Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Frau Dr. Kimpfel

Das Grundstück im Heidefeld, die Dachdeckerei, soll jetzt zum Innenbereich umgewidmet werden, es besteht für dieses Grundstück ein Pachtverhältnis und auch Bestandsschutz. Was ist wenn irgendwann dieser Pachtvertrag ausläuft, da wäre es schön wenn das Grundstück nicht Innenbereich wäre, sondern wieder Bannwald.

Die Grundstücke Schubertweg 9/13 und Richard-Strauss-Weg 5/7 waren einmal Außenbereich sind inzwischen bebaut und sollen deshalb jetzt Innenbereich werden. Sind diese Grundstücke aufgrund § 35 bebaut worden?

 

Herr Ernsting

Grundstück Heidefeld - Dachdeckerei

Dieses Grundstück ist im Bestand ein Grundstück, das eine Baugenehmigung nach § 34 erhalten würde. Wenn die Dachdeckerei einen Bauantrag stellt, würde er vom Landkreis zwingend auf der Grundlage von § 34 beurteilt. Vor dem Hintergrund sind wir auch in der Pflicht dieses Grundstück mit in den Innenbereich einzubeziehen.

 

Grundstücke Schubertweg 9/13 und Richard-Strauss-Weg 5/7

Hier handelt es sich nicht um Neubebauungen, das sind Bestandsgebäude, sie waren schon vorher da, sie sind zwar in der Trinkwasserschutzzone gelegen, aber sie sind eben da und haben für Sanierungsmaßnahmen, die sie durchgeführt haben auch Baugenehmigungen nach § 34 bekommen, so dass auch hier eine Einbeziehung in den Innenbereich erforderlich war.


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig zugestimmt