1. Der Bebauungsplan KLM-BP-001-f „Eigenherdsiedlung Nord“, rechtswirksam seit 03.09.1997, soll geändert werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f soll sich auf das Grundstück Karl-Marx-Straße 2 beschränken, für das die textliche Festsetzung Nr. 1 geändert werden soll. Nach der TF-Nr. 1 sind bisher oberhalb des ersten Vollgeschosses nur Wohnungen zulässig. Zukünftig soll eine gewerbliche Nutzung auch im zweiten Vollgeschoss zulässig sein.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erstellen zu lassen und der Gemeinde­vertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-001-f

2.    Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-001-f

3.    Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vom 13.03.2012 mit Lageplan und Ansichten

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Vorsitzenden des Hauptausschusses, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 048/12 beteiligen sich:

Herr Grubert

Frau Neidel, FBL Bauen/Wohnen

Herr Dr. Klocksin 3x

Herr Burkardt 3x

Frau Dr. Kimpfel 2x

Frau Sahlmann

Frau Krause-Hinrichs

Herr Templin

Herr Warnick

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Musiol – Zurückverweisung an die Verwaltung zur Überarbeitung.

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird einstimmig angenommen.