Empfehlung von Herrn Heinze :

Ein Maulbeerbaum mit  der Nr. 256 steht auf dem Grünstreifen An der Stammbahn 113. Eine Waldkiefer wächst in den Kronenbereich des Maulbeerbaumes hinein. Die biologische Vernichtung des Maulbeerbaumes ist durch die Waldkiefer gegeben. Die Kiefer hat einen Stammumfang von 29 cm und steht 1 m vom Stamm des Maulbeerbaumes entfernt. Die Kiefer ist zu entfernen, damit der wertvolle Nahrungsbaum für die Vogelwelt erhalten bleibt. Der Fruchtansatz am Maulbeerbaum ist zurzeit erkennbar. Die Kiefer sollte sachlich entfernt werden.

Frau Neidel wird diesbezüglich mit Herrn Heinze im Gespräch bleiben.

 

Anfrage von Frau Sahlmann:

Es geht um den Weg zur Waldorfschule im Bereich Eingang Hakeburg am Zehlendorfer Damm. Dieser Weg ist ein Sandweg, nicht befestigt und wird als Fuß- und Radweg genutzt. Es gibt einen Absatz zwischen der unbefestigten und der sich später anschließenden befestigten Fläche. Dieser Absatz sei sehr hoch. Könne man diesen Absatz etwas abtragen, glätten oder gar beseitigen im Sinne der Schulwegsicherung?

Beantwortung von Frau Neidel:

Der Weg ist nicht in unserem Eigentum. Er wird als Schulweg genutzt. Dies ist auch in den Verkehrskonzepten ausgewiesen. Wir werden mit dem Eigentümer diesbezüglich Kontakt aufnehmen. 

 

Anfragen von Frau Dr. Kimpfel:

1. Laubhaufen (Winterquartier Igel)

Im Oktober des vergangenen Jahres gab es einen Laubhaufen im Steinweg Ecke Heidefeld. Dieser Laubhaufen wurde durch den Bauhof nicht entsorgt, was gut gewesen sei für die Igel. Dann sollte der Laubhaufen im Januar 2012 entfernt werden, was aufgrund der sich dort eingenisteten Igel nicht passieren sollte. Das Gleiche galt für die Monate Februar und März dieses Jahres. Anfang April war der Laubhaufen und somit das Winterquartier weg. Das ist sehr schade. Könnte man die Entsorgung des Laubes anders gestalten zum Schutze der Igel, Insekten und Mikroorganismen (z. B. Abtransport zu einem späteren Zeitpunkt)?

Beantwortung von Frau Neidel:

Dieser Laubhaufen ist uns mit seiner Geschichte bekannt. Bevor der Laubhaufen abtransportiert wurde, erfolgte eine Untersuchung im Hinblick auf vorhandene Igel und deren Winterquartier. Da es keine Hinweise auf Igel gab und auch keine vorhanden waren, wurde der Laubhaufen abtransportiert.

 

Herr Musiol und Frau Dr. Kimpfel empfehlen einen Tagesordnungspunkt in einer der nächsten UVO-Sitzungen aufzunehmen, ob und wo es Sinn machen könnte, Laubhaufen im öffentlichen Grün über die Winterzeit liegenzulassen.

 

2. Minipark (ehemals Blumenladen)

Warum hat man die Stiefmütterchen am Minipark (ehemals Blumenladen) herausgenommen, diese waren doch noch sehr gut erhalten?

Die Frage wurde nicht beantwortet (OP-Liste).

 

3. Parken Stahnsdorfer Damm

Ist dort das Parken erlaubt oder nicht?

 

Beantwortung durch Herrn Brömmer:

Die Straße hat eine Breite von über 5,60 m. Das Parken ist am rechten Straßenrand, links von der durchgezogenen Fahrbahnbegrenzungslinie auf dem Fahrstreifen zulässig. Die Fahrbahn weist  in der Mitte eine sogenannte Leitlinie (gestrichelt) auf. Somit ist das Parken zulässig. Die Mindestbreite für den weiteren fließenden Verkehr ist erfüllt. Es gibt somit keine Notwendigkeit und keine Rechtsgrundlage, dort einzuschreiten.

 

Nachfragen von Frau Dr. Kimpfel:

Zum Teil stehen die Autos über dem weißen Streifen der am Rand ist. Das ist nicht erlaubt, sie müssen neben dem weißen Streifen stehen. Genauso wie vor dem Einkaufscenter Mios. Bitte kontrollieren Sie das.

 

Herr Brömmer sagt zu, dass der Außendienst sich dieser Sache annehmen wird.

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, dass Herr Brömmer in der nächsten Sitzung über die Erfahrungen des Außendienstes berichtet und seine Sichtweise erläutert.