Sitzung: 22.03.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 032/12
1. Der Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern
Kleinmachnow “, hier wirksam in der Fassung des
Bebauungsplanes KLM-BP-019-5, in Kraft getreten 30.01.2009, soll in dem in Anlage 1
abgegrenzten Geltungsbereich geändert werden.
Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „nördlich Am Bienenhaus“ soll die nördliche
Baugrenze für einen Teil des Baugebietes WA 14 um rund 1,2 m in
Richtung Norden verschoben und die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche
(„Baufenster“) damit erweitert werden. Die in einen Bebauungsplan-Vorentwurf
aufzunehmende, neue Baugrenze ist in Anlage 5 skizziert.
Die von dieser Änderung nicht berührten Festsetzungen des wirksamen Bebauungsplanes
sollen unverändert beibehalten werden.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
1. Abgrenzung des Geltungsbereiches
KLM-BP-019-10
2. Bebauungsplan KLM-BP-019 in seiner
wirksamen Fassung, Auszug Planzeichnung
3. Grundstückseigentümer Flst. 2105/“Am
Bienenhaus 3“, Schreiben vom 29.01.2012
4. Bauvorhaben Flst. 2105/“Am Bienenhaus
3“, überarbeiteter amtlicher Lageplan, Stand 30.01.2012 (verkleinerter Auszug,
ohne Maßstab)
5. Bebauungsplan KLM-BP-019, Auszug
Planzeichnung mit skizzierter geänderter Baugrenze
Ø Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 032/12
beteiligen sich:
Bürgermeister
Herr Grubert 2x
Frau
Scheib 2x
Herr
Musiol
Herr
von Wnuk-Lipinski
Herr
Singer
Abstimmung zur DS-Nr. 032/12:
Die DS-Nr. 032/12 wird mehrheitlich abgelehnt.