Sitzung: 12.11.2012 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 169/12
Frau
Dr. Kimpfel
Das
Grundstück im Heidefeld, die Dachdeckerei, soll jetzt zum Innenbereich
umgewidmet werden, es besteht für dieses Grundstück ein Pachtverhältnis und
auch Bestandsschutz. Was ist wenn irgendwann dieser Pachtvertrag ausläuft, da
wäre es schön wenn das Grundstück nicht Innenbereich wäre, sondern wieder Bannwald.
Die
Grundstücke Schubertweg 9/13 und Richard-Strauss-Weg 5/7 waren einmal
Außenbereich sind inzwischen bebaut und sollen deshalb jetzt Innenbereich
werden. Sind diese Grundstücke aufgrund § 35 bebaut worden?
Herr
Ernsting
Grundstück Heidefeld -
Dachdeckerei
Dieses
Grundstück ist im Bestand ein Grundstück, das eine Baugenehmigung nach § 34
erhalten würde. Wenn die Dachdeckerei einen Bauantrag stellt, würde er vom
Landkreis zwingend auf der Grundlage von § 34 beurteilt. Vor dem Hintergrund
sind wir auch in der Pflicht dieses Grundstück mit in den Innenbereich
einzubeziehen.
Grundstücke Schubertweg
9/13 und Richard-Strauss-Weg 5/7
Hier
handelt es sich nicht um Neubebauungen, das sind Bestandsgebäude, sie waren
schon vorher da, sie sind zwar in der Trinkwasserschutzzone gelegen, aber sie
sind eben da und haben für Sanierungsmaßnahmen, die sie durchgeführt haben auch
Baugenehmigungen nach § 34 bekommen, so dass auch hier eine Einbeziehung in den
Innenbereich erforderlich war.
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1
Enthaltung – einstimmig zugestimmt