Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2013 in der vorliegenden Fassung einschließlich Haushaltsplan beschlossen.

 


Frau Grohs informiert, dass der Haushalt 2013 am 17.10.2012 aufgestellt, am 24.10.2012 festgestellt und allen Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohnern am 25.10.2012 zugestellt wurde. Als Investitionsauszahlungen sind alle Maßnahmen in dem vorliegenden Haushalt 2013 berücksichtigt, die bis dato durch die GV in Form von Errichtungsbeschlüssen vorliegen.

 

Die Kämmerin berichtet, dass Sie im Bauausschuss und im Umweltausschuss zum Thema Haushalt vorgetragen hat und Herr Möckel im Kulturausschuss.

In allen Fachausschüssen wurde die Erarbeitung und Vorlage des Haushaltes sehr gelobt.

 

Des Weiteren teilt Frau Grohs die Abstimmungsergebnisse aus den Fachausschüssen mit:

Bauausschuss                    5 Ja /  1 Nein /  0 Enth.

Kulturausschuss                 4 Ja /  0 Nein /  2 Enth.

Umweltausschuss              7 Ja /  0 Nein /  0 Enth.

 

Weiterhin erklärt sie:

Gemäß § 72 BbgKVerf hat die Kommune ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen. Das erste Jahr ist das laufende Haushaltsjahr.

Basis zur Ermittlung der Haushaltsansätze 2013 – 2016 bilden das beschlossene Rechnungsergebnis 2011 und die Planansätze 2012 einschließlich der Ermächtigungs-übertragungen sowie aktuelle Sachverhalte.

 

Die wichtigste Planeinheit des doppischen Haushaltes ist der Ergebnisplan, der gemäß § 63 BbgKVerf im Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und Aufwendungen auszugleichen ist.

 

Ich bin stolz mit diesem nunmehr 4. doppischen Haushalt der Gemeinde Kleinmachnow Ihnen einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

 

Eine kurze Darstellung über diesen Ergebnisplan möchte ich nun aufzeigen:

 

Die ordentlichen Erträge und Aufwendungen umfassen jeweils rd. 28,5 Mio. EUR. Bei den Erträgen belaufen sich die Steuern und ähnlichen Abgaben auf rd. 71 % und die Zuwendungen und allgemeine Umlagen auf rd. 19 %. Letztere Position enthält die allgemeine Schlüsselzuweisung.

 

Als wesentlichste Positionen bei den Aufwendungen sind die Transferaufwendungen (Kreisumlage, Zuschuss an den KITA-Verbund) mit rd. 14,1 Mio. EUR, d.h. rd. 50 % der Gesamtaufwendungen zu nennen. Weitere Positionen sind Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (rd. 20 %) und Personalaufwendungen mit rd. 17 %.

 

Der zweite Teil des Haushaltsplanes - und nicht weniger bedeutend - ist der Finanzplan. Er spiegelt die Liquiditätsplanung unserer Gemeinde ab. Neben den zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen aus der sogenannten lfd. Verwaltungstätigkeit enthält der Finanzplan die Investitions- und Finanzierungstätigkeit. In diesem Jahr legte die Verwaltung erstmals eine Prioritätenliste für die investiven Maßnahmen vor. Dieses Fundament ist in der vorliegenden Investitionsplanung aufgenommen und zeigt ein Gesamtinvestitionsvolumen in den kommenden Jahren von 1,8 Mio. EUR.

 

Die wichtigsten Maßnahmen sind dabei:

·         die Fortsetzung des Anbau Steinweg-Schule (gemäß DS-Nr. 122/12)

·         die Installation der Brandmeldeanlage an der Steinweg-Schule (gemäß DS-Nr. 120/12)

·         die Sanierung des Pausenhof Eigenherd-Schule (gemäß DS-Nr. 092/12)

·         Fortsetzung des Umbaus und Erdgeschoss-Sanierung Zehlendorfer Damm 200 (gemäß DS-Nr. 057/12)

·         der Zuschuss für die Kammerspiele (gemäß DS-Nr. 077/12)

