Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Krause-Hinrichs nimmt ab 20.00 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Frau Grohs

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2013

Gemäß § 72 BbgKVerf hat die Kommune ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen. Das erste Jahr ist das laufende Haushaltsjahr.

Basis zur Ermittlung der Haushaltsansätze 2013 – 2016 bilden das beschlossene Rechnungsergebnis 2011 und die Planansätze 2012 einschl. der Ermächtigungsübertragungen sowie aktuelle Sachverhalte.

Die wichtigste Planeinheit des doppischen Haushaltes ist der Ergebnisplan, der gemäß § 63 BbgKVerf im Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und Aufwendungen auszugleichen ist.

Ich bin stolz mit diesem nunmehr 4. doppischen Haushalt der Gemeinde Kleinmachnow, Ihnen einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

Eine kurze Darstellung über diesen Ergebnisplan möchte ich nun aufzeigen:

Die ordentlichen Erträge und Aufwendungen umfassen jeweils rd. 28,5 Mio. EUR. Bei den Erträgen belaufen sich die Steuern und ähnlichen Abgaben auf rd. 71 % und die Zuwendungen und allgemeine Umlagen auf rd. 19 %. Letztere Position enthält die allgemeine Schlüsselzuweisung.

Als wesentlichste Positionen bei den Aufwendungen sind die Transferaufwendungen (Kreisumlage, Zuschuss an den KITA-Verbund) mit rd. 14,1 Mio.EUR, d.h. rd. 50 % der Gesamtaufwendungen zu nennen. Weitere Positionen sind Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (rd. 20 %) und Personalaufwendungen mit rd. 17 %.

Zu den fachspezifischen Erträgen und Aufwendungen wird im Anschluss Frau Neidel nähere Ausführungen machen.

Der zweite Teil des Haushaltsplanes - und nicht weniger bedeutend -, ist der Finanzplan. Er spiegelt die Liquiditätsplanung unserer Gemeinde ab. Neben den zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen aus der sogenannten lfd. Verwaltungstätigkeit enthält der Finanzplan die Investitions- und Finanzierungstätigkeit. In diesem Jahr legte die Verwaltung erstmals eine Prioritätenliste für die investiven Maßnahmen auf, welches Sie als Bauausschuss mit Fachinformationsnummer BAU 017/12 am 17.09.2012 erhielten. Dieses Fundament ist in der vorliegenden Investitionsplanung aufgenommen und zeigt ein Gesamtinvestitionsvolumen in den kommenden Jahren von 1,8 Mio. EUR.

Die wichtigsten Maßnahmen sind dabei

·         die Fortsetzung des Anbau Steinweg-Schule (gemäß DS-Nr. 122/12)

·         die Installation der Brandmeldeanlage an der Steinweg-Schule (gemäß DS-Nr. 120/12)

·         die Sanierung des Pausenhof Eigenherd-Schule (gemäß DS-Nr. 092/12)

·         Fortsetzung des Umbaus und Erdgeschoss-Sanierung Zehlendorfer Damm 200 (gemäß DS-Nr. 057/12)

·         der Zuschuss für die Kammerspiele (gemäß DS-Nr. 077/12)

·         der Zuschuss zum Bau des Gebäudes „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ an die gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow (gemäß DS-Nr.: 106/12)

Für die Investitionsmaßnahme 2013-2016 bedarf es keiner Aufnahme von Krediten.

 

Frau Neidel

Ich verweise auf die Bau-Info 017/12 des Fachbereiches Bauen/Wohnen, untergliedert in die einzelnen Fachdienste.

Die Hochbauinvestitionen hat Frau Grohs bereits schon genannt. Im Straßen- und Tiefbau-Bereich haben wir im Jahr 2013 kaum Investitionen im Haushalt gesichert, einmal der Straßenbau Schopfheimer Allee und Mittel für Maßnahmen Am Weinberg. Vorgesehen und hier in der letzten Sitzung noch von Ihren gefordert, Straßenbau Erlenweg. Da es noch keinen Errichtungsbeschluss gab war dieser Ansatz in das Jahr 2014 aufgenommen, Ziel war 2013. Nun ist aber in der Gemeindevertretung dieser Beschluss noch einmal in die Ausschüsse zurückverwiesen worden. Wenn es im nächsten Sitzungsdurchlauf zu einer Beschlussfassung kommt, sind diese Mittel für den Straßenbau außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Investitionen zusätzlicher Art sind also möglich, aber eine Zurverfügungstellung geht nur, wenn es auch eine Deckung gibt. Frau Grohs könnte Ihnen sagen, in welcher Größenordnung überhaupt diese Mittelbereitstellung erfolgen kann. Soweit die Investitionen.

Dreilinden wird erst vorbereitet, Parkplatz Adam-Kuckhoff-Platz sollte auch keine Priorität haben.

 

Frau Grohs

Ich weise auf die Prioritätenliste vom September hin, da ist es zutreffend, dass der Parkplatz Adam-Kuckhoff-Platz ursprünglich geplant für 2013 enthalten war. Damals war diese Maßnahme in der Prioritätsstufe 4, d. h., wünschenswerte Investition, die aber mit einem Errichtungsbeschluss noch nicht untersetzt ist. Im Haushalt selber sind alle Prioritäten von 0 bis 3 enthalten, also alle die, die einen Beschluss durch die Gemeindevertretung in Form eines Errichtungs- oder Grundsatzbeschlusses erfahren haben. Da der Beschlussantrag zurückgezogen wurde, ist entsprechend im Haushalt diesbezüglich für den Bau des Parkplatzes keine Mittel veranschlagt.

