Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010) soll für den in Anl. 1 gekennzeichneten Geltungsbereich ge­ändert werden. Das Änderungsverfahren soll unter der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ geführt werden.

Mit der Änderung soll insbesondere die zulässige Nutzungsart für die Neue Hakeburg von bisher „Sondergebiet, Zweckbestimmung Hotel“ in „Wohnen“ geändert werden. Der Bebau­ungs­plan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ ersetzen und insoweit ändern.

2.         Der Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in einem Bebauungsplan-Vorentwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.

3.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Frau Neidel erläutert die Beschlussvorlage und gibt die Abstimmungsergebnisse des Bauausschusses bekannt.

Es wurde richtig gestellt, dass es keinen neuen Eigentümer gibt.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen:

 

·         Es wäre wünschenswert mehr Unterlagen, mehr Fakten vom Investor zu erhalten bzw. wie genau sind dann die Vorstellungen des zukünftigen Investors.

·         Einladung des Investors in den Ausschuss zur Vorstellung des Projektes.

·         Überwiegend positiv wird die Reduzierung der Baumasse, der Wegfall von Versieglung für Parkplätze und weniger Verkehr für die Umgebung gesehen.

 

Alle Nachfragen wurden beantwortet.

 

Abstimmung der DS-Nr. 164/12:

4 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen = mehrheitlich empfohlen

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Musiol, Frau Dr. Kimpfel, Frau Blancke, Frau Sahlmann, Herr Schmidt, Herr Dr. Haase, Herr Gutheins