Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Der Bürgermeister wird beauftragt:

1.         die Aufhebung des Verfahrens von Beteiligungsmodellen zu veranlassen,

2.         mit der E.ON e.dis AG und der EMB Energie Mark Brandenburg Konzessionsverträge für die Dauer bis maximal 10 Jahre abzuschließen,

3.         bei der Durchführung des Aufhebungsverfahrens und der Erarbeitung der beiden Verträgen kann der Bürgermeister sich von der „Rechtsanwaltskanzlei „RAUE LLP“, Potsdamer Platz 1 in 10785 Berlin beraten lassen,

4.         dafür Sorge zu tragen, dass die neuen Verträge der Gemeindevertretung am 14.06.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.

 

 

Anlagen

1.    Konzessionsabgabe oder Beteiligungsmodell von der R. S. V. P. Kommunalberatung GmbH

2.    Gutachten zum Konzessionsvergabeverfahren vom 08.03.2012 der LBD und RAUE LLP

3.    Auswertung der Angebote zum Beteiligungsmodell von R. S. V. P. Kommunalberatung GmbH liegt zur Einsichtnahme in der Verwaltung aus (nicht öffentlich, das Angebotsverfahren ist noch nicht aufgehoben)

 

 

Maßgabe des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten und des Finanzausschusses

Im Beschlussvorschlag wird Punkt 3 wie folgt geändert:

 

3.    bei der Durchführung des Aufhebungsverfahrens und der Erarbeitung der beiden Verträge soll der Bürgermeister sich von der „Rechtsanwaltskanzlei „RAUE LLP“, Potsdamer Platz 1 in 10785 Berlin, beraten lassen.

 

 

Maßgabe des Finanzausschusses

Im Beschlussvorschlag wird Punkt 2 wie folgt geändert:

 

2. mit der E.ON e.dis AG und der EMB Energie Mark Brandenburg Konzessionsverträge für die maximale Dauer bis zum 31.12.2015 abzuschließen.

 

 

Ø       Erläuterungen zur Drucksache und den Maßgaben durch den Vorsitzenden des Hauptausschusses, Herrn Grubert.

 

 

Vorstellung des Gutachtens von Herrn Dr. Schorsch

Mein Name ist Christoph Schorsch von der LBD Beratungsgesellschaft und ich bin einer der zwei Autoren, die das Gutachten geschrieben haben. Unser Sitz ist in Berlin. Wir arbeiten bundesweit und ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit dem Thema. Da zum Juli die Konzessionsverträge und auch die einjährige Nachlauffrist, innerhalb derer die Gemeinde immer noch Anspruch auf Zahlung der bisherigen Konzessionsabgabe hat, endet, wurden wir gefragt, ein Gutachten abzugeben. Das Gutachten war so angelegt, dass zwei wesentliche Probleme gelöst werden müssen, zum Einen neuen Konzessionsvertrag abzuschließen, damit die Gemeinde aus der Rechtsunsicherheit herauskommt und zum Anderen die Klärung der Frage, wie es überhaupt mit diesem Verfahren weitergeht. Es gab zwei Verfahren, zum Einen die Ausschreibung für die Konzession und zum Anderen für die Sichtung von Beteiligungsmodellen sowie die Interessenbekundung und die Frage, ob sich Kleinmachnow überhaupt an einer zu gründenden Netzgesellschaft, Gemeindewerke oder Stadtwerke o. ä., beteiligen will. Das hängt ja davon ab, welche Ziele die Gemeinde damit erreichen will. In unserem Gutachten haben wir geäußert, dass möglicherweise diese Zieldiskussion der Gemeinde noch nicht erschöpfend geführt worden ist, so dass wir empfehlen, wenn eine Zieldiskussion geführt werden soll, dies auch zu tun, aber wahrscheinlich möglichst nach dem Abschluss der Konzessionsverträge. Die spannende Frage ist, für wie lange diese Konzessionsverträge abgeschlossen werden sollen. Maximal möglich nach Rechtslage sind 20 Jahre. Unsere Empfehlung war, eine möglichst kurze Laufzeit zu vereinbaren, damit sie sich alle Handlungsoptionen offen halten. Natürlich haben wir am Ende des Gutachtens auch darauf hingewiesen, dass die Verhandlungsposition der Gemeinde bei einer kürzeren Laufzeit eine relativ schlechte ist. Insofern habe ich mit innerer Zustimmung den Beschlussvorschlag gelesen, in dem drinsteht „maximal zehn Jahre“. Wenn nur „zehn Jahre“ drinstehen würde, könnten die Konzessionsnehmer sich zurücklehnen, da sie ja zehn Jahre sicher haben. Die bisherigen Konzessionsverträge sind 20 Jahre alt. Vor zwanzig Jahren hat man andere Verträge abgeschlossen als heute; Verträge, die nicht so kommunalfreundlich sind. In den Verhandlungen würden wir, sofern wir von Ihnen beauftragt sind, das Beste für die Gemeinde Kleinmachnow herauszuholen. Wenn ein Beschluss über zehn Jahre gefasst wird und die Bieter EMB und E.ON edis verhalten sich kommunalfreundlich, kann man auch einen Vertrag bis maximal zehn Jahre abschließen.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 049/12 beteiligen sich:

Herr Grubert 2x

Herr Warnick

Herr Templin

 

 

Ø         Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 049/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 03. Mai 2012 zu setzen.