Sitzung: 14.06.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 063/12
1. Der Bebauungsplan
KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ soll gemäß § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches
(BauGB) durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung der vom
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit Urteilen vom 15. März
2012 erkannten Fehler geheilt werden. Der beabsichtigte Geltungsbereich des zu
heilenden Bebauungsplanes für das Gebiet entlang Fontanestraße und
Gerhart-Eisler-Straße, die Flächen des Freibades Kiebitzberge, des Sportparks
Kleinmachnow und weitere Sport- und Freiflächen ergibt sich aus der Anlage 1,
Kennzeichnung Geltungsbereich.
2. Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
1. Kennzeichnung des
Geltungsbereiches KLM-BP-020 „Kiebitzberge“
nur zur Information:
2. Bebauungsplan in der ab
30.12.2008 rechtswirksamen Fassung, Teil A – Planzeichnung
3. ders., Teil B – textliche
Festsetzungen
4. Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg, Urtel OVG 2 A 20.09 vom 15.03.2012
Ø
Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 063/12 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 063/12:
Die DS-Nr. 063/12 wird mehrheitlich beschlossen.