Sitzung: 28.03.2012 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zurückgezogen
Vorlage: DS-Nr. 045/12
2) Der Bürgermeister wird
beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die
Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei
Vorlage der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 6 des
Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit
einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Durch
die Verwaltung zurückgezogen.