Sitzung: 06.09.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 103/12
1. Die Gemeindevertretung
beschließt für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem
heutigen Abwägungsergebnis auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. S. 1509) – BauGB - den
Bebauungsplan KLM-BP-023 „Alleewäldchen“, bestehend aus:
Planzeichnung (Maßstab im
Original 1:500)
als Satzung.
2. Die Begründung in der
Fassung vom 06.08.2012 wird gebilligt.
3. Der Beschluss über den
Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu
welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von jedermann auf Dauer
eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, sind ortsüblich
bekanntzumachen.
Anlagen
1. Geltungsbereich
KLM-BP-023 „Alleewäldchen“
2. Planzeichnung (Maßstab im
Original 1:500; Stand 06.08.2012)
3. Begründung
Ø Erläuterungen zur
Drucksache durch die FBL Bauen/Wohnen, Frau Neidel.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 103/12 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 103/12:
Die DS-Nr. 103/12 wird einstimmig beschlossen.