Sitzung: 19.04.2010 Bauausschuss
Herr
Ernsting
Heute
erhalten Sie ein Informationspapier, wie wir beabsichtigen, Ihnen in der
nächsten Sitzungsfolge einen Bebauungsplanvorentwurf vorzulegen.
Herr
Ernsting erläutert die Informationsvorlage mit den Anlagen.
An
der Aussprache beteiligen sich:
Herr
Templin,
Herr
Sahlmann,
Herr
Dr. Klocksin,
Frau
Wagner-Lippoldt zu Protokoll
Mit
der Festsetzung „Art der baulichen Nutzung“ wird das Alten- und Pflegeheim
zugelassen. Ich möchte in dem Zusammenhang auf den Gemeinderatsbeschluss
verweisen, wonach in B-Plänen in reinen Wohngebieten und im Umkreis von Schulen
und Altenheimen Mobilfunkmasten ausgeschlossen werden sollen. Ich finde diese
Festsetzung in diesem B-Plan nicht.
Ein
weiter Punkt ist, dass von Seiten der Verwaltungsvorschläge gewisse Investoren
immer wieder massiv bevorteilt werden, dass z. B. im Punkt 2.1, wo eine Nutzung
für Nebenanlagen auf 60 % der Grundfläche festgesetzt wird. Und wenn jeder nun
sieht, welche Grundfläche das Altenheim einnimmt und dass dann noch
Nebenanlagen geschaffen werden von 60 % bei gleichzeitigem Ankauf der
Grünfläche nördlich dieses Bereichs durch die Gemeinde für eine ¼ Million, die
wieder kostenfrei diesem Investor für seine Parkplatzflächen zur Verfügung
gestellt werden soll, dann kann man sich vorstellen, was auf diesem Gebiet noch
alles zugepflastert werden kann.
60
% der Grundfläche für Nebenanlagen gibt es für keinen anderen Investor in
Kleinmachnow.
Herr
Ernsting
In
diesem Plangebiet haben wir kein reines Wohngebiet und insofern steht uns diese
Festsetzung nicht zur Verfügung.
In
der Festsetzung 2.1, es gibt durchaus auch Bebauungspläne, in denen für
bestimmte Flächen eine Überschreitung der Nebenanlagen um 60 % zulässig ist. Im vorherigen Bebauungsplan gab
es bereits diese Festsetzung und das Alten- und Pflegeheim, das bekanntlich
genehmigt ist, erfüllt genau diese Voraussetzung. Es entspricht genau dieser
Festsetzung.
Frau
Krause-Hinrichs zu Protokoll
Das
ist ja hier der Knackpunkt mit der Verkehrsentwicklung. Es ist gar keine
aktuelle Prognose für die spätere Zeit mit enthalten. Die eigentliche Prognose
ist aus dem Jahr 2001. Ich würde es für sehr sinnvoll halten, dass man eine
verlässliche Prognose für die Jahre 2015 – 2020 erstellt, um
dann
eine ordentliche Bewertung vornehmen zu können.