Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.  Die Gemeinde Kleinmachnow gründet zusammen mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf eine gemeinsame Besitz- und Betriebsgesellschaft in Form einer GmbH. Diese Gesellschaft lautet auf den Namen „Freibad Kiebitzberge GmbH“ (nachfolgend „die Gesellschaft“). Die Gemeinde Kleinmachnow hält 49,8 %, die Stadt Teltow 30,2 % und die Gemeinde Stahnsdorf 20 % der Gesellschaftsanteile.

2.  Dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (Anlage 2) mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf wird zugestimmt.

3.  Der Gesellschaftsvertrag (Anlage 3) der Gesellschaft wird beschlossen. Als Geschäftsführer der Gesellschaft wird vorläufig der Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow, Herr Michael Grubert, bestellt.

4.  Dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages (Anlage 4)  mit der Gesellschaft wird zugestimmt.

5.  Der Bürgermeister wird mit der Vornahme der für die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 4. erforderlichen Maßnahmen, Willenserklärungen und Rechtserklärungen beauftragt. Er hat über den Stand der laufenden Umsetzung regelmäßig bzw. nach Umsetzung abschließend in der Gemeindevertretung zu informieren.

6.  Für den Fall, dass sich auf Grund rechtlicher Änderungen oder auf Grund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen an den Verträgen als notwendig erweisen sollten, wird der Bürgermeister  ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Gemeindevertretung zu informieren.

    

 

Anlagen

1.  Gründungsbericht nebst Anlage

2.  Kooperationsvereinbarung

3.  Gesellschaftsvertrag

4.  Erbbaurechtsvertrag


Herr Warnick informiert, dass jeweils ein Berater der PSPC Private Sector Participation Consult GmbH und Dombert Rechtsanwälte anwesend sind. 

Herr Piecha erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Er erinnert daran, dass am 15. August 2012 im Bürgersaal des Rathauses Kleinmachnow zu diesem Thema eine Informationsveranstaltung mit allen drei Kommunen stattgefunden hat.    

Herr Piecha bezieht sich auf den Punkt 6 des Beschlussvorschlages und merkt dazu an, dass der Verwaltung nunmehr eine aktuelle Stellungnahme der IHK Potsdam vorliegt. Die IHK Potsdam äußert keine grundsätzlichen Bedenken in Bezug auf die Gründung der Freibad GmbH. 

Des Weiteren wurde das Finanzamt Potsdam um eine verbindliche Aussage gebeten. Eine Antwort liegt bisher noch nicht vor.

Abschließend teilt Herr Piecha das Abstimmungsergebnis aus dem Fachausschuss mit:

Kulturausschuss                 6 Ja /  0 Nein /  1 Enth.

 

Ø         Herr Baumgraß nimmt ab18:55 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Templin spricht sich für diese Drucksache aus.

Er äußert sich lobend über die vorgelegte Beschlussvorlage. Aus seiner Sicht ist die Belastung der drei Kommunen, nach den jeweiligen Möglichkeiten, gerecht verteilt und auch die Mitwirkungsrechte sind gut gelöst.

Herr Harmsen hat mehrere Nachfragen.

1.)        Wie ist die Pachtzinsermittlung erfolgt?

2.)        Ist das Thema „Steueroptimierung bei der Gründung“ fachlich korrekt behandelt worden? Wie ist es mit der „Steueroptimierung im Laufenden Betrieb“? Er sieht dies als derzeitigen Schwachpunkt an.

3.)        Ist es juristisch korrekt, den Aufsichtsrat ohne Mitarbeiterbeteiligung zu besetzen?

4.)        Zeitplan? Die Benennung des Geschäftsführers fehlt?

5.)        Im Organigramm ist eine zusätzliche Stelle für die Assistenz der Geschäftsleitung ausgewiesen. Wird wirklich zusätzliches Personal benötigt?

 

Herr Warnick fragt die Ausschussmitglieder, ob die anwesenden Berater der PSPC Private Sector Participation Consult GmbH und Dombert Rechtsanwälte Rederecht erhalten sollen.

Die Ausschussmitglieder sprechen sich für ein Rederecht der beiden Berater aus.

Herr Warnick möchte wissen, ob es einen „Plan B“ gibt, falls sich die Gemeinde Stahnsdorf gegen eine Beteiligung ausspricht.

 

Ø         Herr Tauscher nimmt ab19:00 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Frau Hilbig, PSPC, nimmt Bezug auf die Fragen von Herrn Harmsen und antwortet wie folgt darauf:

Zu 1.) Es gibt eine konkrete Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Erbpachtzinses. Dazu   gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren wie dies zu ermitteln ist. Dieses wurde auch angewendet.  

Zu 2.) Es gibt verschiedene Varianten, wie das Finanzamt dies behandeln kann. In diesem Fall wurde die wirtschaftlich günstigste Variante gewählt. Um jedoch endgültige Klarheit zu haben, wurde eine verbindliche Anfrage beim Finanzamt gestellt.

Zu 3.) Juristisch gesehen, ist es nicht erforderlich, einen Aufsichtsrat mit Mitarbeitern zu besetzen. Es steht jedoch jeder Kommune frei, Mitarbeiter in den Aufsichtsrat zu entsenden. 

Zu 4.) Es muss zunächst die Gesellschaft gegründet werden und erst dann wird ein Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer wird zunächst Herr Grubert sein. Es ist jedoch geplant, diese Stelle auszuschreiben.

Zu 5.) Dieses Organigramm gibt die aktuelle Personalstruktur wieder. Das diese Stelle im Organigramm hellgrau hinterlegt ist, liegt lediglich daran, dass der Arbeitnehmer, der diese Stelle derzeit besetzt, in drei Jahren altersbedingt ausscheiden wird.

Des Weiteren nimmt Frau Hilbig auf die Frage von Herrn Warnick Bezug und teilt mit, dass es keinen „Plan B“ gibt.

Herr Piecha merkt dazu an, dass die Verwaltung der Gemeinde Kleinmachnow nach wie vor davon ausgeht, dass dies ein gemeinsames Projekt aller drei Kommunen wird.

Herr Dr. Jansen, Dombert Rechtsanwälte, berichtet, dass im Ergebnis der Veranstaltung am 15. August 2012 im Bürgersaal Kleinmachnow eine durchweg positive Stimmung zu erkennen war.

Herr Harmsen gibt zu Protokoll:

Aus meiner Sicht ist der Zeitplan unrealistisch. Wenn im Januar angefangen wird eine Ausschreibung zu eröffnen, ist der Geschäftsführer nicht vor Mitte des Jahres an Bord. Ab September soll aber die Sanierung des Freibades erfolgen.

 

Herr Dr. Jansen informiert nochmals, dass ein Sanierungsgutachten vorliegt. Die Sanierungsmaßnahmen gehen über vier bis fünf Jahre. Die großen Maßnahmen finden nicht gleich im ersten Jahr statt.

Auch Herr Templin ist der Meinung, dass der Zeitplan auf jeden Fall zu hinterfragen ist.

Herr Warnick dankt im Namen der Finanzausschussmitglieder den beiden Beratern für ihre Ausführungen.

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 157/12 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 157/12 erfolgt einstimmig mit 7 Ja-Stimmen.