Sitzung: 14.06.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 1, Befangen: 1
Vorlage: DS-Nr. 069/12
2. Die Begründung i. d. F. vom 14.05.2012 wird
gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
1. Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“
Bebauungsplan KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“
2. Teil A – Planzeichnung,
Stand 14.05.2012
3. Teil B – textliche
Festsetzungen, Stand 14.05.2012
4. Begründung, Stand
14.05.2012
Ø
Nach
§ 22 BbgKVerf erklärt sich Frau Eiternick als befangen und nimmt nicht an der
Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 068/12 teil.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 069/12 beteiligen sich:
Es
findet keine Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr.
069/12:
Die
DS-Nr. 069/12 wird mehrheitlich beschlossen.