Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Grundstückskaufvertrag nach den Bestimmungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes (SachenRBerG) zur UR-Nr. 062/2012/P vom 09. Mai 2012 geschlossen vor dem Notar Jürgen Petzholtz, Kurfürstendamm 234, 10717 Berlin, über das Grundstück Kapuzinerweg 3, Flur 9 Flurstück 960, zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und dem Gebäudeeigentümer und Inhaber des dinglichen Nutzungsrechts am Grundstück, wohnhaft Förster-Funke-Allee 26, wird genehmigt.

 

Sämtliche von Frau Jutta Lorenz, geboren am 20.12.1954, dienstansässig Adolf-Grimme-Ring 10 in 14532 Kleinmachnow zur UR-Nr. 062/2012/P des o.g. Notars abgegebenen Erklärungen werden genehmigt.

 

Anlage:  


Anlage: 

Flurkarte 

 

 

                     Frau Lorenz erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Frau Schwarzkopf merkt an, dass die Grundstücksgröße mit 1000 m² und der Bodenrichtwert mit 290,00 € angegeben wurde. Somit müsste das Grundstück 290.000,00 €, statt  209.000,00 € kosten.

Dazu erläutert Frau Lorenz, dass sich der Bodenrichtwert nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz immer nur auf eine Durchschnittsgröße bezieht. In diesem Fall auf 700 m².

Zudem ist nicht der aktuelle Bodenrichtwert von 2012 heranzuziehen, sondern vielmehr der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes zum Kauf.              Hier: 2009 mit 220,00 €/m² bei 700 m².  Der Gutachterausschuss setzt lt. Mitteilung (vom 15.12.2009) dafür ein Bodenwert von 209,00 € an.

 

                     Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 078/12 zur Abstimmung.

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 078/12 erfolgt einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.