1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ soll gemäß § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung der vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit Urteilen vom 15. März 2012 erkannten Fehler geheilt werden. Der beabsichtigte Geltungsbereich des zu heilenden Bebauungsplanes für das Gebiet ent­lang Fontanestraße und Gerhart-Eisler-Straße, die Flächen des Freibades Kiebitzberge, des Sportparks Kleinmachnow und weitere Sport- und Freiflächen ergibt sich aus der Anlage 1, Kennzeichnung Geltungsbereich.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

1.    Kennzeichnung des Geltungsbereiches KLM-BP-020 „Kiebitzberge“

nur zur Information:

2.    Bebauungsplan in der ab 30.12.2008 rechtswirksamen Fassung, Teil A – Planzeichnung

3.    ders., Teil B – textliche Festsetzungen

4.    Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urtel OVG 2 A 20.09 vom 15.03.2012

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 063/12 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 063/12:

Die DS-Nr. 063/12 wird mehrheitlich beschlossen.