Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 5, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

1. Der rechtswirksame Bebauungsplan KLM-BP-002-c „Eigenherd Mitte“, in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.05.2002, soll geändert werden.

 

2. Die Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-c soll sich auf die Änderung des Baufensters auf dem Grundstück Blachfeld 32 beschränken. Weitere inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.

 

3.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.  Daran anschließend ist ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit). Die von der Änderung berührten Behörden (Träger öffentlicher Belange) sind zu beteiligen.


Herr Ernsting

Erläuterte die Beschlussempfehlung.

Zielstellung ist, den Bebauungsplan KLM-BP-002-c „Eigenherd Mitte“ so zu ändern, dass das Gebäude etwas  anders auf dem Grundstück angeordnet werden kann.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Grützmann,

Frau Krause-Hinrichs,

Frau Neidel,

Herr Meyer,

Herr Krüger,

Frau Dr. Kimpfel

 

Herr Dr. Mueller

In der Anlage 4 auf der Seite 11 ist die GFZ nicht korrekt angegeben.

 

Herr Ernsting

Wir werden die Angaben noch einmal überprüfen.

 

Frau Wagner Lippoldt- zu Protokoll

Ist der B-Plan KLM-BP-002-c ein reines Wohngebiet, oder nicht und wenn es ein reines Wohngebiet ist, dann hat die Gemeindevertretung beschlossen, sobald ein B-Plan neu angefasst wird, muss in die textlichen Festsetzungen der Ausschluss von Mobilfunkanlagen in reinen Wohngebieten aufgenommen werden.

Ich bitte darum, dass ich das nicht jedes Mal wieder bringen muss.

 

Herr Ernsting

Es geht hier um die Änderung des Baufensters, deren Kosten trägt der Eigentümer, ich glaube nicht, dass man ihm eine Änderung weiterer Planinhalte aufbürden kann.

Wir werden zum Hauptausschuss prüfen, ob das gesamte Gebiet vollständig als WA ausgewiesen ist.


0 Zustimmungen / 5 Ablehnungen / 3 Enthaltungen -

einstimmig abgelehnt