Sitzung: 16.04.2012 Hauptausschuss
Beschluss: Verweisung in die Verwaltung
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 048/12
1. Der Bebauungsplan KLM-BP-001-f „Eigenherdsiedlung
Nord“, rechtswirksam seit 03.09.1997, soll geändert werden. Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-001-f soll sich auf das Grundstück Karl-Marx-Straße 2
beschränken, für das die textliche Festsetzung Nr. 1 geändert werden soll. Nach
der TF-Nr. 1 sind bisher oberhalb des ersten Vollgeschosses nur Wohnungen
zulässig. Zukünftig soll eine gewerbliche Nutzung auch im zweiten Vollgeschoss
zulässig sein.
2. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf
erstellen zu lassen und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Anlagen
1. Abgrenzung
Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-001-f
2. Auszug aus dem rechtswirksamen
Bebauungsplan KLM-BP-001-f
3. Antrag zur Änderung des
Bebauungsplanes vom 13.03.2012 mit Lageplan und Ansichten
Ø Erläuterungen zur
Drucksache durch den Vorsitzenden des Hauptausschusses, Herrn Grubert.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 048/12 beteiligen sich:
Herr Grubert
Frau Neidel, FBL Bauen/Wohnen
Herr Dr. Klocksin 3x
Herr Burkardt 3x
Frau
Dr. Kimpfel 2x
Frau Sahlmann
Frau Krause-Hinrichs
Herr Templin
Herr Warnick
Geschäftsordnungsantrag von Herrn Musiol – Zurückverweisung
an die Verwaltung zur Überarbeitung.
Abstimmung
zum Geschäftsordnungsantrag:
Der Geschäftsordnungsantrag wird einstimmig
angenommen.