Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.         Der Bürgermeister wird erneut beauftragt, für den Schleusenweg den Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.5.2009 zur DS-Nr. 108/09 (Maßnahmenkatalog II Verkehrsorganisation) auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von abschnittsweise 30 km/h umzusetzen.

2.         Der Bürgermeister wird beauftragt, darüber hinaus rasch ein Konzept vorzulegen, dessen Realisierung zu einer wirksamen zusätzlichen Verkehrsreduzierung und Verkehrslärmminderung im reinen Wohngebiet Schleusenweg/Märkische Heide führt. Für den Schleusenweg müssen die Aufhebung der Vorfahrtsregelung und die Anordnung versetzten Parkens für Kraftfahrzeuge Bestandteile eines solchen Konzepts sein. Des Weiteren soll über ein intelligentes System gegenläufiger Einbahnstraßen Schleichverkehr von und zur Autobahn künftig aus dem Wohngebiet herausgehalten werden.

 


Frau Sahlmann (Einreicher Bündnis 90/Grüne) erläutert den Antrag.

Frau Dr. Kimpfel (Miteinreicher FDP) erläutert ergänzend.

Frau Neidel informiert, dass laut den beauftragten Verkehrsmessungen die Grenzwerte weit unterschritten werden. Die Untere Verkehrsbehörde (UVB) hält eine Geschwindigkeitsreduzierung nur für anordnungsfähig, wenn es grenzwertig ist bzw. wenn Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen. Insofern wird die UVB keine Temporeduzierung anordnen.

 

Der UVO-Ausschuss empfiehlt folgende Präzisierung bis zum Hauptausschuss:

 

Der letzte Satz unter Pkt. 2Des Weiteren soll über ein intelligentes System gegenläufiger Einbahnstraßen Schleichverkehr von und zur Autobahn künftig aus dem Wohngebiet herausgehalten werden.wird gestrichen.

 

Der Antragseinreicher stimmt der Streichung des letzten Satzes zu.

 

Abstimmung der DS-Nr. 196/11:

2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Stimm-Enthaltung = Stimmengleichheit nicht empfohlen

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Baumgraß, Herr Schmidt, Frau Beutler