Sitzung: 12.11.2012 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 177/12
Frau Krause-Hinrichs
nimmt ab 20.00 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 7 Gemeindevertreter anwesend.
Frau
Grohs
Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan 2013
Gemäß
§ 72 BbgKVerf hat die Kommune ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige
Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen. Das erste Jahr ist das laufende
Haushaltsjahr.
Basis
zur Ermittlung der Haushaltsansätze 2013 – 2016 bilden das beschlossene
Rechnungsergebnis 2011 und die Planansätze 2012 einschl. der
Ermächtigungsübertragungen sowie aktuelle Sachverhalte.
Die
wichtigste Planeinheit des doppischen Haushaltes ist der Ergebnisplan, der
gemäß § 63 BbgKVerf im Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
auszugleichen ist.
Ich
bin stolz mit diesem nunmehr 4. doppischen Haushalt der Gemeinde Kleinmachnow,
Ihnen einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Eine
kurze Darstellung über diesen Ergebnisplan möchte ich nun aufzeigen:
Die
ordentlichen Erträge und Aufwendungen umfassen jeweils rd. 28,5 Mio. EUR. Bei
den Erträgen belaufen sich die Steuern und ähnlichen Abgaben auf rd. 71 % und
die Zuwendungen und allgemeine Umlagen auf rd. 19 %. Letztere Position enthält
die allgemeine Schlüsselzuweisung.
Als
wesentlichste Positionen bei den Aufwendungen sind die Transferaufwendungen
(Kreisumlage, Zuschuss an den KITA-Verbund) mit rd. 14,1 Mio.EUR, d.h. rd. 50 %
der Gesamtaufwendungen zu nennen. Weitere Positionen sind Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen (rd. 20 %) und Personalaufwendungen mit rd. 17 %.
Zu
den fachspezifischen Erträgen und Aufwendungen wird im Anschluss Frau Neidel
nähere Ausführungen machen.
Der
zweite Teil des Haushaltsplanes - und nicht weniger bedeutend -, ist der
Finanzplan. Er spiegelt die Liquiditätsplanung unserer Gemeinde ab. Neben den
zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen aus der sogenannten lfd.
Verwaltungstätigkeit enthält der Finanzplan die Investitions- und
Finanzierungstätigkeit. In diesem Jahr legte die Verwaltung erstmals eine
Prioritätenliste für die investiven Maßnahmen auf, welches Sie als Bauausschuss
mit Fachinformationsnummer BAU 017/12 am 17.09.2012 erhielten. Dieses Fundament
ist in der vorliegenden Investitionsplanung aufgenommen und zeigt ein
Gesamtinvestitionsvolumen in den kommenden Jahren von 1,8 Mio. EUR.
Die
wichtigsten Maßnahmen sind dabei
·
die Fortsetzung
des Anbau Steinweg-Schule (gemäß DS-Nr. 122/12)
·
die Installation
der Brandmeldeanlage an der Steinweg-Schule (gemäß DS-Nr. 120/12)
·
die Sanierung des
Pausenhof Eigenherd-Schule (gemäß DS-Nr. 092/12)
·
Fortsetzung des
Umbaus und Erdgeschoss-Sanierung Zehlendorfer Damm 200 (gemäß DS-Nr. 057/12)
·
der Zuschuss für
die Kammerspiele (gemäß DS-Nr. 077/12)
·
der Zuschuss zum
Bau des Gebäudes „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ an die
gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow (gemäß DS-Nr.: 106/12)
Für
die Investitionsmaßnahme 2013-2016 bedarf es keiner Aufnahme von Krediten.
Frau
Neidel
Ich
verweise auf die Bau-Info 017/12 des Fachbereiches Bauen/Wohnen, untergliedert
in die einzelnen Fachdienste.
Die
Hochbauinvestitionen hat Frau Grohs bereits schon genannt. Im Straßen- und
Tiefbau-Bereich haben wir im Jahr 2013 kaum Investitionen im Haushalt
gesichert, einmal der Straßenbau Schopfheimer Allee und Mittel für Maßnahmen Am
Weinberg. Vorgesehen und hier in der letzten Sitzung noch von Ihren gefordert,
Straßenbau Erlenweg. Da es noch keinen Errichtungsbeschluss gab war dieser
Ansatz in das Jahr 2014 aufgenommen, Ziel war 2013. Nun ist aber in der
Gemeindevertretung dieser Beschluss noch einmal in die Ausschüsse
zurückverwiesen worden. Wenn es im nächsten Sitzungsdurchlauf zu einer
Beschlussfassung kommt, sind diese Mittel für den Straßenbau außerplanmäßig zur
Verfügung zu stellen.
Investitionen
zusätzlicher Art sind also möglich, aber eine Zurverfügungstellung geht nur,
wenn es auch eine Deckung gibt. Frau Grohs könnte Ihnen sagen, in welcher
Größenordnung überhaupt diese Mittelbereitstellung erfolgen kann. Soweit die
Investitionen.
Dreilinden
wird erst vorbereitet, Parkplatz Adam-Kuckhoff-Platz sollte auch keine
Priorität haben.
Frau
Grohs
Ich
weise auf die Prioritätenliste vom September hin, da ist es zutreffend, dass
der Parkplatz Adam-Kuckhoff-Platz ursprünglich geplant für 2013 enthalten war.
Damals war diese Maßnahme in der Prioritätsstufe 4, d. h., wünschenswerte
Investition, die aber mit einem Errichtungsbeschluss noch nicht untersetzt ist.
