Herr Ernsting

Heute erhalten Sie ein Informationspapier, wie wir beabsichtigen, Ihnen in der nächsten Sitzungsfolge einen Bebauungsplanvorentwurf vorzulegen.

Herr Ernsting erläutert die Informationsvorlage mit den Anlagen.

 

An der Aussprache beteiligen sich:

Herr Templin,

Herr Sahlmann,

Herr Dr. Klocksin,

 

Frau Wagner-Lippoldt zu Protokoll

Mit der Festsetzung „Art der baulichen Nutzung“ wird das Alten- und Pflegeheim zugelassen. Ich möchte in dem Zusammenhang auf den Gemeinderatsbeschluss verweisen, wonach in B-Plänen in reinen Wohngebieten und im Umkreis von Schulen und Altenheimen Mobilfunkmasten ausgeschlossen werden sollen. Ich finde diese Festsetzung in diesem B-Plan nicht.

Ein weiter Punkt ist, dass von Seiten der Verwaltungsvorschläge gewisse Investoren immer wieder massiv bevorteilt werden, dass z. B. im Punkt 2.1, wo eine Nutzung für Nebenanlagen auf 60 % der Grundfläche festgesetzt wird. Und wenn jeder nun sieht, welche Grundfläche das Altenheim einnimmt und dass dann noch Nebenanlagen geschaffen werden von 60 % bei gleichzeitigem Ankauf der Grünfläche nördlich dieses Bereichs durch die Gemeinde für eine ¼ Million, die wieder kostenfrei diesem Investor für seine Parkplatzflächen zur Verfügung gestellt werden soll, dann kann man sich vorstellen, was auf diesem Gebiet noch alles zugepflastert werden kann.

60 % der Grundfläche für Nebenanlagen gibt es für keinen anderen Investor in Kleinmachnow.

 

Herr Ernsting

In diesem Plangebiet haben wir kein reines Wohngebiet und insofern steht uns diese Festsetzung nicht zur Verfügung.

In der Festsetzung 2.1, es gibt durchaus auch Bebauungspläne, in denen für bestimmte Flächen eine Überschreitung der Nebenanlagen um 60 %  zulässig ist. Im vorherigen Bebauungsplan gab es bereits diese Festsetzung und das Alten- und Pflegeheim, das bekanntlich genehmigt ist, erfüllt genau diese Voraussetzung. Es entspricht genau dieser Festsetzung.

 

Frau Krause-Hinrichs zu Protokoll

Das ist ja hier der Knackpunkt mit der Verkehrsentwicklung. Es ist gar keine aktuelle Prognose für die spätere Zeit mit enthalten. Die eigentliche Prognose ist aus dem Jahr 2001. Ich würde es für sehr sinnvoll halten, dass man eine verlässliche Prognose für die Jahre 2015 – 2020 erstellt, um

dann eine ordentliche Bewertung vornehmen zu können.