Sitzung: 19.04.2010 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 035-1/10
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 soll die textliche Festsetzung
zur Zulässigkeit von Einfriedungen geändert werden. Die Grundzüge der in einen
Bebauungsplan-Vorentwurf aufzunehmenden, geänderten Regelung sind in Anlage 4
umrissen. Sie sind im weiteren Verfahren, unter Einbeziehung der Ergebnisse von
Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung, zu präzisieren.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Herr
Ernsting
Erläutert
den Beschlussvorschlag.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Herr
Dr. Klocksin,
Frau
Neidel,
Frau
Dr. Kimpfel,
Herr
Freund,
Frau
Wagner-Lippoldt,
Herr
Grützmann,
Herr
Templin,
Inhalt
der Diskussion:
Angefragt wird, ob für die Wohngebiete im Ortskern
zwischen Einfriedungen durch bauliche Anlagen und Einfriedungen durch Hecken
differenziert werden kann. Unterschiedliche Positionen werden zur Frage
der künftig zulässigen Einfriedungshöhe geäußert: So wird angeregt, über den
Vorschlag der Verwaltung hinauszugehen und auf den Grundstücken entlang
Förster-Funke-Allee zusätzlich auch geschlossene Einfriedungen (Wände) bis zu
einer Höhe von 1,80 m zuzulassen, um besseren Lärmschutz gegenüber der Straße
zu ermöglichen. Angeregt wird aber auch, die bestehende Regelung -
Einfriedungshöhe einheitlich max. 1,20 m - unverändert beizubehalten. Diese
Festsetzung des Bebauungsplanes bestand bereits vor Neubebauung des Gebietes
und war somit den heutigen Bewohnern zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs
bekannt. Jetzt höhere Einfriedungen zuzulassen, wäre ein Nachteil für solche Eigentümer,
die ihr Grundstück im Vertrauen auf die bestehende Höhenbegrenzung erwarben.
Ergebnis der Diskussion:
Pflanzung
von Hecken an Hauptstraßen mit einer Höhe von 1,80 m sollte erlaub werden.
Frau Scheib verlässt die
Sitzung um 21.55 Uhr.
2 Zustimmungen / 5
Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich abgelehnt