Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erläuterungen:

Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft. Das Grundstück Zehlendorfer Damm 185, be­stehend aus der Neuen Hakeburg selbst und dem zugehörigen Torhaus am Zehlendorfer Damm, ist darin als Sondergebiet – SO – Zweckbestimmung Hotel festgesetzt (vgl. Anlage 2, Kenn­zeichnung Grundstück).

Zulässig im SO 3 (Neue Hakeburg) sind:

­            Betriebe des Beherbergungsgewerbes

­            Schank- und Speisewirtschaften

­            drei Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen

­            der Hotelnutzung dienende Dienstleistungs- und Verwaltungsnutzungen

­            die Hotelnutzung ergänzende Anlagen für kulturelle Zwecke

Zulässig im SO 4 (Torhaus am Zehlendorfer Damm) sind:

­            der Hotelnutzung im Sondergebiet SO 3 dienende Dienstleistungs- und Verwaltungs­nutzungen

­            eine Wohnung

­            Anlagen für kulturelle Zwecke

Ein Auszug aus dem wirksamen Bebauungsplan, Teil A (Planzeichnung) ist als Anlage 3 beigefügt.

Als Voraussetzung für die Festsetzung des Bebauungsplanes schloss die Gemeinde mit UR-Nr. Fl 104/2009 vom 7. Oktober 2009 einen städtebaulichen Vertrag mit der Grundstücks­eigen­tümerin, in dem sich letztere zu Regelungen zur Erschließung und Bebauung sowie zum natur­schutzrechtlichen Ausgleich verpflichtete.

Nachdem sich die angestrebte Nutzung als Hotel in den vergangenen Jahren offenbar nicht realisieren ließ, ist die Grundstückseigentümerin nun mit einem neuen Nutzungskonzept an die Gemeinde herangetreten (vgl. Anlage 4).

Dieses Konzept sieht insbesondere vor, dass auf vormals beabsichtigte umfangreiche bauliche Erweiterungen (insbesondere: „Boardinghouse“ westlich der Burg, Gastgarten südlich der Burg, Stellplätze auf der Fläche G 10 östlich der Burg) nunmehr verzichtet wird. Anstelle einer Hotel­nutzung ist eine Wohnnutzung angestrebt.

Damit diese neue Nutzung planungsrechtlich zulässig wird, sind eine Anpassung des städtebaulichen Vertrages sowie die Änderung des Flächennutzungs- und des Bebauungsplanes erforderlich. Nach Auswertung der Meinungsbildung in den einbezogenen Fachausschüssen sollen entsprechende Beschlussvorlagen (Aufstellungsbeschlüsse für die entsprechenden Bauleitplan-Änderungsverfahren) vorbereitet und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vor­gelegt werden.

Die Grundstückseigentümerin hat eine Übernahme der in diesem Zusammenhang anfallenden erforderlichen, insbesondere stadtplanerischen Kosten in Aussicht gestellt.


Die Info-Nr. 003/12 wurde mit den Sitzungsunterlagen verteilt.

In der Sitzung des Bauausschusses (14.05.2012) waren der Eigentümer Herr Falk und der Architekt Herr Tessdorf anwesend und stellten das Nutzungskonzept vor.

Frau Neidel erläutert das Konzept und informiert u. a., dass der Bauausschuss nicht bereit sei, einem Änderungsverfahren zuzustimmen, bevor die Sicherheit in der Nutzung und ein ernster Willen des Investors zur Umsetzung des Konzepts als Voraussetzung gegeben sind.

 

Der UVO-Ausschuss argumentiert in ähnlicher Weise und spricht sich für weitere Punkte aus:

 

·         Erhalt des Treppenweges links neben der Terrasse

·         Erhalt des Uferweges

·         Liquidität des Bauherrn

·         Abwendung eines möglichen Verfalls

 

Der Ausschuss äußert sich äußerst positiv zum Konzept, insbesondere zur Reduzierung der Versiegelung/Bebauung und zur Reduzierung der Nutzungsintensität.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Frau Beutler, Frau Dr. Kimpfel, Herr Dr. Haase, Herr Schmidt, Frau Sahlmann, Herr Heinze, Herr Baumgraß, Herr Musiol