Sitzung: 16.04.2012 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 049/12
Der Bürgermeister wird beauftragt:
1.
die
Aufhebung des Verfahrens von Beteiligungsmodellen zu veranlassen,
2.
mit
der E.ON e.dis AG und der EMB Energie Mark Brandenburg Konzessionsverträge für
die Dauer bis maximal 10 Jahre abzuschließen,
3.
bei
der Durchführung des Aufhebungsverfahrens und der Erarbeitung der beiden
Verträgen kann der Bürgermeister sich von der „Rechtsanwaltskanzlei „RAUE LLP“,
Potsdamer Platz 1 in 10785 Berlin beraten lassen,
4.
dafür
Sorge zu tragen, dass die neuen Verträge der Gemeindevertretung am 14.06.2012
zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.
Anlagen
1. Konzessionsabgabe oder
Beteiligungsmodell von der R. S. V. P. Kommunalberatung GmbH
2. Gutachten zum
Konzessionsvergabeverfahren vom 08.03.2012 der LBD und RAUE LLP
3. Auswertung der Angebote
zum Beteiligungsmodell von R. S. V. P. Kommunalberatung GmbH liegt zur
Einsichtnahme in der Verwaltung aus (nicht öffentlich, das Angebotsverfahren
ist noch nicht aufgehoben)
Maßgabe des Ausschusses
für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten und des Finanzausschusses
Im Beschlussvorschlag
wird Punkt 3 wie folgt geändert:
3. bei der Durchführung des
Aufhebungsverfahrens und der Erarbeitung der beiden Verträge soll der Bürgermeister sich von der
„Rechtsanwaltskanzlei „RAUE LLP“, Potsdamer Platz 1 in 10785 Berlin, beraten
lassen.
Maßgabe des
Finanzausschusses
Im Beschlussvorschlag
wird Punkt 2 wie folgt geändert:
2. mit der
E.ON e.dis AG und der EMB Energie Mark Brandenburg Konzessionsverträge für die
maximale Dauer bis zum 31.12.2015 abzuschließen.
Ø Erläuterungen zur
Drucksache und den Maßgaben durch den Vorsitzenden des Hauptausschusses, Herrn
Grubert.
Vorstellung des Gutachtens von Herrn Dr. Schorsch
Mein Name ist Christoph Schorsch von der LBD
Beratungsgesellschaft und ich bin einer der zwei Autoren, die das Gutachten
geschrieben haben. Unser Sitz ist in Berlin. Wir arbeiten bundesweit und ich
beschäftige mich seit vielen Jahren mit dem Thema. Da zum Juli die
Konzessionsverträge und auch die einjährige Nachlauffrist, innerhalb derer die
Gemeinde immer noch Anspruch auf Zahlung der bisherigen Konzessionsabgabe hat,
endet, wurden wir gefragt, ein Gutachten abzugeben. Das Gutachten war so
angelegt, dass zwei wesentliche Probleme gelöst werden müssen, zum Einen neuen
Konzessionsvertrag abzuschließen, damit die Gemeinde aus der Rechtsunsicherheit
herauskommt und zum Anderen die Klärung der Frage, wie es überhaupt mit diesem
Verfahren weitergeht. Es gab zwei Verfahren, zum Einen die Ausschreibung für
die Konzession und zum Anderen für die Sichtung von Beteiligungsmodellen sowie
die Interessenbekundung und die Frage, ob sich Kleinmachnow überhaupt an einer
zu gründenden Netzgesellschaft, Gemeindewerke oder Stadtwerke o. ä., beteiligen
will. Das hängt ja davon ab, welche Ziele die Gemeinde damit erreichen will. In
unserem Gutachten haben wir geäußert, dass möglicherweise diese Zieldiskussion
der Gemeinde noch nicht erschöpfend geführt worden ist, so dass wir empfehlen,
wenn eine Zieldiskussion geführt werden soll, dies auch zu tun, aber
wahrscheinlich möglichst nach dem Abschluss der Konzessionsverträge. Die
spannende Frage ist, für wie lange diese Konzessionsverträge abgeschlossen
werden sollen. Maximal möglich nach Rechtslage sind 20 Jahre. Unsere Empfehlung
war, eine möglichst kurze Laufzeit zu vereinbaren, damit sie sich alle
Handlungsoptionen offen halten. Natürlich haben wir am Ende des Gutachtens auch
darauf hingewiesen, dass die Verhandlungsposition der Gemeinde bei einer
kürzeren Laufzeit eine relativ schlechte ist. Insofern habe ich mit innerer
Zustimmung den Beschlussvorschlag gelesen, in dem drinsteht „maximal zehn
Jahre“. Wenn nur „zehn Jahre“ drinstehen würde, könnten die Konzessionsnehmer
sich zurücklehnen, da sie ja zehn Jahre sicher haben. Die bisherigen
Konzessionsverträge sind 20 Jahre alt. Vor zwanzig Jahren hat man andere
Verträge abgeschlossen als heute; Verträge, die nicht so kommunalfreundlich
sind. In den Verhandlungen würden wir, sofern wir von Ihnen beauftragt sind,
das Beste für die Gemeinde Kleinmachnow herauszuholen. Wenn ein Beschluss über
zehn Jahre gefasst wird und die Bieter EMB und E.ON edis verhalten sich
kommunalfreundlich, kann man auch einen Vertrag bis maximal zehn Jahre
abschließen.
An der Aussprache zur DS-Nr. 049/12 beteiligen sich:
Herr Grubert 2x
Herr Warnick
Herr Templin
Ø
Der
Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 049/12 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 03. Mai 2012 zu setzen.