Sitzung: 21.05.2012 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
1. Erläuterungen
Die Grundstücksfläche „Am Rund 6“ (Flur 9,
Flurstück 522) liegt nicht innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils
(§ 34 Baugesetzbuch) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
(§ 30 BauGB) und ist deshalb planungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35
BauGB) zuzuordnen.
Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) stellt
für diesen Bereich bisher keine Art der Nutzung dar, er ist vielmehr noch
immer als „weiße Fläche“ (Fläche ohne städtebauliche Vorgaben oder
städtebauliche Ziele der Gemeinde) wiedergegeben. Der Bereich entlang „Am Rund“
sowie die Flächen in (östlicher) Verlängerung „Wolfswerder“ waren bei Prüfung
des FNP durch Entscheidung des damaligen Landesamtes für Bauen, Bautechnik und
Wohnen (LBBW) v. 08.12.1999 von der Genehmigung ausgenommen worden. Bebaubar
sind daher nur die Grundstücke „Am Rund 1-4“, welche sich im Geltungsbereich
des im Jahr 2008 in Kraft getretenen Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich
Buschgrabensee“ befinden und bereits vor Aufstellung des B‑Planes dem
Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen waren.
Ein Verfahren zur Änderung des FNP für diesen
Bereich (hier: 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für Flächen im Bereich
Verlängerung Wolfswerder, KLM-FNP-11) ruht gegenwärtig. Der zuletzt vorgelegte
Beschlussvorschlag DS-Nr. 125/10 über die öffentliche Auslegung eines
2. Entwurfes der 11. FNP-Änderung war in der Sitzung der
Gemeindevertretung am 23.09.2010 mehrheitlich abgelehnt worden.
Die Nutzung der Grundstücksflächen „Am Rund“
sowie in Verlängerung „Wolfswerder“ ist gegenwärtig daher nur auf Grundlage
von § 35 BauGB möglich. Eine Bebauung der Grundstücksfläche „Am Rund 6“
ist nach Einschätzung des Fachdienstes Stadtplanung/Bauordnung damit mangels
planungsrechtlicher Grundlage nicht möglich.
Mit Schreiben vom 20.03.2012 (vgl. Anl. 2)
begehren die Eigentümer der Grundstücksfläche deshalb die Erweiterung des
Geltungsbereiches des angrenzenden Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich
Buschgrabensee“ mit dem Ziel, auch die Grundstücksfläche „Am Rund 6“ als
Wohnbaufläche auszuweisen.
Um die o. a. Grundstücksfläche und ggf. die
übrigen, bisher ebenfalls noch unbeplanten Grundstücke „Am Rund“ als
Wohnbaufläche festzusetzen, sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und
parallel die Wiederaufnahme und Fortsetzung des zurzeit ruhenden
FNP-Änderungsverfahrens erforderlich. Empfehlenswert wäre in diesem Fall zuvor
die erneute Meinungsbildung zur weiteren städtebaulichen Entwicklung für den
Bereich Am Rund.
Die Bau-Information BAU 010/12 wurde mit den
Sitzungsunterlagen verteilt.
Frau Neidel erläutert die Information und
informiert, dass sich der Bauausschuss eindeutig nicht dafür bekennt.
Der UVO-Ausschuss spricht sich zurzeit gegen eine
Bebauung eines einzelnen Grundstücks aus. Wenn die Bebauung der Gesamtfläche
noch einmal zur Diskussion steht, dann wird auch dieses Grundstück mit
einbezogen.
An der Diskussion
beteiligten sich:
Frau
Sahlmann, Frau Dr. Kimpfel, Herr Baumgrass, Herr Musiol
Pause von 20.00 Uhr bis 20.10 Uhr