Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Grundstückskaufvertrag nach den Bestimmungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes (SachenRBerG) zur UR-Nr. 464/2012 vom 05.April 2012 geschlossen vor dem Notar Dirk Pertschy, geschäftsansässig Berliner Straße 8, 14547 Beelitz, über das Erbbaurechtsgrundstück Machnower Busch 2, Flur 9 Flurstücke 855/1 und 856/1, zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und den Erbbaurechtsnehmern, wohnhaft Machnower Busch 2, wird genehmigt.

 

Sämtliche von Frau Jutta Lorenz, geboren am 20.12.1954, dienstansässig Adolf-Grimme-Ring 10 in 14532 Kleinmachnow zur UR-Nr. 464/2012 des o.g. Notars abgegebenen Erklärungen werden genehmigt.

 


Anlage:

Flurkarte    

 

 

Herr Burkardt wünscht, dass in ähnlichen Beschlussvorschlagen zukünftig erkennbar ist, wer kauft und wer verkauft.                                                                                                               Dazu teilt Frau Grohs mit, dass sie prüfen lassen wird, ob die Namen genannt werden können bzw. ob eine solche Information als „nichtöffentliche Information“ verteilt wird.                                                                                                                               Herr Tauscher berichtet, dass er sich die Unterlagen angesehen hat. Weiterhin informiert er, dass vor Jahren, auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes, ein Erbbaurecht bestellt worden war. Dieses Erbbaurecht wird durch diesen Kaufvertrag in Eigentum umgewandelt.                                                                     Auch Frau Schwarzkopf teilt mit, dass sie sich die Verträge angesehen hat und der vorliegenden Beschlussvorlage zustimmen wird.  

                     Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 060/12 zur Abstimmung.

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 060/12 erfolgt einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.