Sitzung: 22.03.2012 Gemeindevertretung
Einwohnerentwicklung
per 22.03.2012
Hauptwohnung:
20.037
Nebenwohnung:
812
Volksbegehren BER
Die Vertreter der
Volksinitiative "Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des
Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen
Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)"
haben am 08. Februar 2012 gemäß § 13 des Volksabstimmungsgesetzes die
Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein
Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des
§ 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes keine Klage gegen die Zulässigkeit
des Volksbegehrens anhängig gemacht. Der Landesabstimmungsleiter erwägt nunmehr
im Rahmen seiner öffentlichen Bekanntmachung, die voraussichtlich am 11. oder
18. April 2012 im Amtsblatt für Brandenburg erscheinen wird, den
Eintragungszeitraum auf den 04. Juni 2012 bis 03. Dezember 2012 festzusetzen. Aktuell gibt es in Kleinmachnow 16.200
Eintragungsberechtigte.
Vorgehensweise:
Die Öffnungszeiten des
Bürgerbüros werden von derzeit 39 h/Woche auf 45 h/Woche ausgedehnt. Die Öffnungszeiten
werden dann also wie folgt sein:
Mo 08 – 18:00 Uhr (sonst bis 15:00 Uhr)
Di 09 – 20:00 Uhr (sonst bis 19:00 Uhr)
Mi 09 – 15:00 Uhr
Do 08 – 18:00 Uhr (sonst bis 17:00 Uhr)
Fr 09 – 15:00 Uhr
Sa 10 – 12:00 Uhr (sonst nur jeden 1. Sa im Monat)
Zusätzlich soll an
weiteren Orten die Eintragungsmöglichkeit gegeben werden. Eine Anfrage an das
Augustinum wurde gestellt. Hinsichtlich der weiteren Modalitäten kann zum
jetzigen Zeitpunkt nur gesagt werden, dass auch eine Eintragung analog
Briefwahl möglich sein soll. Durchführungsbestimmungen
liegen noch nicht vor. Der
personelle Mehrbedarf im Bürgerbüro umfasst zwei Mitarbeiter zzgl. Hausmeister
und Rufbereitschaft am Wochenende für EDV.
Klage
Am Dienstag sind die
Flugrouten amtlich bekannt gegeben worden. Gestern haben die Gemeinden Stahnsdorf
und Kleinmachnow Klage hinsichtlich der Festlegung der Wannseeroute eingelegt.
Vertreten werden wir vom Büro Geulen und Klinger. Die Deutsche Umwelthilfe klagt ebenfalls.
Karl-Marx-Straße 117
Das Haus ist in dieser
Woche unter Denkmalschutz gestellt worden ist. Es ist ein gutes Domizil für den
Heimatverein. In der nächsten Woche findet ein Besichtigungstermin statt.
Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“
Ziel des B-Planes war es u. a. das Planungsrecht für Sportpark,
Sportplatz, Tennisplätze und Freibad zu sichern. Ende 2009 stellten vier
Anwohner Normenkontrollanträge gegen den B-Plan beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Die mündliche Verhandlung erfolgte am 15.03.2012. Am 16.03.2012 teilte das Oberverwaltungsgericht
auf mündliche Nachfrage mit, dass der B-Plan nach geheimer Beratung vom 2.
Senat für unwirksam erklärt wurde. Über die genauen Gründe dieser Entscheidung
ist noch nichts bekannt. Aus mündlicher Verhandlung lässt sich immerhin
ableiten, dass das Gericht einerseits umfangreichere schalltechnische
Untersuchungen für erforderlich gehalten hätte. Ausdrücklich unbeanstandet
blieb aber die Festlegung der Gemeinde auf eine von insgesamt 25 untersuchten
Erschließungsvarianten. Die förmliche
Zustellung des Urteils und seiner Begründung steht noch aus. Sie ist in ein bis
zwei Monaten zu erwarten. Mit der Zustellung der Urteilsbegründung beginnen die
Rechtsmittelfristen
zu laufen und es wird
zu prüfen sein, ob die Revision des Urteils auf dem Weg der Nichtzulassungsbeschwerde
beantragt werden kann. Bis zum Ablauf der Rechtsmittelfristen bzw. der
Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde, gilt der B-Plan weiter.
