Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde nimmt das Angebot des Grundstückseigentümers, die Grundstücke Steinweg 2-4  in Kleinmachnow, Flur 8 Flurstücke 698 und 699 (insgesamt 1.215 m²), an die Gemeinde zum Kaufpreis in Höhe von insgesamt 450.000 €, zahlbar in 2 Raten in Höhe von 100.000 € in 2012   und   350.000 € bis 15.01.2013, zu verkaufen, an.

 

Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages beauftragt.

Die Kosten des Vertrages trägt der Käufer.

Der Nutzen-/Lastenwechsel soll mit Zahlungseingang der 1. Kaufpreisrate eintreten.

 

Die Grundstücke werden nach Eigentumsübergang gemäß § 10 der Verordnung über die

Eigenbetriebe der Gemeinden (EigV) in das Sondervermögen des Kita-Verbundes eingebracht. 

 


Anlagen:

 

1.    Flurkarte

2.    Schreiben des KITA-Verbundes 

 

 

Herr Harmsen fragt nach, was mit der vorliegenden Beschlussvorlage beschlossen werden soll. Wird der Ankauf des Grundstückes beschlossen? Ist der Kaufpreis noch verhandelbar?

Dazu informiert Frau Lorenz, dass es sich hierbei nicht um ein notarielles Angebot – also nicht um ein bereits  beurkundetes Angebot - handelt. Es liegt ein mündliches und schriftliches Angebot seitens des Eigentümers vor.

Weiterhin möchte Herr Harmsen wissen, wie das Wertgutachten lautet. Wie ist die Formulierung „Der vom Verkäufer geforderte Kaufpreis in Höhe von 450.000,00 € liegt unter der oberen Preisspanne …“ zu verstehen. Aus seiner Sicht ist diese Formulierung sehr vage. Er wünscht dazu eine konkretere Aussage.

Frau Lorenz informiert, dass die Auskunft vom Gutachterausschuss besagt, dass die Kaufpreissammlung gemäß § 195 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für vergleichbare Grundstücke eine Preisspanne zwischen 175.000,00 € bis 250.000,00 € pro Einzelhausgrundstück ausweist.

Herr Burkardt äußert sich verwundert und fragt nochmals nach, ob sich der Gutachterausschuss zum Wert des Hauses geäußert hat.

Dazu erläutert Frau Lorenz, dass der Gutachterausschuss verschiedene Verpflichtungen und Aufgaben hat. Eine Aufgabe ist zum Beispiel, dass er auch Kosten bzw. Werte bekannt gibt, nach Baugesetzbuch. Eine solche Auskunft (vom 15.03.2012) wurde für vergleichbare bebaute Grundstücke (vergleichbar nach Lage, Nutzungsart, Gebäude und Grundstück) eingeholt.

Frau Grohs macht nochmals darauf aufmerksam, dass der Steinweg 2-4 aus zwei Doppelhaushälften besteht.

Frau Dr. Kimpfel möchte wissen, ob es ein Wertgutachten für die zwei Häuser gibt.

Dies wurde verneint. Es gibt weder ein Wertgutachten noch eine Baugrunduntersuchung und keine Substanzuntersuchung. 

Frau Lorenz informiert, dass diese Häuser bereits seit 1960 von der Gemeinde Kleinmachnow genutzt werden.      

Herr Burkardt ist der Meinung, dass üblicherweise ein Wertgutachten bei solchen Geschäften angefertigt wird. Er regt an, bis zur Gemeindevertretung ein Wertgutachten erstellen zu lassen.

Herr Christall vertritt ebenfalls die Meinung, dass ein Wertgutachten angefertigt werden sollte.

Frau Dr. Kimpfel möchte zusätzlich, dass geprüft wird, ob schadstoffbelastete Stoffe verwendet wurden.

  

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 079/12 zur Abstimmung.

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 079/12 erfolgt mit 8 Ja-Stimmen und                      1 Nein-Stimme.