·         der Zuschuss zum Bau des Gebäudes „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ an die gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow (gemäß DS-Nr.: 106/12)

 

Der Haushalt 2013 wurde an Hand einer Power-Point-Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Die bisher nicht genannte aber große Entscheidung zur 3. Grundschule konnte in den Haushalt nicht einfließen. Das liegt aber daran, dass es keinen Errichtungsbeschluss gibt und es werden sicherlich noch große Diskussionen zu führen sein. Aus diesem Grund sind weder voraussichtliche Kosten noch Schätzungen in den Haushalt eingeflossen, weil sie derzeit entsprechend nicht nach der Haushaltswahrheit- und –klarheit vorliegen.

Hinsichtlich des Freibades Kiebitzberge erfolgte die Entscheidung der drei Kommunen am 8. November 2012. Auch hierfür sind im vorliegenden Haushalt, die für 2013 erforderlichen Mittel nicht berücksichtigt. Dafür erfolgte die Änderung der Haushaltssatzung. Bereits im Rahmen der Eckwertediskussion 2013, sowie im letzten Finanzausschuss, hat die Verwaltung hierüber informiert.

 

Für die Investitionsmaßnahme 2013-2016 bedarf es keiner Aufnahme von Krediten.

 

Herr Templin merkt an, dass er aus zwei Gründen den Haushalt ablehnen wird.

1.)      Er lehnt die Erhöhung der Ermächtigung der Nachtragspflichtigkeit ab.

2.)      Das Vorhaben Jugendcafé mit Personal ist im Haushalt geplant, jedoch gab es dazu keine Zustimmung durch die Gemeindevertretung und auch keinen Grundsatzbeschluss.

Er dankt aber Frau Grohs und ihren Mitarbeitern in der Finanzabteilung für die gute Arbeit.

Herr Harmsen bittet um genauere Erläuterungen zum Stellenplan. Es wird in einer Tabelle die Eingruppierungen und die Stellenübersicht dargestellt. Auch dazu bittet er um Erläuterungen.

Herr Piecha merkt an, dass daran gearbeitet wird, dies zukünftig detaillierter darzustellen.

Frau Zulla merkt an, dass drei neue Stellen geschaffen werden sollen. Fallen auch Stellen weg?

Herr Piecha nimmt Bezug auf die drei neu zu schaffenden Stellen. Dies sind die Stellen als Leitender Sachbearbeiter Gebäudemanagement, Mitarbeiter für das Kinder-/Jugendcafé und die des Sachbearbeiters Personal. Die Stelle für das Kinder-/Jugendcafé ist auf Wunsch der Verwaltung eingeplant worden.

Die Stelle SB Personal ist notwendig, weil das Personalamt Verstärkung benötigt, denn ab dem Jahr 2015 gehen viele Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand.

Die neuen Stellen werden alle für zunächst zwei Jahre ausgeschrieben.

Herr Tauscher fragt nach, ob es möglich ist, eine Zuordnung der Fachbereiche mit den entsprechenden Eingruppierungen vorzulegen?

Aus seiner Sicht müssen Einstellungen nachvollziehbar sein.

Herr Tauscher bittet darum, die Erläuterungen zum Stellenplan als Anlage bis zur Gemeindevertretersitzung nachzureichen.

Herr Piecha merkt an, dass die Unterlage, die von der Verwaltung vorgelegt wurde, die minimal rechtliche Variante ist. Bis zur Gemeindevertretersitzung wird eine Anlage zum Stellenplan nachgereicht.

Herr Harmsen hält die Formulierung für wichtig, dass die Besetzung der Stellen vorerst für zwei Jahre erfolgt. Dies sollte im Stellenplan vermerkt werden. Ebenso, dass Neueinstellungen immer niedriger eingruppiert werden. 

Herr Ehlert macht darauf aufmerksam, dass für Neubauten, wie z. B. die Sporthalle an der Maxim-Gorki-Gesamtschule, immer zusätzliches Personal benötigt wird.

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 177/12 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 177/12 erfolgt mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.