Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2013 in der vorliegenden Fassung einschließlich Haushaltsplan beschlossen.


Frau Grohs bedankt sich für die Einladung und gibt folgende Erläuterungen:

Gemäß § 72 BbgKVerf hat die Kommune ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen. Das erste Jahr ist das laufende Haushaltsjahr.

Basis zur Ermittlung der Haushaltsansätze 2013 – 2016 bilden das beschlossene Rechnungsergebnis 2011 und die Planansätze 2012 einschließlich  der Ermächtigungsübertragungen sowie aktuelle Sachverhalte.

Die wichtigste Planeinheit des doppischen Haushaltes ist der Ergebnisplan, der gemäß § 63 BbgKVerf im Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und Aufwendungen auszugleichen ist.

Ich bin stolz, mit diesem nunmehr 4. doppischen Haushalt der Gemeinde Kleinmachnow Ihnen einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

Eine kurze Darstellung über diesen Ergebnisplan möchte ich nun aufzeigen:

Die ordentlichen Erträge und Aufwendungen umfassen jeweils rd. 28,5 Mio. EUR. Bei den Erträgen belaufen sich die Steuern und ähnlichen Abgaben auf rd. 71 % und die Zuwendungen und allgemeine Umlagen auf rd. 19 %. Letztere Position enthält die allgemeine Schlüsselzuweisung.

Als wesentlichste Positionen bei den Aufwendungen sind die Transferaufwendungen (Kreisumlage, Zuschuss an den KITA-Verbund) mit rd. 14,1 Mio.EUR, d. h. rd. 50 % der Gesamtaufwendungen zu nennen. Weitere Positionen sind Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (rd. 20 %) und Personalaufwendungen mit rd. 17 %.

Zu den fachspezifischen Erträgen und Aufwendungen werden Frau Neidel bzw. Herr Brömmer nähere Ausführungen machen.

Der zweite Teil des Haushaltsplanes - und nicht weniger bedeutend - ist der Finanzplan. Er spiegelt die Liquiditätsplanung unserer Gemeinde ab. Neben den zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen aus der sogenannten lfd. Verwaltungstätigkeit enthält der Finanzplan die Investitions- und Finanzierungstätigkeit. In diesem Jahr legte die Verwaltung erstmals eine Prioritätenliste für die investiven Maßnahmen auf, welches Sie mit Fachinformationsnummer UVO 015/12 am 19.09.2012 erhielten. Dieses Fundament ist in der vorliegenden Investitionsplanung aufgenommen und zeigt ein Gesamtinvestitionsvolumen in den kommenden Jahren von 1,8 Mio. EUR.

Die wichtigsten Maßnahmen sind dabei

·         die Fortsetzung des Anbau Steinweg-Schule (gemäß DS-Nr. 122/12)

·         die Installation der Brandmeldeanlage an der Steinweg-Schule (gemäß DS-Nr. 120/12)

·         die Sanierung des Pausenhof Eigenherd-Schule (gemäß DS-Nr. 092/12)

·         Fortsetzung des Umbaus und Erdgeschoss-Sanierung Zehlendorfer Damm 200 (gemäß DS-Nr. 057/12)

·         der Zuschuss für die Kammerspiele (gemäß DS-Nr. 077/12)

·         der Zuschuss zum Bau des Gebäudes „Barriere freies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ an die gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow (gemäß DS-Nr.: 106/12)

Die bisher nicht genannte aber große Entscheidung zur 3. Grundschule konnte in den Haushalt nicht einfließen. Es liegt daran, dass es keinen Errichtungsbeschluss gibt und es werden sicherlich noch große Diskussionen zu führen sein. Aus diesem Grund sind weder voraussichtliche Kosten noch Schätzungen in den Haushalt eingeflossen, weil sie entsprechend nicht nach der Haushaltswahrheit und –klarheit derzeit vorliegen.

Für die Investitionsmaßnahme 2013 - 2016 bedarf es keiner Aufnahme von Krediten.

 

 

Anfrage Frau Sahlmann:

Zu den großen Investitionskosten gehören doch auch die Investitionskosten für das Schwimmbad; ist das richtig?

Beantwortung Frau Grohs:

Der Haushalt 2013 wurde am 17.10.2012 aufgestellt, am 24.10.2012 festgestellt und allen Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern am 25.10.2012 zugestellt. Als Investitionsauszahlungen sind alle Maßnahmen in dem vorliegenden Haushalt 2013 berücksichtigt, die bis dato durch die GV in Form von Errichtungsbeschlüssen beschlossen wurden. Die Abstimmung zum Freibad erfolgt in der Sitzung der GV am 8.11.2012. Die Maßnahme ist somit nicht im Haushalt 2013 enthalten. Die Haushaltssatzung hat jedoch eine Änderung erfahren, die die Umsetzung sicherstellen soll. Hinsichtlich der Haushaltssatzung wird der Finanzausschuss in seiner Zuständigkeit morgen beraten.

 

Herr Tauscher spricht seine Anerkennung für die Ausarbeitung des Haushalts aus.

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt es, wenn die entsprechenden Fachinformationsnummern im nächsten Jahr wieder als Diskussionsgrundlage vorliegen würden.

 

Abstimmung der DS-Nr. 177/12

7 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltung = einstimmig empfohlen