Sitzung: 20.08.2012 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 106/12
- Herr Templin nimmt an der Sitzung wieder teil –
11 Hauptausschussmitglieder sind anwesend. -
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeinde Kleinmachnow gewährt der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow
mbH( gewog) im Jahr 2013 eine zweckgebundene Zuwendung zur Errichtung von
barrierefreiem Wohnraum mit Belegungsrecht durch die Gemeinde Kleinmachnow in
der Heinrich-Heine-Straße (Geltungsbereich des B-Planes KLM-BP-019-8) in Höhe
von 400.000,00 €. Die Einzelheiten sind in einem Zuwendungsbescheid
festzulegen. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt in zwei Teilbeträgen von jeweils
200.000,00 €.
Die Mittel sind im
Haushalt 2013 einzuplanen.
2.
Zur
Belegung des barrierefreien Wohnraumes in der Heinrich-Heine-Straße wird die
„Richtlinie zur Vergabe von Wohnraum im Barrierefreien Wohnen
Heinrich-Heine-Straße“ (vgl. Anlage 1) beschlossen.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 106/12 beteiligen sich:
-
Herr
Warnick
Maßgabe des
Hauptausschusses:
Der Beschlussvorschlag ist dahingehend zu ändern,
dass die zweckgebundene Zuwendung im Punkt 1 der Vorlage beschlossen, aber nur
unter der Maßgabe zur Verfügung gestellt wird, dass bis zum 31.12.2012 die
unter Punkt 2 der Vorlage angesprochene Vergaberichtlinie überarbeitet und von
der Gemeindevertretung beschlossen wurde.
-
Der Maßgabe wird
einstimmig zugestimmt.
° Der Gemeindevertretung wird einstimmig unter
Beachtung der beschlossenen Maßgabe empfohlen, die DS-Nr. 106/12 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 06.09.2012 zu setzen.