Sitzung: 19.04.2010 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 5, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 056/10
1.
Der rechtswirksame Bebauungsplan
KLM-BP-002-c „Eigenherd Mitte“, in der Fassung der Bekanntmachung vom
15.05.2002, soll geändert werden.
2.
Die Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-002-c soll sich auf die Änderung des Baufensters auf dem Grundstück
Blachfeld 32 beschränken. Weitere inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
4. Daran anschließend ist ein
Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und auf die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit). Die von der Änderung berührten
Behörden (Träger öffentlicher Belange) sind zu beteiligen.
Herr
Ernsting
Erläuterte
die Beschlussempfehlung.
Zielstellung
ist, den Bebauungsplan KLM-BP-002-c „Eigenherd Mitte“ so zu ändern, dass das
Gebäude etwas anders auf dem Grundstück
angeordnet werden kann.
An
der Diskussion beteiligten sich:
Herr
Grützmann,
Frau
Krause-Hinrichs,
Frau
Neidel,
Herr
Meyer,
Herr
Krüger,
Frau
Dr. Kimpfel
Herr
Dr. Mueller
In
der Anlage 4 auf der Seite 11 ist die GFZ nicht korrekt angegeben.
Herr
Ernsting
Wir
werden die Angaben noch einmal überprüfen.
Frau
Wagner Lippoldt- zu Protokoll
Ist
der B-Plan KLM-BP-002-c ein reines Wohngebiet, oder nicht und wenn es ein
reines Wohngebiet ist, dann hat die Gemeindevertretung beschlossen, sobald ein
B-Plan neu angefasst wird, muss in die textlichen Festsetzungen der Ausschluss
von Mobilfunkanlagen in reinen Wohngebieten aufgenommen werden.
Ich
bitte darum, dass ich das nicht jedes Mal wieder bringen muss.
Herr
Ernsting
Es
geht hier um die Änderung des Baufensters, deren Kosten trägt der Eigentümer,
ich glaube nicht, dass man ihm eine Änderung weiterer Planinhalte aufbürden
kann.
Wir
werden zum Hauptausschuss prüfen, ob das gesamte Gebiet vollständig als WA
ausgewiesen ist.
0 Zustimmungen / 5
Ablehnungen / 3 Enthaltungen -
einstimmig abgelehnt