Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow “, hier wirksam in der Fassung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5, in Kraft getreten 30.01.2009, soll in dem in Anlage 1 abge­grenzten Geltungsbereich geändert werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „nördlich Am Bienenhaus“ soll die nördliche Baugrenze für einen Teil des Baugebietes WA 14 um rund 1,2 m in Richtung Norden verschoben und die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“) damit erweitert werden. Die in einen Bebauungsplan-Vorentwurf aufzunehmende, neue Baugrenze ist in Anlage 5 skizziert.
Die von dieser Änderung nicht berührten Festsetzungen des wirksamen Bebauungsplanes sollen unverändert beibehalten werden.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-10

2.    Bebauungsplan KLM-BP-019 in seiner wirksamen Fassung, Auszug Planzeichnung

3.    Grundstückseigentümer Flst. 2105/“Am Bienenhaus 3“, Schreiben vom 29.01.2012

4.    Bauvorhaben Flst. 2105/“Am Bienenhaus 3“, überarbeiteter amtlicher Lageplan, Stand 30.01.2012 (verkleinerter Auszug, ohne Maßstab)

5.    Bebauungsplan KLM-BP-019, Auszug Planzeichnung mit skizzierter geänderter Baugrenze

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 032/12 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert 2x

Frau Scheib 2x

Herr Musiol

Herr von Wnuk-Lipinski

Herr Singer

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 032/12:

Die DS-Nr. 032/12 wird mehrheitlich abgelehnt.