Sitzung: 14.06.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 083/12
Auf
der Grundlage des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das
Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Anlage
1. Nachtragshaushaltssatzung
2012
Ø Erläuterungen zur
Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 083/12 beteiligt sich:
Frau
Schwarzkopf
Abstimmung zur DS-Nr.
083/12:
Die
DS-Nr. 083/12 wird mehrheitlich beschlossen.