Sitzung: 19.09.2012 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Lfd.-Nr. 1 - Übersicht
über Zustand der Verkehrsflächen (Gehwege befestigt/unbefestigt)
Die
Übersicht liegt vor - s. TOP 7.2.1 und Bau-Info 003/12/1.
Lfd.-Nr. 2 –
Gesamtkonzept Gestaltung Winterdienst
Herr
Brömmer informiert über den beim Ministerium für Infrastruktur und
Landwirtschaft Potsdam eingereichten Antrag bzw. über das Winterdienstkonzept (unter
Genehmigungsvorbehalt).
Folgende Punkte wurden angesprochen bzw.
nachgefragt:
-
Die
Bevölkerung möge entsprechend informiert werden (Informationsblatt).
-
Die
Winterwartung möge auch in den Straßen der Kategorie II erfolgen.
-
Welche
Kosten entstehen der Gemeinde?
-
Wie
viele Schilder werden aufgestellt und was kosten diese?
-
entsprechende
Mediennutzung
-
Eigenverantwortung
der Bürger erhöhen
-
Regelung
zur Lagerung des Schnees (wenn dies auf dem eigenen Grundstück nicht möglich
ist)
Herr Brömmer weist daraufhin, dass diese Fragen
jetzt nicht beantwortet werden können. Es muss abgewartet werden, wie das
Ministerium über den Antrag entscheidet. Dann wird entsprechend ausführlich und
in schriftlicher Form informiert werden.
Lfd.-Nr. 3
– Erstellung einer Energiebilanz
Die Erstellung einer Energiebilanz soll bis zum
Jahresende erfolgen.
Lfd.-Nr. 4
– Prüfung der Möglichkeit/Notwendigkeit einer anderen Parkordnung in dem
Kreuzungsbereich Stahnsdorfer Damm/Heidefeld (Bushaltestelle)
Herr Brömmer informiert darüber, dass laut
Aussage der Polizei keine Auffälligkeiten festgestellt wurden und es keine
vermehrten Unfallzahlen zu vermelden gebe. Er habe die Situation vor Ort in
Augenschein genommen. Die Bushaltestelle sei mit einem verlängerten Parkverbot
ausgestattet (Zeichen Z 299, Zickzacklinie). Er sehe keine Notwendigkeit, an
der bestehenden Situation etwas zu ändern.
Lfd.-Nr. 5
– Parkordnung Ernst-Thälmann-Straße (Wohnmobile)
Herr Brömmer sieht hier keine Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit des Straßenverkehrs; das sei auch von der Polizei
bestätigt worden. Gleichwohl werde aber eine Neuordnung der bestehenden
Parkordnung geprüft.
Lfd.-Nr. 6
– Besteht die Möglichkeit, die Waldflächen des Seebergs im Nachhinein als
Erholungswald auszuweisen?
Frau Neidel informiert, theoretisch ja. Man könne
einen Antrag stellen nach § 12 Abs. 1 und 5 des Waldgesetzes des Landes
Brandenburg (LWaldG). Die Bauverwaltung ist der Auffassung, dass hier kein praktischer
Vorteil zu sehen sei. Wenn die Gemeinde in Richtung Erholungswald gehen möchte,
sollte die Überlegung weitergeführt werden im Zusammenhang mit dem Bannwald.