Beschluss: zurückgestellt

1.         Der Bürgermeister wird erneut beauftragt, für den Schleusenweg den Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.5.2009 zur DS-Nr. 108/09 (Maßnahmenkatalog II Verkehrsorganisation) auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von abschnittsweise 30 km/h umzusetzen.

2.         Der Bürgermeister wird beauftragt, darüber hinaus rasch ein Konzept vorzulegen, dessen Realisierung zu einer wirksamen zusätzlichen Verkehrsreduzierung und Verkehrslärmminderung im reinen Wohngebiet Schleusenweg/Märkische Heide führt. Für den Schleusenweg müssen die Aufhebung der Vorfahrtsregelung und die Anordnung versetzten Parkens für Kraftfahrzeuge Bestandteile eines solchen Konzepts sein. Des Weiteren soll über ein intelligentes System gegenläufiger Einbahnstraßen Schleichverkehr von und zur Autobahn künftig aus dem Wohngebiet herausgehalten werden.

 

Frau Neidel informiert, dass die Messungen wahrscheinlich im Monat Mai erfolgen.

Die DS-Nr. 196/11 wird auf die TO der nächsten UVO-Sitzung gesetzt.