Sitzung: 24.05.2012 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 078/12
Beschlussvorschlag:
Der
Grundstückskaufvertrag nach den Bestimmungen des
Sachenrechtsbereinigungsgesetzes (SachenRBerG) zur UR-Nr. 062/2012/P vom 09.
Mai 2012 geschlossen vor dem Notar Jürgen Petzholtz, Kurfürstendamm 234, 10717
Berlin, über das Grundstück Kapuzinerweg 3, Flur 9 Flurstück 960, zwischen der
Gemeinde Kleinmachnow und dem Gebäudeeigentümer und Inhaber des dinglichen
Nutzungsrechts am Grundstück, wohnhaft Förster-Funke-Allee 26, wird genehmigt.
Sämtliche
von Frau Jutta Lorenz, geboren am 20.12.1954, dienstansässig Adolf-Grimme-Ring
10 in 14532 Kleinmachnow zur UR-Nr. 062/2012/P des o.g. Notars abgegebenen
Erklärungen werden genehmigt.
Anlage:
Anlage:
Flurkarte
Frau Lorenz erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Frau Schwarzkopf merkt an, dass die Grundstücksgröße mit 1000 m² und der Bodenrichtwert mit 290,00 € angegeben wurde. Somit müsste das Grundstück 290.000,00 €, statt 209.000,00 € kosten.
Dazu erläutert Frau Lorenz, dass sich der Bodenrichtwert nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz immer nur auf eine Durchschnittsgröße bezieht. In diesem Fall auf 700 m².
Zudem ist nicht der aktuelle Bodenrichtwert von 2012 heranzuziehen, sondern vielmehr der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes zum Kauf. Hier: 2009 mit 220,00 €/m² bei 700 m². Der Gutachterausschuss setzt lt. Mitteilung (vom 15.12.2009) dafür ein Bodenwert von 209,00 € an.
Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 078/12 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 078/12 erfolgt einstimmig mit 9
Ja-Stimmen.