Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Der Grundstückskaufvertrag nach den Bestimmungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes (SachenRBerG) zur UR-Nr. 062/2012/P vom 09. Mai 2012 geschlossen vor dem Notar Jürgen Petzholtz, Kurfürstendamm 234, 10717 Berlin, über das Grundstück Kapuzinerweg 3, Flur 9 Flurstück 960, zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und dem Gebäudeeigentümer und Inhaber des dinglichen Nutzungsrechts am Grundstück, wohnhaft Förster-Funke-Allee 26, wird genehmigt.

 

Sämtliche von Frau Jutta Lorenz, geboren am 20.12.1954, dienstansässig Adolf-Grimme-Ring 10 in 14532 Kleinmachnow zur UR-Nr. 062/2012/P des o. g. Notars abgegebenen Erklärungen werden genehmigt.

 

 

Anlage

Flurkarte

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 078/12 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 078/12:

Die DS-Nr. 078/12 wird einstimmig beschlossen.