Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Anlage:

1.         Nachtragshaushaltssatzung 2012 

 

 

Frau Grohs erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Sie informiert, dass die Änderung der Nachtragssatzung insbesondere erforderlich ist, wegen des Ankaufes des Grundstückes Steinweg 2-4 (Hort Villa Lustig). Das langjährige Restitutionsverfahren ist nun abgeschlossen. Der derzeitige Eigentümer hat den bestehenden Mietvertrag mit dem KITA-Verbund zum 31.12.2012 gekündigt. Des Weiteren hat der Eigentümer dem KITA-Verbund ein Kaufangebot unterbreitet.

Wegen der Höhe des Kaufpreisangebotes hätte ein Nachtrag erstellt werden müssen. Dies wäre in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen.

Die Nachtragssatzung wird nur im § 5 Ziffer 4 dahingehend geändert, dass die Wertgrenze auf 500.000,00 € angehoben wird. Alle anderen Bestandteile der Nachtragssatzung bleiben unverändert.

Herr von Wnuk-Lipinski teilt mit, dass dieser Vorgang durchaus unterstützungswürdig ist.

Er gibt zu Protokoll:

Im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2013 soll wieder unter dem § 5 Ziffer 4 der Ansatz von 400.000,00 € stehen.

Er befürchtet sonst, dass dies eine kontinuierliche Erhöhung der Freigrenze für die Verwaltung wird.

Herr Tauscher äußert, dass es das erklärte Ziel sein sollte, den Hort „Villa Lustig“ zu erhalten. Dieses Vorhaben unterstützt die CDU-Fraktion ausdrücklich.

Der Äußerung von Herrn von Wnuk-Lipinski schließt sich Herr Tauscher nicht an.

Frau Grohs macht darauf aufmerksam, dass die Haushaltssatzung für jedes Haushaltsjahr neu beschlossen wird.

Herr Templin merkt an, dass die Wertgrenzen mit Bedacht sehr eng gehalten wurden. Er wünscht ebenfalls, dass die Wertgrenzen für das Haushaltsjahr 2013 wieder bei 400.000,00 € liegen.

Herr Tauscher teilt mit, dass es für eine Investition immer der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf.

Frau Dr. Kimpfel vertritt die Meinung, dass es ihr zu wenig ist, nur im Protokoll festzuhalten, dass die Wertgrenzen im Haushaltsjahr 2013 wieder 400.000,00 € betragen sollen. Sie wünscht, dass dafür eine Maßgabe formuliert wird.

Der Vorsitzende des Finanzausschusses merkt an, dass dies aus seiner Sicht nicht notwendig ist.

Dem schließt sich auch Herr Burkardt an. Den Haushaltsplan stellt die Kämmerin auf und der Bürgermeister stellt diesen fest. Der Aussage von Herrn Tauscher fügt er noch hinzu, wenn kein Geld bzw. zu wenig Geld im Haushalt für eine bestimmte Maßnahme geplant sind, muss die Voraussetzung für eine überplanmäßige Ausgabe geschaffen werden.

Herr Harmsen merkt an, dass aus seiner Sicht die Rückübertragung des Grundstückes Steinweg 2-4 in den Haushaltsplan hätte eingestellt werden müssen.

Dazu informiert Frau Grohs, dass nicht vorhersehbar war, dass darüber in diesem Jahr entschieden wird.

Die Formulierung einer oben genannten Maßgabe zieht Frau Dr. Kimpfel zurück.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 083/12 zur Abstimmung.

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 083/12 erfolgt einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.