Freibades, bleiben unverändert möglich. Gleiches gilt auch für Veränderungen im Straßenraum wie z. B. die Umgestaltung von Straßenabschnitten zum verkehrsberuhigten Bereich.

 

 

Grundstück Zehlendorfer Damm 71/73

Der Eigentümer hat das denkmalgeschützte Tor abgerissen. Die Untere  Bauaufsichtsbehörde/Denkmalschutzbehörde ist hier zuständig. Ein Baustopp wurde ausgesprochen. Hinsichtlich der dort abgeholzten Bäume gibt es einen Bericht in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten.

 

 

Altes Dorf

Im Ministerium fand ein Gespräch statt. Das Ministerium führte drei Versagensgründe an:

1. durchgehender Grünzug,

2. Fledermäuse,

3. hochwertiger Baumbestand

 

und machte folgende Ersatzvorschläge:

1. Gutshof-Stallungen und Remise (vorstellbar auch größer),

2. hinter dem Zehlendorfer Damm 200 (wobei dies bereits zurückgenommen wurde),

3. Gilly-Haus.

 

Ein weiteres Problem war die zu hohe Anzahl von Parkplätzen. Grundsätzlich wurde eine Entwicklung des Alten Dorfes befürwortet.

 

 

Aufgabe der  Unteren  Verkehrsbehörde

Der Antrag auf Übernahme weiterer Aufgaben wurde am 15.11.2011 gestellt. Das Ministerium teilte am 21.11.2011 mit, dass es im Zuge der Erprobung keine erweiterte Aufgabenübertragung geben wird.

 

 

Beschluss Klarstellungssatzung aus dem Jahr 2011

Die Klarstellungssatzung wird, da sie nicht durch die Gemeinde Kleinmachnow alleine erarbeitet werden kann, sondern nur mit Hilfe externer Fachplaner, in diesem Jahr in Angriff genommen, da im vergangenen Jahr dafür keine finanziellen Mittel zur Verfügung standen.

 

 

Nachfragen:

 

 

Frau von Törne

Unsere Fraktion hat das Bauvorhaben im alten Ortskern immer kritisiert. Unser Dank gilt den Fledermäusen und dem Ministerium. Sollten wir nicht in Zukunft bei solchen Vorhaben den Naturschutz viel mehr berücksichtigen, bevor wir solche Standortentscheidungen treffen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Im Rahmen unserer Möglichkeiten wird der Naturschutz immer beachtet. Wenn die Verwaltung von Ministerien weitere Hinweise bekommt, sind wir dafür sehr dankbar. Es wird daran gearbeitet, perfekte Beschlüsse zu erarbeiten und wir hoffen, dass das in Zukunft so sein wird.

 

 

Herr Templin

Berichten Sie heute noch über die neue Situation der Waldorf-Kita?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Es handelt sich hier um den Bericht des Bürgermeisters. Ich entscheide, worüber ich berichte und worüber nicht. Im nichtöffentlichen Teil berichte ich zur BBIS und da werden die Gemeindevertreter informiert werden. Für den Wunsch auf weitere Informationen verweise ich Sie auf den Punkt Anfragen.

 

 

Herr Musiol

Herr Bürgermeister, Sie erwähnten im Zuge des Volksbegehrens mehr als 16.000 Bürger, die sich eintragen lassen können. Gehe ich richtig in der Annahme, dass man sich ab 16 Jahren  eintragen lassen kann?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ja, das ist richtig.