Sitzung: 14.11.2012 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 177/12
Auf der Grundlage des
§ 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die
Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2013 in
der vorliegenden Fassung einschließlich Haushaltsplan beschlossen.
Frau
Grohs bedankt sich für die Einladung und gibt folgende Erläuterungen:
Gemäß
§ 72 BbgKVerf hat die Kommune ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige
Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen. Das erste Jahr ist das laufende
Haushaltsjahr.
Basis
zur Ermittlung der Haushaltsansätze 2013 – 2016 bilden das beschlossene
Rechnungsergebnis 2011 und die Planansätze 2012 einschließlich der Ermächtigungsübertragungen sowie aktuelle
Sachverhalte.
Die
wichtigste Planeinheit des doppischen Haushaltes ist der Ergebnisplan, der
gemäß § 63 BbgKVerf im Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
auszugleichen ist.
Ich
bin stolz, mit diesem nunmehr 4. doppischen Haushalt der Gemeinde Kleinmachnow
Ihnen einen ausgeglichenen
Haushalt vorzulegen.
Eine
kurze Darstellung über diesen Ergebnisplan möchte ich nun aufzeigen:
Die
ordentlichen Erträge und Aufwendungen umfassen jeweils rd. 28,5 Mio. EUR. Bei
den Erträgen belaufen sich die Steuern und ähnlichen Abgaben auf rd. 71 % und
die Zuwendungen und allgemeine Umlagen auf rd. 19 %. Letztere Position enthält
die allgemeine Schlüsselzuweisung.
Als
wesentlichste Positionen bei den Aufwendungen sind die Transferaufwendungen
(Kreisumlage, Zuschuss an den KITA-Verbund) mit rd. 14,1 Mio.EUR, d. h. rd. 50
% der Gesamtaufwendungen zu nennen. Weitere Positionen sind Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen (rd. 20 %) und Personalaufwendungen mit rd. 17 %.
Zu
den fachspezifischen Erträgen und Aufwendungen werden Frau Neidel bzw. Herr
Brömmer nähere Ausführungen machen.
Der
zweite Teil des Haushaltsplanes - und nicht weniger bedeutend - ist der
Finanzplan. Er spiegelt die Liquiditätsplanung unserer Gemeinde ab. Neben den
zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen aus der sogenannten lfd.
Verwaltungstätigkeit enthält der Finanzplan die Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
In diesem Jahr legte die Verwaltung erstmals eine Prioritätenliste für die
investiven Maßnahmen auf, welches Sie mit Fachinformationsnummer UVO 015/12 am
19.09.2012 erhielten. Dieses Fundament ist in der vorliegenden
Investitionsplanung aufgenommen und zeigt ein Gesamtinvestitionsvolumen in den
kommenden Jahren von 1,8 Mio. EUR.
Die
wichtigsten Maßnahmen sind dabei
·
die
Fortsetzung des Anbau Steinweg-Schule (gemäß DS-Nr. 122/12)
·
die
Installation der Brandmeldeanlage an der Steinweg-Schule (gemäß DS-Nr. 120/12)
·
die
Sanierung des Pausenhof Eigenherd-Schule (gemäß DS-Nr. 092/12)
·
Fortsetzung
des Umbaus und Erdgeschoss-Sanierung Zehlendorfer Damm 200 (gemäß DS-Nr.
057/12)
·
der
Zuschuss für die Kammerspiele (gemäß DS-Nr. 077/12)
·
der
Zuschuss zum Bau des Gebäudes „Barriere freies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ an
die gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow (gemäß DS-Nr.: 106/12)
Die
bisher nicht genannte aber große Entscheidung zur 3. Grundschule konnte in den
Haushalt nicht einfließen. Es liegt daran, dass es keinen Errichtungsbeschluss
gibt und es werden sicherlich noch große Diskussionen zu führen sein. Aus
diesem Grund sind weder voraussichtliche Kosten noch Schätzungen in den
Haushalt eingeflossen, weil sie entsprechend nicht nach der Haushaltswahrheit
und –klarheit derzeit vorliegen.
Für
die Investitionsmaßnahme 2013 - 2016 bedarf es keiner Aufnahme von Krediten.
Anfrage Frau Sahlmann:
Zu den großen Investitionskosten gehören doch
auch die Investitionskosten für das Schwimmbad; ist das richtig?
Beantwortung
Frau Grohs:
Der Haushalt 2013 wurde
am 17.10.2012 aufgestellt, am 24.10.2012 festgestellt und allen
Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern am 25.10.2012 zugestellt. Als
Investitionsauszahlungen sind alle Maßnahmen in dem vorliegenden Haushalt 2013
berücksichtigt, die bis dato durch die GV in Form von Errichtungsbeschlüssen
beschlossen wurden. Die Abstimmung zum Freibad erfolgt in der Sitzung der GV am
8.11.2012. Die Maßnahme ist somit nicht im Haushalt 2013 enthalten. Die Haushaltssatzung
hat jedoch eine Änderung erfahren, die die Umsetzung sicherstellen soll.
Hinsichtlich der Haushaltssatzung wird der Finanzausschuss in seiner Zuständigkeit
morgen beraten.
Herr Tauscher spricht seine Anerkennung für die
Ausarbeitung des Haushalts aus.
Der Ausschussvorsitzende begrüßt es, wenn die
entsprechenden Fachinformationsnummern im nächsten Jahr wieder als
Diskussionsgrundlage vorliegen würden.
Abstimmung der DS-Nr.
177/12
7
Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltung = einstimmig empfohlen