Sitzung: 21.05.2012 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 063/12
1.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ soll gemäß § 214 Abs. 4 des
Baugesetzbuches (BauGB) durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung der vom
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit Urteilen vom 15. März
2012 erkannten Fehler geheilt werden. Der beabsichtigte Geltungsbereich des zu
heilenden Bebauungsplanes für das Gebiet entlang Fontanestraße und
Gerhart-Eisler-Straße, die Flächen des Freibades Kiebitzberge, des Sportparks
Kleinmachnow und weitere Sport- und Freiflächen ergibt sich aus der Anlage 1, Kennzeichnung
Geltungsbereich.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Frau Neidel erläutert die Beschlussvorlage und
informiert darüber, dass der Bauausschuss seine Empfehlung gegeben habe. Die in
diesem Zusammenhang entstehenden Kosten können frühestens zum Hauptausschuss
benannt werden.
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung
der DS-Nr. 063/12:
3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimm-Enthaltung =
mehrstimmig empfohlen