Sitzung: 21.05.2012 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Erläuterungen:
Der
Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die
Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft. Das Grundstück Zehlendorfer
Damm 185, bestehend aus der Neuen Hakeburg selbst und dem zugehörigen
Torhaus am Zehlendorfer Damm, ist darin als Sondergebiet – SO – Zweckbestimmung
Hotel festgesetzt (vgl. Anlage 2,
Kennzeichnung Grundstück).
Zulässig im
SO 3 (Neue Hakeburg) sind:
Betriebe des
Beherbergungsgewerbes
Schank- und
Speisewirtschaften
drei Wohnungen für Aufsichts-
und Bereitschaftspersonen
der Hotelnutzung dienende
Dienstleistungs- und Verwaltungsnutzungen
die Hotelnutzung ergänzende
Anlagen für kulturelle Zwecke
Zulässig im
SO 4 (Torhaus am Zehlendorfer Damm) sind:
der Hotelnutzung im
Sondergebiet SO 3 dienende Dienstleistungs- und Verwaltungsnutzungen
eine Wohnung
Anlagen für kulturelle Zwecke
Ein Auszug aus dem wirksamen Bebauungsplan, Teil A
(Planzeichnung) ist als Anlage 3
beigefügt.
Als
Voraussetzung für die Festsetzung des Bebauungsplanes schloss die Gemeinde mit
UR-Nr. Fl 104/2009 vom 7. Oktober 2009 einen städtebaulichen Vertrag
mit der Grundstückseigentümerin, in dem sich letztere zu Regelungen zur
Erschließung und Bebauung sowie zum naturschutzrechtlichen Ausgleich
verpflichtete.
Nachdem
sich die angestrebte Nutzung als Hotel in den vergangenen Jahren offenbar nicht
realisieren ließ, ist die Grundstückseigentümerin nun mit einem neuen
Nutzungskonzept an die Gemeinde herangetreten (vgl. Anlage 4).
Dieses
Konzept sieht insbesondere vor, dass auf vormals beabsichtigte umfangreiche bauliche
Erweiterungen (insbesondere: „Boardinghouse“ westlich der Burg, Gastgarten
südlich der Burg, Stellplätze auf der Fläche G 10 östlich der Burg)
nunmehr verzichtet wird. Anstelle einer Hotelnutzung ist eine Wohnnutzung
angestrebt.
Damit
diese neue Nutzung planungsrechtlich zulässig wird, sind eine Anpassung des
städtebaulichen Vertrages sowie die Änderung des Flächennutzungs- und des
Bebauungsplanes erforderlich. Nach Auswertung der Meinungsbildung in den
einbezogenen Fachausschüssen sollen entsprechende Beschlussvorlagen
(Aufstellungsbeschlüsse für die entsprechenden Bauleitplan-Änderungsverfahren)
vorbereitet und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die
Grundstückseigentümerin hat eine Übernahme der in diesem Zusammenhang
anfallenden erforderlichen, insbesondere stadtplanerischen Kosten in Aussicht
gestellt.
Die Info-Nr. 003/12 wurde mit den
Sitzungsunterlagen verteilt.
In der Sitzung des Bauausschusses (14.05.2012)
waren der Eigentümer Herr Falk und der Architekt Herr Tessdorf anwesend und
stellten das Nutzungskonzept vor.
Frau Neidel erläutert das Konzept und informiert
u. a., dass der Bauausschuss nicht bereit sei, einem Änderungsverfahren
zuzustimmen, bevor die Sicherheit in der Nutzung und ein ernster Willen des
Investors zur Umsetzung des Konzepts als Voraussetzung gegeben sind.
Der
UVO-Ausschuss argumentiert in ähnlicher Weise und spricht sich für weitere
Punkte aus:
·
Erhalt
des Treppenweges links neben der Terrasse
·
Erhalt
des Uferweges
·
Liquidität
des Bauherrn
·
Abwendung
eines möglichen Verfalls
Der Ausschuss äußert sich äußerst positiv zum
Konzept, insbesondere zur Reduzierung der Versiegelung/Bebauung und zur
Reduzierung der Nutzungsintensität.
An der
Diskussion beteiligten sich:
Frau Beutler, Frau Dr. Kimpfel, Herr Dr. Haase,
Herr Schmidt, Frau Sahlmann, Herr Heinze, Herr Baumgraß, Herr Musiol