Sitzung: 14.06.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 061/12
2. Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ sowie die
Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der Entwurf, die
Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
4. Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von
der Auslegung benachrichtigt werden.
Anlagen
1. Abgrenzung des
Geltungsbereiches
Frühzeitige Beteiligungen zum Vorentwurf:
2. Frühzeitige Beteiligung
der Behörden, Abwägungsprotokoll (Tabelle)
Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-025 „Seeberg“, Stand 14.05.2012:
3. Teil A – zeichnerische
Festsetzungen
4. Teil B – textliche Festsetzungen
Ø
Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 061/12 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 061/12:
Die DS-Nr. 061/12 wird mehrheitlich beschlossen.