Sitzung: 21.05.2012 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 196/11
1.
Der Bürgermeister wird erneut beauftragt,
für den Schleusenweg den Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.5.2009 zur
DS-Nr. 108/09 (Maßnahmenkatalog II Verkehrsorganisation) auf Anordnung einer
Geschwindigkeitsbegrenzung von abschnittsweise 30 km/h umzusetzen.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, darüber
hinaus rasch ein Konzept vorzulegen, dessen Realisierung zu einer wirksamen
zusätzlichen Verkehrsreduzierung und Verkehrslärmminderung im reinen Wohngebiet
Schleusenweg/Märkische Heide führt. Für den Schleusenweg müssen die Aufhebung
der Vorfahrtsregelung und die Anordnung versetzten Parkens für Kraftfahrzeuge
Bestandteile eines solchen Konzepts sein. Des Weiteren soll über ein
intelligentes System gegenläufiger Einbahnstraßen Schleichverkehr von und zur
Autobahn künftig aus dem Wohngebiet herausgehalten werden.
Frau Sahlmann (Einreicher Bündnis 90/Grüne)
erläutert den Antrag.
Frau Dr. Kimpfel (Miteinreicher FDP) erläutert
ergänzend.
Frau Neidel informiert, dass laut den
beauftragten Verkehrsmessungen die Grenzwerte weit unterschritten werden. Die
Untere Verkehrsbehörde (UVB) hält eine Geschwindigkeitsreduzierung nur für
anordnungsfähig, wenn es grenzwertig ist bzw. wenn Überschreitungen der
Grenzwerte vorliegen. Insofern wird die UVB keine Temporeduzierung anordnen.
Der UVO-Ausschuss
empfiehlt folgende Präzisierung bis zum Hauptausschuss:
Der letzte Satz unter Pkt. 2 „Des Weiteren
soll über ein intelligentes System gegenläufiger Einbahnstraßen Schleichverkehr
von und zur Autobahn künftig aus dem Wohngebiet herausgehalten werden.“ wird gestrichen.
Der Antragseinreicher stimmt der Streichung des letzten
Satzes zu.
Abstimmung der
DS-Nr. 196/11:
2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Stimm-Enthaltung
= Stimmengleichheit nicht empfohlen
An
der Diskussion beteiligten sich:
Herr Baumgraß, Herr Schmidt, Frau Beutler