Frau Grohs gibt Erläuterungen zum ersten Quartalsbericht.

Zum Bereich Erträge; Position Steuern und ähnliche Abgaben, informiert die Kämmerin, dass bereits 65 Prozent erreicht sind. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben handelt es sich im Wesentlichen um Grundsteuern, Gewerbesteuern, Hundesteuern, Zweitwohnungssteuer usw., die Jahresanordnungen unterliegen.

Weiterhin erläutert Sie, dass die Personalaufwendungen derzeit erst bei 43 Prozent liegen. Dies ist dem Fakt geschuldet, dass tarifrechtliche Jahressondervergütungen und die Vergütungen der Leistungsorientierten Bezahlungen erst im zweiten Halbjahr zur Auszahlung kommen.

Bei den Transferaufwendungen sind bereits 90 Prozent erfüllt. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Jahresanordnungen, insbesondere für die Kreisumlage, KAT-Umlage und Zuschüsse an den KITA-Verbund.

Zum Finanzergebnis informiert Frau Grohs, dass der Stand bei Zinsen und Finanzerträgen bei 83 Prozent und bei den Zinsaufwendungen bei 90 Prozent liegt.

Abschließend äußert sich Frau Grohs mit großer Zufriedenheit über den vorgelegten Quartalsbericht. Dieser ist eine gute Sache und sie möchte dies so zukünftig beibehalten. Ziel ist es, dass im nächsten Jahr der Bericht nicht erst im September vorliegen wird.

Herr Warnick dankt auch im Namen der Finanzausschussmitglieder für diese gute Vorlage.

Herr von Wnuk-Lipinski möchte gern wissen, was hinter der Maßnahme M-000042 (ggf. Mehrkosten aus gerichtlichem Verfahren) steckt.

Dazu erläutert Frau Grohs, dass dies der Neubau der Waldorf-Kita ist. Dort wurde dem Bauunternehmen der Auftrag aufgekündigt. Daher musste ein neues Unternehmen beauftragt werden. Hinsichtlich der Kündigung besteht ein gerichtliches Verfahren und somit ist von Mehrausgaben auszugehen.        

Herr Harmsen hat Probleme mit den vorgelegten Zahlen. Es sind keine Abschreibungen aufgeführt. Frau Grohs merkt an, dass Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten nicht aufgenommen wurden, da dies gegenwärtig maschinell noch nicht möglich ist.

Herr Harmsen empfiehlt, dies zukünftig zu tun.

Herr Tauscher fragt nach, wann angedacht ist, den nächsten Quartalsbericht vorzulegen.

Frau Grohs informiert, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, zweimal jährlich zu berichten. Dies bedeutet, dass einmal zum 30.06. berichtet werden soll und dann der Jahresabschluss vorgelegt wird. Die Kämmerin hält es jedoch nicht für sinnvoll, zum ersten Quartal einen Bericht vorzulegen.

Sie wird in der Verwaltung anregen, einen Quartalsbericht zum 30.09. erneut vorzulegen.

Herr von Wnuk-Lipinski würde es sehr begrüßen, wenn zukünftig ein Quartalsbericht zum 30.06. und zum 30.09. vorgelegt wird.