Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.       Der Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ soll gemäß § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung der vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit Urteilen vom 15. März 2012 erkannten Fehler geheilt werden. Der beabsichtigte Geltungsbereich des zu heilenden Bebauungsplanes für das Gebiet ent­lang Fontanestraße und Gerhart-Eisler-Straße, die Flächen des Freibades Kiebitzberge, des Sportparks Kleinmachnow und weitere Sport- und Freiflächen ergibt sich aus der Anlage 1, Kennzeichnung Geltungsbereich.

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.


Frau Neidel erläutert die Beschlussvorlage und informiert darüber, dass der Bauausschuss seine Empfehlung gegeben habe. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten können frühestens zum Hauptausschuss benannt werden.

Es findet keine Aussprache statt.

 

Abstimmung der DS-Nr. 063/12:

3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimm-Enthaltung = mehrstimmig empfohlen