 

Herr Dr. Klocksin

Wir haben einen Mittelbedarf von 120.000,- Euro für kurzfristige Maßnahmen z. B. Masterplan Fahrrad. Wenn wir im kommenden Jahr 100.000,- Euro einsetzen könnten, welches Möglichkeiten sehen Sie, dieses zu realisieren?

 

Frau Grohs

Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir an die Haushaltsplanung herangegangen und haben die Einnahmen und Ausgaben so ermittelt, wie wir die Informationen vorliegen haben. Wenn in dem vorliegenden Haushalt Veränderungen vorgenommen werden, kommt es natürlich zu Veränderungen der Haushaltssatzung, die dann entsprechend aufbereitet werden muss.

Hinsichtlich des Masterplans Fahrrad, ist als erstes zu klären, welche Maßnahmen gemacht werden sollen. Soweit ich das überblicken kann, sind das alles keine Investitionsmaßnahmen, sondern Aufwendungen aus der laufenden Verwaltungswirtschaft, inwieweit über das zur Verfügung stehende Budget gedeckt werden kann. Da müsste noch eine intensive Analysierung stattfinden, welches die kurzfristigen Maßnahmen sind, um diese titulieren.

Des Weiteren zur Maßnahme Geh- und Radweg Stolper Weg kann ich nur auf darauf verweisen, dass wir zum Bestand der Haushaltssatzung noch keinen Errichtungsbeschluss hatten. Entweder diese werden außerplanmäßig, so wie auch der erste Teilabschnitt die Aufmarkierung, außerplanmäßig in 2013 zur Verfügung gestellt. Im Haushalt ist immer eine Position enthalten für über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen.

 

Herr Dr. Klocksin

Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder wir gehen in die Gemeindevertretung mit einem Antrag und sagen wir nehmen 120.000,- Euro irgendwo raus und stellen diese für kurzfristige Maßnahmen ein. Oder wir kommen mit Ihrem Hinweis, in dem Sie sagen, wir kriegen das aus der laufenden Verwaltung hin.

Wenn wir bei einer stabilen Einnahmesituation im Verhältnis zum laufenden Jahr, was die kommunalen Steueranteile anbelangt, verblieben, würden wir dann nach Ihrer Einschätzung aus der laufenden Verwaltung diese kurzfristigen Maßnahmen aus dem Masterplan Fahrrad auch umsetzen können?

 

Frau Grohs

In der bestehenden Haushaltsplanung für das Jahr 2013 ist bereits von höheren Steuereinnahmen ausgegangen worden.

Ich gehe davon aus, dass im Laufe des Jahres die kurzfristigen Maßnahmen für den Masterplan Fahrrad gedeckt werden können.

 

Frau Neidel

Aus der Position Ergebnishaushalt Gemeindestraßen, die eben so viel umfasst, haben wir die Möglichkeit selbst zu lenken, dass Maßnahmen, wie Bordabsenkungen und Markierungen wirklich Vorrang haben. Nicht in der Größenordnung von 120.000,- Euro, aber ein Beginn der Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen könnte so funktionieren. Aber warnen muss ich, denn erst einmal sind die 120.000 Euro eine ganz grobe Schätzung und weiterhin sind wir auch bei einigen Maßnahmen von der Verkehrsbehörde abhängig.

 

Herr Dr. Klocksin

Es ging um die Frage, bedarf es eines Änderungsantrages, oder nicht und ich vertraue den gemachten Aussagen, dass bei einer vergleichbaren Einnahmesituation, wie in diesem Jahr aus der laufenden Verwaltung für kurzfristige Maßnahmen geleistet werden.

 

Gehwegausbau

Frau Neidel

Hier muss die Kostengröße noch ermittelt werden. Zum Hauptausschuss können wir Aussagen dazu machen. Ich sehe im Rahmen unseres Haushalts für diese Position jetzt kein hin- und herschieben oder Einsparpotential.

 

Herr Wilczek

Da der Errichtungsbeschluss für die 3. Grundschule noch nicht vorhanden ist, aber wird kommen müssen und werden dann die anfallenden Kosten über außerplanmäßige Kosten laufen?

 

Frau Grohs

Hier stellt sich die Frage, wie die Entscheidung fallen wird, ob eine außerplanmäßige Ausgabe zureicht, oder ob es nicht ggf. auch zum Nachtrag kommen müsste. Dessen ist sich die Verwaltung bewusst. Im bisherigen Haushalt konnten entsprechende Zahlen überhaupt nicht aufgenommen werden. Ich weise darauf hin, wenn eine entsprechende Entscheidung getroffen wird, es soweit kommt, dass eine Nachtragspflichtigkeit eintritt und dann ein Nachtrag auferlegt werden müsste.

 

Planungen

Frau Neidel

B-Pläne und auch Vorplanungen für Verkehrsangelegenheiten sehen wir als abgesichert.

 

Herr Dr. Klocksin bedankt sich bei der Kämmerin, Frau Grohs, für Ihre Ausführungen zum Haushalt 2013 und verabschiedet sie.

 

Frau Krause-Hinrichs nimmt ab 20.00 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit zugestimmt

 

 

Pause 20.02 Uhr bis 20.10 Uhr