Im Haushalt selber sind alle Prioritäten von 0 bis 3 enthalten, also alle die,
die einen Beschluss durch die Gemeindevertretung in Form eines Errichtungs-
oder Grundsatzbeschlusses erfahren haben. Da der Beschlussantrag zurückgezogen
wurde, ist entsprechend im Haushalt diesbezüglich für den Bau des Parkplatzes
keine Mittel veranschlagt.
Herr
Dr. Klocksin
Wir
haben einen Mittelbedarf von 120.000,- Euro für kurzfristige Maßnahmen z. B.
Masterplan Fahrrad. Wenn wir im kommenden Jahr 100.000,- Euro einsetzen
könnten, welches Möglichkeiten sehen Sie, dieses zu realisieren?
Frau
Grohs
Zum
jetzigen Zeitpunkt sind wir an die Haushaltsplanung herangegangen und haben die
Einnahmen und Ausgaben so ermittelt, wie wir die Informationen vorliegen haben.
Wenn in dem vorliegenden Haushalt Veränderungen vorgenommen werden, kommt es
natürlich zu Veränderungen der Haushaltssatzung, die dann entsprechend
aufbereitet werden muss.
Hinsichtlich
des Masterplans Fahrrad, ist als erstes zu klären, welche Maßnahmen gemacht
werden sollen. Soweit ich das überblicken kann, sind das alles keine
Investitionsmaßnahmen, sondern Aufwendungen aus der laufenden
Verwaltungswirtschaft, inwieweit über das zur Verfügung stehende Budget gedeckt
werden kann. Da müsste noch eine intensive Analysierung stattfinden, welches
die kurzfristigen Maßnahmen sind, um diese titulieren.
Des
Weiteren zur Maßnahme Geh- und Radweg Stolper Weg kann ich nur auf darauf
verweisen, dass wir zum Bestand der Haushaltssatzung noch keinen
Errichtungsbeschluss hatten. Entweder diese werden außerplanmäßig, so wie auch
der erste Teilabschnitt die Aufmarkierung, außerplanmäßig in 2013 zur Verfügung
gestellt. Im Haushalt ist immer eine Position enthalten für über- und
außerplanmäßige Mittelbereitstellungen.
Herr
Dr. Klocksin
Es
gibt zwei Möglichkeiten, entweder wir gehen in die Gemeindevertretung mit einem
Antrag und sagen wir nehmen 120.000,- Euro irgendwo raus und stellen diese für
kurzfristige Maßnahmen ein. Oder wir kommen mit Ihrem Hinweis, in dem Sie
sagen, wir kriegen das aus der laufenden Verwaltung hin.
Wenn
wir bei einer stabilen Einnahmesituation im Verhältnis zum laufenden Jahr, was
die kommunalen Steueranteile anbelangt, verblieben, würden wir dann nach Ihrer
Einschätzung aus der laufenden Verwaltung diese kurzfristigen Maßnahmen aus dem
Masterplan Fahrrad auch umsetzen können?
Frau
Grohs
In
der bestehenden Haushaltsplanung für das Jahr 2013 ist bereits von höheren
Steuereinnahmen ausgegangen worden.
Ich
gehe davon aus, dass im Laufe des Jahres die kurzfristigen Maßnahmen für den
Masterplan Fahrrad gedeckt werden können.
Frau
Neidel
Aus
der Position Ergebnishaushalt Gemeindestraßen, die eben so viel umfasst, haben
wir die Möglichkeit selbst zu lenken, dass Maßnahmen, wie Bordabsenkungen und
Markierungen wirklich Vorrang haben. Nicht in der Größenordnung von 120.000,-
Euro, aber ein Beginn der Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen könnte so
funktionieren. Aber warnen muss ich, denn erst einmal sind die 120.000 Euro
eine ganz grobe Schätzung und weiterhin sind wir auch bei einigen Maßnahmen von
der Verkehrsbehörde abhängig.
Herr
Dr. Klocksin
Es
ging um die Frage, bedarf es eines Änderungsantrages, oder nicht und ich
vertraue den gemachten Aussagen, dass bei einer vergleichbaren
Einnahmesituation, wie in diesem Jahr aus der laufenden Verwaltung für
kurzfristige Maßnahmen geleistet werden.
Gehwegausbau
Frau
Neidel
Hier
muss die Kostengröße noch ermittelt werden. Zum Hauptausschuss können wir
Aussagen dazu machen. Ich sehe im Rahmen unseres Haushalts für diese Position
jetzt kein hin- und herschieben oder Einsparpotential.
Herr
Wilczek
Da
der Errichtungsbeschluss für die 3. Grundschule noch nicht vorhanden ist, aber
wird kommen müssen und werden dann die anfallenden Kosten über außerplanmäßige
Kosten laufen?
Frau
Grohs
Hier
stellt sich die Frage, wie die Entscheidung fallen wird, ob eine
außerplanmäßige Ausgabe zureicht, oder ob es nicht ggf. auch zum Nachtrag
kommen müsste. Dessen ist sich die Verwaltung bewusst. Im bisherigen Haushalt
konnten entsprechende Zahlen überhaupt nicht aufgenommen werden. Ich weise
darauf hin, wenn eine entsprechende Entscheidung getroffen wird, es soweit
kommt, dass eine Nachtragspflichtigkeit eintritt und dann ein Nachtrag
auferlegt werden müsste.
Planungen
Frau
Neidel
B-Pläne
und auch Vorplanungen für Verkehrsangelegenheiten sehen wir als abgesichert.
Herr
Dr. Klocksin bedankt sich bei der Kämmerin, Frau Grohs, für Ihre Ausführungen
zum Haushalt 2013 und verabschiedet sie.
Frau Krause-Hinrichs
nimmt ab 20.00 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 6 Gemeindevertreter anwesend.
Abstimmungsergebnis:
5
Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Pause 20.02 Uhr bis 20.10 Uhr