Auswirkungen:
Der Betrieb der
Sportstätten in den Kiebitzbergen ist auf Grund der vorliegenden bestandskräftigen
Genehmigungen nicht gefährdet oder beeinträchtigt
(Sportpark 1999, Freibad 1974). Instandsetzungen und Sanierungen vorhandener
baulicher Anlagen z. B. der baulichen Anlagen des Freibades, bleiben
unverändert möglich. Gleiches gilt auch für Veränderungen im Straßenraum wie z.
B. die Umgestaltung von Straßenabschnitten zum verkehrsberuhigten Bereich.
Grundstück Zehlendorfer Damm 71/73
Der Eigentümer hat das
denkmalgeschützte Tor abgerissen. Die Untere
Bauaufsichtsbehörde/Denkmalschutzbehörde ist hier zuständig. Ein Baustopp
wurde ausgesprochen. Hinsichtlich der dort abgeholzten Bäume gibt es einen
Bericht in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und
Ordnungsangelegenheiten.
Altes Dorf
Im Ministerium fand
ein Gespräch statt. Das Ministerium führte drei Versagensgründe an:
1. durchgehender
Grünzug,
2. Fledermäuse,
3. hochwertiger
Baumbestand
und machte folgende
Ersatzvorschläge:
1. Gutshof-Stallungen
und Remise (vorstellbar auch größer),
2. hinter dem
Zehlendorfer Damm 200 (wobei dies bereits zurückgenommen wurde),
3. Gilly-Haus.
Ein weiteres Problem
war die zu hohe Anzahl von Parkplätzen. Grundsätzlich wurde eine Entwicklung
des Alten Dorfes befürwortet.
Aufgabe der
Unteren Verkehrsbehörde
Der Antrag auf
Übernahme weiterer Aufgaben wurde am 15.11.2011 gestellt. Das Ministerium
teilte am 21.11.2011 mit, dass es im Zuge der Erprobung keine erweiterte
Aufgabenübertragung geben wird.
Beschluss Klarstellungssatzung aus dem Jahr 2011
Die
Klarstellungssatzung wird, da sie nicht durch die Gemeinde Kleinmachnow alleine
erarbeitet werden kann, sondern nur mit Hilfe externer Fachplaner, in diesem
Jahr in Angriff genommen, da im vergangenen Jahr dafür keine finanziellen
Mittel zur Verfügung standen.
Nachfragen:
Frau von Törne
Unsere Fraktion hat das Bauvorhaben im alten
Ortskern immer kritisiert. Unser Dank gilt den Fledermäusen und dem
Ministerium. Sollten wir nicht in Zukunft bei solchen Vorhaben den Naturschutz
viel mehr berücksichtigen, bevor wir solche Standortentscheidungen treffen?
Bürgermeister Herr Grubert
Im Rahmen unserer Möglichkeiten wird der
Naturschutz immer beachtet. Wenn die Verwaltung von Ministerien weitere
Hinweise bekommt, sind wir dafür sehr dankbar. Es wird daran gearbeitet,
perfekte Beschlüsse zu erarbeiten und wir hoffen, dass das in Zukunft so sein
wird.
Herr Templin
Berichten Sie heute noch über die neue Situation
der Waldorf-Kita?
Bürgermeister Herr Grubert
Es handelt sich hier um den Bericht des
Bürgermeisters. Ich entscheide, worüber ich berichte und worüber nicht. Im
nichtöffentlichen Teil berichte ich zur BBIS und da werden die
Gemeindevertreter informiert werden. Für den Wunsch auf weitere Informationen
verweise ich Sie auf den Punkt Anfragen.
Herr Musiol
Herr Bürgermeister, Sie erwähnten im Zuge des
Volksbegehrens mehr als 16.000 Bürger, die sich eintragen lassen können. Gehe
ich richtig in der Annahme, dass man sich ab 16 Jahren eintragen lassen kann?
Bürgermeister Herr Grubert
Ja, das ist richtig.