Beschluss: zur Kenntnis genommen

1. Erläuterungen

 

Die Grundstücksfläche „Am Rund 6“ (Flur 9, Flurstück 522) liegt nicht innerhalb eines im Zusam­menhang bebauten Ortsteils (§ 34 Baugesetzbuch) oder im Geltungsbereich eines Bebauungs­planes (§ 30 BauGB) und ist deshalb planungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuord­nen.

 

Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) stellt für diesen Bereich bisher keine Art der Nut­zung dar, er ist vielmehr noch immer als „weiße Fläche“ (Fläche ohne städtebauliche Vor­gaben oder städtebauliche Ziele der Gemeinde) wiedergegeben. Der Bereich entlang „Am Rund“ so­wie die Flächen in (östlicher) Verlängerung „Wolfswerder“ waren bei Prüfung des FNP durch Ent­scheidung des damaligen Landesamtes für Bauen, Bautechnik und Wohnen (LBBW) v. 08.12.1999 von der Genehmigung ausgenommen worden. Bebaubar sind daher nur die Grundstücke „Am Rund 1-4“, welche sich im Geltungsbereich des im Jahr 2008 in Kraft getretenen Bebauungs­planes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ befinden und bereits vor Aufstellung des B‑Planes dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen waren.

 

Ein Verfahren zur Änderung des FNP für diesen Bereich (hier: 11. Änderung des Flächennutzungs­planes für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder, KLM-FNP-11) ruht gegenwärtig. Der zu­letzt vorgelegte Beschlussvorschlag DS-Nr. 125/10 über die öffentliche Auslegung eines 2. Ent­wurfes der 11. FNP-Änderung war in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.09.2010 mehr­heitlich abgelehnt worden.

 

Die Nutzung der Grundstücksflächen „Am Rund“ sowie in Verlängerung „Wolfswerder“ ist gegen­wärtig daher nur auf Grundlage von § 35 BauGB möglich. Eine Bebauung der Grundstücksfläche „Am Rund 6“ ist nach Einschätzung des Fachdienstes Stadtplanung/Bauordnung damit mangels planungsrechtlicher Grundlage nicht möglich.

 

Mit Schreiben vom 20.03.2012 (vgl. Anl. 2) begehren die Eigentümer der Grundstücksfläche des­halb die Er­weiterung des Geltungsbereiches des angrenzenden Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ mit dem Ziel, auch die Grundstücksfläche „Am Rund 6“ als Wohn­baufläche auszuweisen.

 

Um die o. a. Grundstücksfläche und ggf. die übrigen, bisher ebenfalls noch unbeplanten Grund­stücke „Am Rund“ als Wohnbaufläche festzusetzen, sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und parallel die Wiederaufnahme und Fortsetzung des zurzeit ruhenden FNP-Änderungsver­fahrens erforderlich. Empfehlenswert wäre in diesem Fall zuvor die erneute Meinungsbildung zur weiteren städtebau­lichen Entwicklung für den Bereich Am Rund.


Die Bau-Information BAU 010/12 wurde mit den Sitzungsunterlagen verteilt.

Frau Neidel erläutert die Information und informiert, dass sich der Bauausschuss eindeutig nicht dafür bekennt.

 

Der UVO-Ausschuss spricht sich zurzeit gegen eine Bebauung eines einzelnen Grundstücks aus. Wenn die Bebauung der Gesamtfläche noch einmal zur Diskussion steht, dann wird auch dieses Grundstück mit einbezogen.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Frau Sahlmann, Frau Dr. Kimpfel, Herr Baumgrass, Herr Musiol

 

Pause von 20.00 Uhr bis 20.10 Uhr